Bei der Umsetzung der EU-Richtlinie zum Urheberrecht erwartet ver.di „spür- und messbare Verbesserungen der Einkommenssituation“ von Urheberinnen und Urhebern sowie ausübenden Künstlerinnen und Künstlern. Der jetzt vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) veröffentlichte Gesetzentwurf für die Absicherung einer Beteiligung von Verlagen an den Einnahmen gemeinsamer Verwertungsgesellschaften, zur Einführung eines Leistungsschutzrechts für Presseverlage sowie zu Anpassungen im Bereich des Text- und Data Minings könne jedenfalls „nur ein Zwischenschritt“ sein, erklärte ver.di-Bundesvorstandsmitglied Christoph Schmitz.
Offensichtlich würden „die für die Urheberinnen und Urheber wichtigen vertragsrechtlichen Themen“ erst nachrangig geregelt werden, kritisierte Schmitz.
Es sei im wirtschaftlichen Interesse aller Beteiligten, die gemeinsamen Verwertungsgesellschaften zu erhalten, damit sie ihre erfolgreiche Arbeit gestärkt fortsetzen könnten. Der Entwurf des Justizministeriums gehe jedoch über das Erforderliche hinaus, betonte Schmitz. Es solle ein gesetzlicher Anspruch der Verlage geschaffen werden, den die Autorinnen und Autoren sowie Übersetzerinnen und Übersetzer im Vertrag ausschließen können. „Wir wissen, wie das aufgrund der Machtverhältnisse faktisch häufig endet. Die Vertragsinhalte werden meist von den Verlagen vorgegeben. Ohne gleichzeitige Stärkung der vertraglichen Position der Urheberinnen und Urheber ist die Möglichkeit des Ausschlusses deswegen nur eine theoretische Option. Wir fordern weiterhin, dass eine solche Beteiligung unter Partnern auf Augenhöhe vereinbart wird“, bekräftigte Schmitz in der Medieninformation.
Deswegen müssten Verlegerbeteiligung, Presseverlegerleistungsschutzrecht und Urhebervertragsrecht unbedingt zusammen gedacht, zumindest aber aufeinander abgestimmt werden. „Die Frage nach angemessener und verhältnismäßiger Vergütung ist eine Verteilungsfrage. Wenn diese bei der Regelung der Verlegerbeteiligung und des Presseverleger-Leistungsschutzrechts unerwähnt bleibt, so ist sie bei der anstehenden Umsetzung der urhebervertragsrechtlichen Bestimmungen der EU-Richtlinie zu berücksichtigen. Solidarität und Fairness sind keine Einbahnstraßen“, betonte Schmitz.
In diesem Zusammenhang kritisierte Schmitz die im Gesetzentwurf angedachte Vergütungsfreiheit für die Nutzung von Data Mining zum Zwecke der Wissenschaft. „Deep Learning wird bereits jetzt für die Automatisierung von Schreiben und das Übersetzen benutzt. Dass den Maschinen das Trainingsmaterial gratis zur Verfügung gestellt werden soll, ist für uns nicht akzeptabel“, so Schmitz.
ver.di vertritt in Deutschland rund 45.000 hauptberufliche Urheberinnen und Urheber bzw. ausübende Künstlerinnen und Künstler und ist damit die mitgliederstärkste Organisation von professionellen Kreativschaffenden.
Ergänzung am 31. Januar 2020
ver.di nahm am 30. Januar gegenüber dem BMJV zum Entwurf des Gesetzes zur Anpassung des Urheberrechts an die Erfordernisse des digitalen Binnemarktes Stellung. Hier geht es dirket zum PDF der Stellungnahme