Vertreter des Bauer Verlages: Mediation ist kein Waffenstillstand
Zweiter Termin im Arbeitsrechtsstreit der Konzernbetriebsratsvorsitzenden Kersten Artus gegen den Hamburger Bauer Verlag am 7. Januar. Doch diesmal geht es nicht wie im vergangenen November um das ersatzweise Zustimmungsbegehren zur fristlosen Kündigung durch das Hamburger Arbeitsgericht, das wegen der laufenden Mediation bis Ende Januar ausgesetzt wurde, sondern die Redakteurin Artus klagt gegen Gehaltskürzungen und für die Rücknahme diverser Abmahnungen.
Und wieder ist der Andrang zum Verhandlungssaal 109 gewaltig, wird Solidarität mit Kersten Artus gezeigt. Im Vorfeld zu dem fristlosen Kündigungsbegehren, das mit einer „beharrlichen Arbeitsverweigerung“ begründet wurde, hatte der Bauer Verlag akribisch Buch geführt und die Aktivitäten der Betriebsrätin, Gewerkschafterin und Politikerin, die in die tägliche Arbeitszeit fielen, minutiös aufgelistet. Mehrere Abmahnungen wurden ausgesprochen und das Gehalt um insgesamt 1038 Euro gekürzt.
Gleich zu Beginn des Termins wirft Arbeitsrichter Esko Horn die Frage auf, ob eine solche Verhandlung während der laufenden Mediation zwischen den Parteien sinnvoll sei. Doch der Bauer Verlag hat in der Zwischenzeit eine weitere Abmahnung gegen seine ungeliebte Konzernbetriebsrätin erlassen und erklärt kampfeslustig: „Mediation ist ja kein Waffenstillstand. Wir werden während des Mediationsverfahrens weiter normal miteinander umgehen.“ Das, so ein Prozessbeobachter, sei die „klassische Normalität nach Gutsherrenart“. Der nächste Verhandlungstermin ist für den 6. April anberaumt. Angesetzt wird für die beiden Komplexe Zustimmungsbegehren und Gehaltskürzung/Abmahnung ein ganzer Verhandlungstag. Esko Horn: „Diese Verfahren sind nicht alltäglich.“ Er selbst aber werde dann das Verfahren nicht mehr führen, denn zum 1. Februar werde er in die Hamburger Justizbehörde wechseln. Eine für Gewerkschafter sehr fragwürdige Entscheidung fällte er aber noch: Der Betriebsrat müsse „auflisten, was konkret an Betriebsratsarbeit“ gemacht worden ist. „Die Stichworte würden mir jetzt nicht mehr reichen, es muss ein bisschen mehr Substanz kommen.“
Konkrete Substanz und eine Abmahnung der ganz anderen Art erhielt dieser Tage der Bauer Verlag selbst: Bauer muss ein Bußgeld in Höhe von 2.000 Euro zahlen, das sie aus der Portokasse bezahlen dürften. Monatelang war das Hamburger Amt für Arbeitsschutz dafür den Vorwürfen nachgegangen, dass bei dem Peoplemagazin Life & Style die vorgeschriebenen Arbeitszeiten nicht eingehalten würden und Redakteure gesetzwidrig mitunter bis tief in die Nacht arbeiten müssten.