Mehr Staatsferne fürs ZDF

SWR-Änderungen nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts in Kraft

Auf ihrer Konferenz am 18. Juni haben die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder den 17. Rundfunkänderungsstaatsvertrag unterzeichnet. Dessen Kern ist die Novellierung des ZDF-Staatsvertrags. Er soll zum 1. Januar 2016 in Kraft treten. Die Parlamente in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz haben bereits im Mai dem neuen Staatsvertrag für den SWR zugestimmt, der nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum ZDF geändert wurde.

Malu Dreyer (SPD), Ministerpräsidentin von Rheinland-Pfalz, hier nach der Verkündung des Urteils zum ZDF im Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe 2014. Mit der Neubesetzung der Gremien durch den 17. Rundfunkänderungsstaatsvertrag „stärken wir den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und stellen das ZDF für die Zukunft auf“, sagt sie heute. Foto: dpa / Uli Deck

„Damit stärken wir unseren öffentlich-rechtlichen Rundfunk und stellen das ZDF für die Zukunft auf. Unter dem Gesichtspunkt der Staatsferne des öffentlich-rechtlichen Rundfunks halten wir die Gremien des ZDF funktionsfähig”, erklärte Malu Dreyer, Ministerpräsidentin und Vorsitzende der Rundfunkkommission. „Wir setzen mit den jetzt gefundenen Regelungen das Urteil des Bundesverfassungsgerichts um”, so Malu Dreyer. Besonders wichtig seien die neu eingefügten Transparenzregelungen, die es den Bürgerinnen und Bürgern erlauben, zu sehen, wie ihr Rundfunkbeitrag verwendet werde, betont sie.

Der ZDF-Staatsvertrag sieht eine Verkleinerung des Verwaltungsrats auf maximal 12 Mitglieder und des Fernsehrats auf maximal 60 Mitglieder vor. Dabei spiegele der Fernsehrat in der Besetzung mit Vertretern aus verschiedenen Lebensbereichen die breite Gesellschaft wieder, heißt es in einer Mitteilung der rheinland-pfälzischen Staatskanzelei. Aus Rheinland-Pfalz wird ein Vertreter oder eine Vertreterin eines Verbandes oder einer Institution aus dem Bereich „Inklusive Gesellschaft” in den Fernsehrat entsendet.

Bereits in Kraft seit dem 1. Juli ist der Staatsvertrag für den SWR. Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts soll der Anteil der staatlichen oder staatsnahen Mitglieder in den Aufsichtsgremien des Rundfunks ein Drittel nicht überschreiten. Daher wird die Anzahl der staatlichen Mitglieder im Verwaltungsrat von sieben auf sechs reduziert. Baden-Württemberg wird ebenso wie Rheinland-Pfalz nur noch ein Mitglied statt bisher zwei Mitglieder der Landesregierung in das Gremium entsenden. Der Verwaltungsrat der Zwei-Länder-Anstalt besteht aus 18 Personen. Im Rundfunkrat liegt der Anteil der staatsnahen Mitglieder bei 23 Prozent. Desweiteren wird die Amtszeit der Mitglieder des Verwaltungsrates und des Rundfunkrates auf drei Amtsperioden begrenzt. Eine Amtszeit dauert fünf Jahre. Der Intendant wird künftig von Rundfunkrat und Verwaltungsrat gemeinsam gewählt. Die Sitzungen der Rundfunkräte sollen weiterhin grundsätzlich öffentlich stattfinden.

M berichtete.

nach oben

Weitere aktuelle Beiträge

Smart-Genossenschaft für Selbstständige

Smart klingt nicht nur schlau, sondern ist es auch. Die solidarökonomische Genossenschaft mit Sitz in Berlin hat seit ihrer Gründung im Jahr 2015 vielen selbstständig Tätigen eine bessere und stärkere soziale Absicherung verschafft – genau der Bereich, der bei aller Flexibilität und Selbstbestimmtheit, die das selbstständige Arbeiten mit sich bringt, viel zu oft hinten runterfällt.
mehr »

Medienkompetenz: Von Finnland lernen

Finnland ist besonders gut darin, seine Bevölkerung gegen Desinformation und Fake News zu wappnen. Eine wichtige Rolle spielen dabei die Schulen, aber die Strategie des Landes geht weit über den Unterricht hinaus. Denn Medienbildung ist in Finnland eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die auf vielen Ebenen in den Alltag integriert ist und alle Altersgruppen anspricht. Politiker*innen in Deutschland fordern, sich daran ein Beispiel zu nehmen. Kann das gelingen?
mehr »

Beim Tatort selbst ermitteln

Ein Zocker sei er nicht. So sagte es Kai Gniffke, Intendant des Südwestrundfunks (SWR), als er im August vorigen Jahres auf der Gamescom in Köln zu Gast war. Am ARD-Stand hat sich der damalige Vorsitzende des Senderverbunds dennoch zum Zocken eingefunden, zu sehen auch im Stream auf der Gaming-Plattform Twitch. Erstmals hatte die ARD einen eigenen Auftritt auf der weltweit größten Messe für Computer- und Videospiele – ein deutliches Signal, dass die ARD auch auf Games setzt. Und das hat maßgeblich mit dem SWR zu tun.
mehr »

Medienrat: Chance für den ÖRR

Der Medienrechtler Wolfgang Schulz hält es grundsätzlich für positiv, einen Medienrat zu schaffen, der evaluiert, ob die öffentlich-rechtlichen Sender ihren Auftrag insgesamt erfüllen. Es sei „eine gute Idee“ eine Institution zu haben, die gesamthaft die Entwicklung der Rundfunkanstalten in den Blick nehme, erklärt Schulz, Vorstandsvorsitzender des Leibniz-Instituts für Medienforschung Hans-Bredow-Institut (HBI).
mehr »