Mehr zur Verbreiterhaftung
„ Zeit für das Notwendige“ in M 6–7/2008
Zum Thema Verbreiterhaftung/Agenturprivileg ist Ihr Artikel unpräzise. Weder bezieht sich die Verbreiterhaftung in erster Linie auf die Weitergabe fremder Pressetexte noch ist das Agenturprivileg ein Resultat der jüngsten Rechtsprechung. Die Verbreiterhaftung greift grundsätzlich für die Verbreitung falscher Tatsachenbehauptungen Dritter – im Klartext: Wird ein Fakt in einem Zitat oder einem O-Ton von einem Journalisten ohne eine kritische, distanzierende Bewertung verwendet (verbreitet), haften Journalist und Medium auch dafür. Juristisch ist das unstrittig, Journalisten ist ihre (juristische) Verantwortung hier meist unbekannt. Verbreiterhaftung und Agenturprivileg sind derart alte Prinzipien des deutschen Presserechts, dass diese sich in nahezu allen einschlägigen Büchern zu Presserecht und Recherche finden (auch recherchierbar im Netz).
So gesehen wäre es fast schon wünschenswert, wenn sich Journalisten häufiger für Ihre Fehler verantworten müssten (egal ob juristisch oder inner-redaktionell). Würde kontinuierlich öffentlich wie schlampig Journalisten arbeiten, wie häufig sie Informationen aus nur einer Quelle veröffentlichen, es würde meiner Überzeugung nach die Situation des Recherchejournalismus mehr voran bringen als eine bessere personelle und finanzielle Ausstattung der Redaktionen, denn Eitelkeit und Schadenfreude, sich selbst nicht bei Fehlern ertappen zu lassen und über die Fehler anderer zu lachen, sind die großen Triebfedern des journalistischen Egos hierzulande.
Rundfunkräte nicht kontaktiert
„ Rote Karte für Radio Multikulti“ in M 6–7/2008
„Die Aufklärung sollte auch noch im 21. Jahrhundert für Journalisten Gültigkeit besitzen: Sapere aude, wage zu wissen, lautete damals der Imperativ, der hoffentlich noch nicht aus der Mode gekommen ist. Beim Artikel „Rote Karte für Radio Multikulti“ spürt man wenig davon. Der Beitrag suggeriert, der Autor wüsste, wer sich wie verhalten habe: mitnichten. So haben die beiden Gewerkschaftsvertreter nicht nur im Rundfunkrat eine plumpe Ergebenheitsadresse des Rundfunkrats an die Geschäftsleitung verhindert und den schwarzen Peter an die ARD weitergereicht; im RBB-Programmausschuss hat der DGB-Vertreter zudem eine Resolution eingebracht, die Multikulti würdigte, sich hinter die Belegschaft stellte und diese Stimme der Toleranz verteidigte: „Ein Gegengift gegen die Leitkulturdebatte der Konservativen“, heißt es in dem Text. Nichts findet sich davon im M-Artikel. Wir setzen das Thema Radiomultikulti immer wieder auf die Tagesordnung der Gremien, obwohl die Mehrheit im Rundfunkrat meint, das Thema sei abgefrühstückt. Das hinderte den DGB-Vertreter auch nicht, DGB-Kollegen in anderen Rundfunkräten von ARD-Anstalten zu bitten, die Schließung sowie die Gebührenverteilung zu thematisieren. Wir wollen vor allem wissen, was mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern passiert. Und haben einige andere Vertreter von Kirchen und Verbänden auf unserer Seite. Das sollte man nicht gering schätzen. Auch bei diesem Thema hilft nur Penetranz, wie wir vom ehemaligen Bundesverfassungsrichter Mahrenholtz gelernt haben. Leider hat mich der Autor zu keinem dieser Aspekte kontaktiert. Recherche sieht anders aus. Wir bleiben am Ball, denn es geht auch um die Legitimationskrise der ARD, die ein Programm sehenden Auges kippen lässt, das mehr denn je eine Existenzberechtigung hätte: Gerade in einer Metropole wie Berlin, die von 180 Nationen bevölkert wird.“
Bezirk Berlin-Brandenburg
Unverständliches Anwaltslob
„ Attacke gegen Textdiebe“ aus M 6–7/2008
Ich kritisiere den Beitrag „Attacke gegen Textdiebe“ in mehreren Punkten: Das Lob für die Anwaltskanzlei Christian Schertz ist aus gewerkschaftlicher Sicht unverständlich. Diese Kanzlei macht vielen engagierten Journalisten bei ihrer Recherche die Arbeit schwer. Ich nenne den auch in der M schon vorgestellten Publizisten Werner Rügemer als Beispiel. War nicht Recherche das Hauptthema des Heftes? Besonders peinlich ist es, wenn fast lobend erwähnt wird, dass Schertz juristisch durchgesetzt hat, dass keine Zeitung aus seinen Abmahnschreiben zitieren darf. Ich sehe in solchen Maßnahmen eine Einschränkung journalistischer Arbeit und der Meinungsfreiheit, die wir entschieden zurückweisen sollten. Das Engagement der Autorin beim Kampf um die Urheberrechte von uns JournalistInnen in allen Ehren. Doch auch hier würde ich einen klaren Unterschied machen zwischen politischen Parteien und kommerziellen Unternehmungen, denen ich die Nutzung meiner Artikel nicht erlaube. Anders ist es bei zivilgesellschaftlichen Organisationen ohne kommerziellen Hintergrund, denen ich die Verwendung meiner Artikel mit exaktem Quellenhinweis ausdrücklich erlaube.