Ex-MDR-Manager Foht kündigt Geständnis an

Der frühere MDR-Unterhaltungschef Udo Foht kommt zu Prozessbeginn ins Landgericht Leipzig. Foto: Jan Woitas/dpa

Im Prozess gegen den früheren MDR-Unterhaltungschef Udo Foht (71) will der Angeklagte eine vom Gericht vorgeschlagene Verständigung annehmen. Nach Informationen des MDR stimmte Foht dem zu Beginn des zweiten Verhandlungstages zu. Damit könnte der ursprünglich auf 19 Verhandlungstage angesetzte Prozess deutlich verkürzt werden. Die Staatsanwaltschaft wirft Foht Betrug sowie Untreue, Bestechlichkeit und Steuerhinterziehung vor.

„Unser Mandant wird dem Verständigungsvorschlag der Kammer zustimmen“, sagte Anwalt Lawrence Desnizza am 2. September im Landgericht Leipzig. Das Gericht hatte am Vortag gleich nach Verlesung der 64-seitigen Anklageschrift eine Verständigung angeregt. Bei einem „glaubhaften Geständnis“ könnte eine Maximalstrafe von einem Jahr und neun Monaten auf Bewährung in Aussicht gestellt werden, so der Vorsitzende Richter Michael Dahms. 

Im Kern werden dem früheren Fernsehmanager Geldschiebereien vorgeworfen. Der Skandal um Foht, der das Schlagergeschäft des MDR vorangetrieben und Karrieren wie die von Florian Silbereisen gefördert hatte, kam 2011 ans Licht. Der MDR kündigte Foht daraufhin.

Die Anklage wirft Foht in 13 Fällen Betrug vor, die in Verbindung mit Untreue und Bestechlichkeit stehen, dazu fünf Fälle der Steuerhinterziehung. Der einst mächtige TV-Mann soll Musikmanager aus der Schlagerbranche immer wieder um fünfstellige Summen gebeten haben, die er für neue Produktionen brauche. Dafür hatte er eine Rückzahlung über den MDR in Aussicht gestellt, was allerdings nach Erkenntnissen der Staatsanwaltschaft vorgetäuscht war. Insgesamt gehe es um einen Schaden von mindestens einer Viertel Million Euro.

Eine „Verständigung“ vor Gericht ist nach der deutschen Strafprozessordnung eine Möglichkeit, ein Verfahren zu beschleunigen. Demnach können sich das Gericht und der Angeklagte über den weiteren Fortgang und das Ergebnis des Verfahrens verständigen. Voraussetzung für solch eine Schonung von Ressourcen und eine Verkürzung der Hauptverhandlung ist in der Regel ein Geständnis des Angeklagten.  

Der Prozess hätte eigentlich 2018 beginnen sollen, wurde aber wegen Krankheit abgesagt. Die Verteidigung kündigte die Erklärung zum nächsten Gerichtstermin am 9. September an. Ein Sprecher des Gerichts sagte, das weitere Verfahren hänge davon ab, wie umfänglich und konkret die Einlassungen sein werden. Laut Verständigung sollen die Anklagepunkte der Untreue und Steuerhinterziehung eingestellt werden. 

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