Nach der Verabschiedung des neuen Urhebervertragsrechts durch den Deutschen Bundestag zieht die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) eine nüchterne Bilanz. Kritisch bewertet sie vor allem die Regelungen zum Verbandsklagerecht für Gewerkschaften und Verbände sowie zur Zweitverwertung. „Gewollt war ein Gesetz zur Stärkung der Urheberinnen und Urheber, doch davon ist wenig übrig geblieben“, sagt der stellevertretende ver.di-Vorsitzende Frank Werneke. Daneben hat der Bundestag in seiner 209. Sitzung auch neue Regeln zur Beteiligung von Verlegern an den Einnahmen von Verwertungsgesellschaften beschlossen.
Großes hatte er versprochen, der Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD – zumindest für die Urheberinnen und Urheber. Deren Rechte wolle man durch ein neues Urhebervertragsrecht stärken, hieß es in dem Papier aus dem Jahr 2013. Fast auf den Tag genau drei Jahre später stellt ver.di-Vize Frank Werneke nun fest: „Das neue Gesetz hilft den Kreativen kaum.“ Enttäuscht zeigte sich die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft vor allem von den konkreten Regelungen zum Verbandsklagerecht, welches es Gewerkschaften und Verbänden ermöglichen würde, stellvertretend für einzelne Mitglieder vor Gericht zu klagen, wenn Vergütungsregeln nicht eingehalten werden. „Leider konnten sich die Verwerter an vielen Stellen durchsetzen, so dass das Verbandsklagerecht auf ein Minimum beschränkt wird“, so Werneke. Zudem kritisiert er die Umsetzung des Rechts auf Zweitverwertung. Nach dem nun beschlossenen Urhebervertragsrecht können Urheberinnen und Urheber nach zehn Jahren ein Zweitverwertungsrecht bei pauschaler Vergütung erhalten. Werneke befürchtet jedoch, dass mit dieser Regelung Pauschalvergütungen hoffähig gemacht würden anstatt, so wie es ver.di fordert, die in vielen Bereichen der Kultur- und Medienbranche üblichen Ewigkeitsverträge zurückzudrängen.
Positiv bewertete ver.di zwar die Ausweitung des Auskunftsanspruches, nach dem Urheber_innen und ausübende Künstler_innen künftig jährlich und ohne Anlass von den Verwertern Auskunft über die Nutzung ihrer Werke verlangen dürfen. Insgesamt hätten jedoch „nicht zuletzt die Verlage ein besseres Urhebervertragsrecht verhindert“, sagte Werneke. Vor diesem Hintergrund erwarte er auch harte Auseinandersetzungen um die konkrete Ausgestaltung der Verteilungsquoten in den Verwertungsgesellschaften, nachdem der Bundestag gestern ebenfalls neue Regeln zur Beteiligung von Verlegern an den Einnahmen von Verwertungsgesellschaften beschlossen hat.
ver.di hatte den Gesetzgebungsprozess zum neuen Urhebervertragsrecht kritisch begleitet und mehrfach Nachbesserungen gefordert. Werneke kündigte nun an, dass man sich weiterhin engagiert für die Interessen der Kreativen einsetzen werde, um so für die Mitglieder das Beste aus dem Gesetz zu machen.