Enttäuscht über neues Urhebervertragsrecht

Bild: Izzet Ugutmen/Shutterstock

Nach der Verabschiedung des neuen Urhebervertragsrechts durch den Deutschen Bundestag zieht die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) eine nüchterne Bilanz. Kritisch bewertet sie vor allem die Regelungen zum Verbandsklagerecht für Gewerkschaften und Verbände sowie zur Zweitverwertung. „Gewollt war ein Gesetz zur Stärkung der Urheberinnen und Urheber, doch davon ist wenig übrig geblieben“, sagt der stellevertretende ver.di-Vorsitzende Frank Werneke. Daneben hat der Bundestag in seiner 209. Sitzung auch neue Regeln zur Beteiligung von Verlegern an den Einnahmen von Verwertungsgesellschaften beschlossen.

Großes hatte er versprochen, der Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD – zumindest für die Urheberinnen und Urheber. Deren Rechte wolle man durch ein neues Urhebervertragsrecht stärken, hieß es in dem Papier aus dem Jahr 2013. Fast auf den Tag genau drei Jahre später stellt ver.di-Vize Frank Werneke nun fest: „Das neue Gesetz hilft den Kreativen kaum.“ Enttäuscht zeigte sich die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft vor allem von den konkreten Regelungen zum Verbandsklagerecht, welches es Gewerkschaften und Verbänden ermöglichen würde, stellvertretend für einzelne Mitglieder vor Gericht zu klagen, wenn Vergütungsregeln nicht eingehalten werden. „Leider konnten sich die Verwerter an vielen Stellen durchsetzen, so dass das Verbandsklagerecht auf ein Minimum beschränkt wird“, so Werneke. Zudem kritisiert er die Umsetzung des Rechts auf Zweitverwertung. Nach dem nun beschlossenen Urhebervertragsrecht können Urheberinnen und Urheber nach zehn Jahren ein Zweitverwertungsrecht bei pauschaler Vergütung erhalten. Werneke befürchtet jedoch, dass mit dieser Regelung Pauschalvergütungen hoffähig gemacht würden anstatt, so wie es ver.di fordert, die in vielen Bereichen der Kultur- und Medienbranche üblichen Ewigkeitsverträge zurückzudrängen.

Positiv bewertete ver.di zwar die Ausweitung des Auskunftsanspruches, nach dem Urheber_innen und ausübende Künstler_innen künftig jährlich und ohne Anlass von den Verwertern Auskunft über die Nutzung ihrer Werke verlangen dürfen. Insgesamt hätten jedoch „nicht zuletzt die Verlage ein besseres Urhebervertragsrecht verhindert“, sagte Werneke. Vor diesem Hintergrund erwarte er auch harte Auseinandersetzungen um die konkrete Ausgestaltung der Verteilungsquoten in den Verwertungsgesellschaften, nachdem der Bundestag gestern ebenfalls neue Regeln zur Beteiligung von Verlegern an den Einnahmen von Verwertungsgesellschaften beschlossen hat.

ver.di hatte den Gesetzgebungsprozess zum neuen Urhebervertragsrecht kritisch begleitet und mehrfach Nachbesserungen gefordert. Werneke kündigte nun an, dass man sich weiterhin engagiert für die Interessen der Kreativen einsetzen werde, um so für die Mitglieder das Beste aus dem Gesetz zu machen.

nach oben

Weitere aktuelle Beiträge

Die Newsfluencer kommen

In Deutschland vertraut eine Mehrheit der Menschen beim Nachrichtenkonsum in der digitalen Welt noch immer mehrheitlich auf klassische Medien. Das ist eine Erkenntnis aus einer im Oktober 2025 veröffentlichten Studie des Reuters Institute. Die britische Denkfabrik wollte herausbekommen, wie Menschen sich im Netz informieren. Dafür sind Personen in 24 Ländern befragt worden.
mehr »

Trumps digitaler Medienpranger

Donald Trump verfolgt mit seinen Attacken auf Medien und Journalist*innen drei Hauptziele: Ablenkung von eigenen Verfehlungen, Bindung seiner rechten Unterstützer*innen und Selbstbereicherung. Große Medienkonzerne unterstützen ihn, um eigene Profitinteressen zu fördern. Das Resultat ist eine Bedrohung von Pressefreiheit und Demokratie.
mehr »

Ein Plädoyer fürs Zuhören

Zuhören, Gehörtwerden, den Dialog auf Augenhöhe führen – das sind Schlagworte unserer Zeit, Leerformeln der politischen Rhetorik. Mit dem Medienwissenschaftler Bernhard Pörksen sprachen wir über journalistisches Zuhören, BigTech und den Sofortismus der Sozialen Medien.
mehr »

Presse-Versorgung hält hohes Zinsniveau

Die Vertreter*innenversammlung der Versicherten der Presse-Versorgung hat beschlossen, die Gesamtverzinsung für das Jahr 2026 im dritten Jahr in Folge beizubehalten. Damit behauptet die Presse-Versorgung erneut ihre Spitzenposition im deutschen Lebensversicherungsmarkt.
mehr »