Teilerfolg für Filmschaffende

Bundestag beschließt neues FilmFörderungsGesetz (FFG)

Von „nur ein Teilerfolg“ bis zu „gelungener Wurf“ reicht die Spannbreite der Einschätzungen über das neue FilmFörderungsGesetz (FFG). Nach dem Beschluss im Bundestag Mitte November ist damit zu rechnen, dass auch der Bundesrat zustimmt und damit die FFG-Novelle (s. M 10/2008) pünktlich zum 1. Januar 2009 in Kraft tritt.

Positiv aus Sicht der Filmschaffenden und ihrer Interessenvertretungen wie ver.di ist, dass zum ersten Mal die Beschäftigungssituation in der Filmbranche für die bundesweite Filmförderung als beachtenswerte Größe in einem Gesetz auftaucht. Zukünftig soll die Filmförderanstalt (FFA) unter anderem die „gesamtwirtschaftlichen Belange der Filmwirtschaft … einschließlich ihrer Beschäftigten unterstützen“. Bislang wurde die Situation der rund 25.000 Filmschaffenden und Schauspieler ausgeblendet.

Tarifverträge nicht beachtet

Der Forderung von ver.di als einziger Gewerkschaft für Filmschaffende, auch die Einhaltung von Tarifverträgen der Branche als Kriterium bei der Filmförderung aufzunehmen, hat der Gesetzgeber nicht beachtet. Damit fehlt der FFA „ein wichtiges Instrument, um der vom Gesetzgeber neu aufgegebenen Aufgabe auch erfolgreich nachkommen zu können“, moniert ver.di in ihrer Stellungnahme zur Gesetzesnovelle. „Dieser erste Schritt ist für die Filmschaffenden nur ein Teilerfolg“, erklärte ver.di-Vize Frank Werneke. „Wir werden mit der FFA über Maßnahmen sprechen, um den vom Gesetzgeber offen gelassenen Gestaltungsspielraum im Sinne der Filmschaffenden zu füllen.“ Auch die Bundestagsfraktion der Linken hatte in einer Entschließung verlangt, die Vergabe der Filmfördermittel an soziale Mindeststandards zu koppeln.
Das neue FFG wurde mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD und FDP gebilligt – die Oppositionsfraktionen von Grüne und Linke enthielten sich. „Ich bin überzeugt, dass das neue Filmförderungsgesetz ein gelungener Wurf ist“, erklärte Kulturstaatsminister Bernd Neumann (CDU) bei der abschließenden Beratung im Deutschen Bundestag. Mit dem Gesetz würden die Rahmenbedingungen der deutschen Filmwirtschaft weiter verbessert. Vorgesehen sind u.a. höhere Fördergelder für Drehbuchautoren und den Filmverleih. Darüber hinaus gibt es zusätzliche Fördermöglichkeiten für die Kinos, die zudem bei den Abgaben für die Filmförderungsanstalt (FFA) entlastet werden. Verkürzt werden ferner die Sperrfristen für die Weiterverwertung von Filmen im Fernsehen und im Internet. Die Anbieter neuer Dienste werden zukünftig auch als Zahler von Beiträgen für die Finanzierung der Filmförderung berücksichtigt.

Keine Abgabepflicht

Die neu gegründete Produzentenallianz hat gleichfalls die FFG-Novelle begrüßt. Sie werde „dazu beitragen, dass die deutschen Produzenten auch unter veränderten Marktbedingungen erfolgreiche Filme produzieren können“, so Alexander Thies, Vorsitzender der Produzentenallianz. Allerdings wäre es aus Sicht der Produzenten wünschenswert, wenn „sowohl für TV-Sender als auch für Telekommunikationsunternehmen eine gesetzliche Abgabepflicht festlegt worden wäre“. Zu den positiven Neuerungen zähle, dass die Medialeistungen der privaten und öffentlich-rechtlichen Sender in Form von Werbezeiten für Kinofilme deutlich erhöht werden. Zugleich kritisierte der Produzentenallianz-Geschäftsführer Christoph Palmer, die „erhebliche Kürzung der Referenzfördermittel um de facto ein Viertel“. Damit werde in Zeiten der Krise an den Finanzmärkten die Finanzierbarkeit von Filmen für die Produzenten geschwächt.

 

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