SWR-Änderungen nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts in Kraft
Auf ihrer Konferenz am 18. Juni haben die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder den 17. Rundfunkänderungsstaatsvertrag unterzeichnet. Dessen Kern ist die Novellierung des ZDF-Staatsvertrags. Er soll zum 1. Januar 2016 in Kraft treten. Die Parlamente in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz haben bereits im Mai dem neuen Staatsvertrag für den SWR zugestimmt, der nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum ZDF geändert wurde.
„Damit stärken wir unseren öffentlich-rechtlichen Rundfunk und stellen das ZDF für die Zukunft auf. Unter dem Gesichtspunkt der Staatsferne des öffentlich-rechtlichen Rundfunks halten wir die Gremien des ZDF funktionsfähig”, erklärte Malu Dreyer, Ministerpräsidentin und Vorsitzende der Rundfunkkommission. „Wir setzen mit den jetzt gefundenen Regelungen das Urteil des Bundesverfassungsgerichts um”, so Malu Dreyer. Besonders wichtig seien die neu eingefügten Transparenzregelungen, die es den Bürgerinnen und Bürgern erlauben, zu sehen, wie ihr Rundfunkbeitrag verwendet werde, betont sie.
Der ZDF-Staatsvertrag sieht eine Verkleinerung des Verwaltungsrats auf maximal 12 Mitglieder und des Fernsehrats auf maximal 60 Mitglieder vor. Dabei spiegele der Fernsehrat in der Besetzung mit Vertretern aus verschiedenen Lebensbereichen die breite Gesellschaft wieder, heißt es in einer Mitteilung der rheinland-pfälzischen Staatskanzelei. Aus Rheinland-Pfalz wird ein Vertreter oder eine Vertreterin eines Verbandes oder einer Institution aus dem Bereich „Inklusive Gesellschaft” in den Fernsehrat entsendet.
Bereits in Kraft seit dem 1. Juli ist der Staatsvertrag für den SWR. Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts soll der Anteil der staatlichen oder staatsnahen Mitglieder in den Aufsichtsgremien des Rundfunks ein Drittel nicht überschreiten. Daher wird die Anzahl der staatlichen Mitglieder im Verwaltungsrat von sieben auf sechs reduziert. Baden-Württemberg wird ebenso wie Rheinland-Pfalz nur noch ein Mitglied statt bisher zwei Mitglieder der Landesregierung in das Gremium entsenden. Der Verwaltungsrat der Zwei-Länder-Anstalt besteht aus 18 Personen. Im Rundfunkrat liegt der Anteil der staatsnahen Mitglieder bei 23 Prozent. Desweiteren wird die Amtszeit der Mitglieder des Verwaltungsrates und des Rundfunkrates auf drei Amtsperioden begrenzt. Eine Amtszeit dauert fünf Jahre. Der Intendant wird künftig von Rundfunkrat und Verwaltungsrat gemeinsam gewählt. Die Sitzungen der Rundfunkräte sollen weiterhin grundsätzlich öffentlich stattfinden.