Ströer: Sozialplan für T-Online-Journalisten

Der Werbevermarkter Ströer hat sich mit dem Betriebsrat und mit ver.di auf einen Interessenausgleich und Sozialplan sowie auf eine Transfergesellschaft für die 108 Redakteur_innen von T-Online in Darmstadt geeinigt. Im September vergangenen Jahres hatte das Kölner Unternehmen die Schließung des Redaktionsstandortes bekanntgegeben.

Am 31. März gehen bei der Ströer Digital Publishing GmbH in Darmstadt endgültig die Lichter aus. Das komplette Online-Angebot soll ab 1. April in Berlin in einem Newsroom mit 60 Beschäftigten produziert werden. Bis dahin können sich die bisherigen Mitarbeiter_innen nunmehr entscheiden, ob sie sofort eine Kündigung mit einem Abfindungsangebot + Zuschlag (sogenannte Sprinter-Regelung) akzeptieren und damit eine Freistellung ab 1. April. Oder sie entscheiden sich für das Abfindungsangebot und den Übergang in eine Transfergesellschaft für zwölf Monate. Oder sie bewerben sich auf eine der „neuen“ Stellen in Berlin. Grundlage für diese Optionen sind der bereits kurz vor Weihnachten abgeschlossene Sozialplan und Interessenausgleich sowie der Vertrag über eine in Frankfurt Main angesiedelte Transfergesellschaft. Die Abfindungen werden grundsätzlich nach der Formel 1,1 Bruttomonatsgehalt x Jahre Betriebszugehörigkeit berechnet. Bei 175 000 Euro gibt es eine Deckelung. Dazu kommen dann je nachdem Zuschläge – etwa bei der sogenannten Sprinterlösung oder falls jemand Anspruch auf Sonderkündigungsschutz hat.

„Für die Kolleginnen und Kollegen sind das gute Verhandlungsabschlüsse. Mit der Abfindung und dem Schritt, in die Transfergesellschaft zu gehen, kommen Sie ein ganzes Stück weiter“, schätzt Thomas Müller, ver.di Landesfachbereichsleiter Telekommunikation und Informationstechnologie in Hessen, ein. „Wir haben das Mögliche rausgeholt“, sagt er. „Dazu beigetragen haben auch die Protestaktionen der Beschäftigten. Sie haben den Verhandlern den Rücken gestärkt.“

Noch im Dezember hatten die mit Kündigung bedrohten Redakteur_innen der Internetplattform t-online.de das Metier ihres Arbeitgebers für den Arbeitskampf genutzt, um auf ihre Situation aufmerksam zu machen. Sie schalteten Werbung bei der Internetsuchmaschine Google und veränderten so das Suchergebnis für den Namen der Firma. Wer bei Google das Suchwort „Ströer“ eingab, fand an erster Stelle nicht die Homepage des Werbevermarkters, sondern die Schlagzeile „Ströerfeuer: Ströer vernichtet 108 Jobs“. Zudem gab es eine symbolische Flashmob-Beerdigung der 108 Stellen, die bei Facebook zu zahlreichen Klicks und Likes führte. Ein Live-Video der symbolischen Beisetzung wurde knapp 7.000 mal aufgerufen.

Der Kölner Werbevermarkter Ströer hatte das T-Online-Portal im November 2015 von der Deutschen Telekom gekauft. In einem Schreiben an die Mitarbeiter wurde damals von einer “gemeinsamen, erfolgreichen Zukunft” gesprochen. Davon ist nun nicht mehr die Rede.

ver.di vermutet hinter dieser Standortschließung Tarifflucht. Denn die Darmstädter Redakteure arbeiten nach einem Tarifvertrag, den die Berliner offenbar nicht erhalten werden. Die neuen Stellen sind auf zwei Jahre befristet. Welches Gehalt gezahlt wird, ist den Ausschreibungen nicht zu entnehmen.

 

nach oben

Weitere aktuelle Beiträge

ZDF textet nur noch in Ausnahmefällen

Seit Dezember 2025 gilt der Reformstaatsvertrag zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Damit haben die Bundesländer die Vorgaben für die Sender verschärft, ihre Online-Angebote nicht presseähnlich zu gestalten. Eine Textberichterstattung erfordert seitdem, mit wenigen Ausnahmen, einen aktuellen Sendungsbezug. Das ZDF reagierte auf den erhöhten Bewegtbild-Bedarf mit strukturellen Änderungen.
mehr »

Spanien: Strafe für Berichterstattung?

Die spanische Datenschutzbehörde will Zeitungen bestrafen, weil sie illegal in soziale Bewegungen eingeschleuste Polizisten enttarnt oder darüber berichtet hatten. Bislang sind Gerichte nicht tätig. Die Vorgänge drohen zu einem Präzedenzfall zu werden, warnen die betroffenen Medien und Menschenrechtsorganisationen.
mehr »

Kahlschlag bei DuMont in Köln

Die dju in ver.di kritisiert den Kahlschlag der Regionalredaktionen von Kölner Stadt-Anzeiger und Kölnischer Rundschau. Zum 30. September endet die Tätigkeit der Rheinischen Redaktionsgemeinschaft (RRG). 57 tarifgebundene Vollzeitstellen entfallen. Die betroffenen Beschäftigten müssen sich jedoch auf neu zugeschnittene Stellen bewerben. Eine Übernahmegarantie gibt es nicht.
mehr »

AI Act legt KI-Kennzeichnung fest

Petra Schwegler fasst für die Webseite der Medientage München die seit dem 2. August 2026 geltenden Bestimmungen zur KI-Kennzeichnung zusammen. Der AI Act gilt: Wer KI-generierte oder -manipulierte Inhalte veröffentlicht, muss das kennzeichnen. Die Regel gilt für Chatbots, für Deepfakes, für Werbespots, für alles künstlich Generierte.
mehr »