DÜSSELDORF. Der 25. Mai 2007 wird als schwarzer Freitag in die Geschichte des Bürgerfunks in NRW eingehen.
Mit den Stimmen der Regierungsparteien CDU und FDP gegen die Stimmen von SPD und Grünen beschloss der Landtag des Landes Nordrhein-Westfalen, dass der Bürgerfunk werktags zukünftig von 21 bis 22 Uhr (bisher zwei Stunden von 20 bis 22 Uhr) und an Sonn- und Feiertagen von 19 bis 21 Uhr (bisher vier Stunden von 18 bis 22 Uhr) ausgestrahlt werden muss. Immerhin elf Sender hatten ihren Lokalfunk bis dahin schon um 18 Uhr ausgestrahlt. Alle Beiträge müssen einen klaren Bezug haben und in deutscher Sprache gesendet werden. Außerdem entfällt die bisherige Landesförderung nach Sendeminuten. Sie wird durch eine Projektförderung auf Antrag ersetzt. Aus Sicht der Opposition bedeuten die Änderungen das Aus für den Bürgerfunk. Die Grünen scheiterten mit einem Gegenantrag auf Ausweitung der Sendezeit und Beibehaltung fremdsprachlicher Angebote. Der Landesverband Bürgerfunk hat wegen Einschränkung der Meinungsvielfalt eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht angedroht. (M 03/2007)