Beim Mitteldeutschen Rundfunk (MDR) ist eine institutionalisierte Freienvertretung für etwa 1700 arbeitnehmerähnlich beschäftigte Personen geschaffen worden. Intendantin Karola Wille erlies dazu ein Freienstatut, das ab 1. Januar 2022 in Kraft tritt. Es stellt die Arbeit der in den fünf Standorten bestehenden Freienräte auf eine rechtlich sicherere Grundlage. Ausdrückliche Mitbestimmungsrechte konnten damit aber nicht durchgesetzt werden.
Mit dem Beschluss des Freienstatuts wird einer Regelung des seit Juni 2021 gültigen neuen MDR-Staatsvertrages Genüge getan. Bei der Novellierung war auf Betreiben der CDU-regierten Länder Sachsen und Sachsen-Anhalt für den MDR ausgeschlossen worden, dass das neue Bundespersonalvertretungsgesetz mit verbesserten Mitbestimmungsrechten für die arbeitnehmerähnlichen Freien im Sinne des § 12a Tarifvertragsgesetz zur Anwendung kommt. Gewerkschaften hatten das als „Rückfall in die mitbestimmungspolitische Steinzeit“ kritisiert. Stattdessen bestimmt der Staatvertrag die Schaffung einer Freienvertretung auf Basis eines entsprechenden Status. Das wurde nun beschlossen. Es regelt Aufgaben, Struktur und Organisation von Freienvertretungen im MDR sowie Wahlen und Amtszeiten und listet Beteiligungsthemen auf.
Die zuletzt 2020 gewählten Freienräte in den Funkhäusern und der von ihnen gebildete MDR-Gesamtfreienrat hätten versucht, „das Beste daraus zu machen“ und im Frühjahr dieses Jahres einen eigenen Statuten-Entwurf „mit unseren Idealvorstellungen“ vorgelegt, so Rüdiger Trojok, stellvertretender Vorsitzender des Gesamtfreienrates. Tatsächlich habe der Sender das als Diskussionsgrundlage akzeptiert. Da es sich bei den nachfolgenden Gesprächen aber nicht um förmliche Verhandlungen handelte, sei absehbar gewesen, „dass wir wirkliche Mitbestimmungsrechte nicht bekommen werden“. Doch sei im Statut jetzt festgeschrieben, dass die bereits funktionierenden Strukturen der Freienvertretung erhalten bleiben und stabilisiert werden. Rechte auf Einbeziehung seien fixiert worden.
„Allerdings hatten wir im Entwurf 30 konkrete Themenfelder vorgesehen, wo Einbeziehungsrechte gelten sollten. Davon sind letztlich weniger als die Hälfte übriggeblieben“, konstatiert Trojok. Die nun im Statut fixierten Themen reichen von Fortbildungsfragen über Maßnahmen zum Gesundheitsschutz, mobiles Arbeiten, neue Arbeitsmethoden und -techniken bis zu Familienfreundlichkeit, Gleichstellung und Vermeidung von Benachteiligung. Beteiligt werden Freienräte auch in Bewerbungsgesprächen und bei Beendigungen.
„Wir haben in den Gesprächen versucht, so viele Freie wie möglich in den Geltungsbereich des Statuts einzubeziehen und Grenzen möglichst abzusenken“, so der Freienvertreter. Das sei nur bedingt gelungen. Zwar deklariert das Statut eine Vertretung aller Freien durch die Freienräte, die konkreten Rechte gelten jedoch explizit nur für freie Mitarbeitende, „die im Kalendervorjahr mindestens 72 Tage für den MDR auf Basis einzelhonorarvertraglicher Verpflichtungen tätig gewesen sind“. Ein Erfolg sei dagegen, dass seit Herbst 2020 gewährte Freistellungen für Freienräte im Statut festgeschrieben wurden, die selbstverwaltet genutzt werden können. Auch ein Büro wurde der Freienvertretung vom Sender zu Verfügung gestellt.
Bisher teilweise schon praktizierte Regelungen sind zudem konkretisiert worden. So soll die Freienvertretung weiterhin an monatlichen Gesprächen mit der Verwaltungsdirektion teilnehmen sowie in regelmäßigem Austausch mit der Intendantin, den Programmdirektionen und den Abteilungsleitungen stehen.
Auf Basis des neuen Statuts werden beim MDR nun Neuwahlen der Freienräte für das Frühjahr 2022 vorbereitet, um die Vertretungen entsprechend zu legitimieren.
„Ansonsten werden wir unsere Arbeit fortsetzen und wo nötig neu organisieren“, zeigt sich der Vize-Vorsitzende des Gesamtfreienrates überzeugt. Eine Evaluation des Freienstatuts ist für das erste Quartal 2024 bereits terminiert. „Unabhängig davon steht für uns als ver.di-Mitglieder fest, dass wir uns vom Sender nicht auf Dauer nur mit speziell gewährten Einbeziehungsrechten abfinden lassen. Unser Ziel bleibt weiterhin eine Mitbestimmung für Freie, wie sie nach dem Bundespersonalvertretungsgesetz zu gewähren ist“, erklärt Rüdiger Trojok.