„Das Netz vergisst nie“, war gestern. Google einen Namen und finde ihn so zum Beispiel in einem Jahre alten M-Artikel! Die Person steht im damaligen Kontext kritisch da – zu Recht, wahrheitsgemäß berichtet. Aber ist das nach vielen Jahren noch relevant oder sogar schädlich für den Betroffenen? M musste bereits mehrfach auf solche Anfragen reagieren und befand sich bei der Suche nach einer Lösung in einer rechtlichen Grauzone zwischen Persönlichkeitsrecht und Meinungsfreiheit. Nicht zuletzt stand die Frage im Raum: Wie gehe ich mit dem Archiv um?
Das hat nun ein Ende! Der Europäische Gerichtshof (EuGH) fällte ein für das Web wegweisendes Urteil. Er stärkt das Recht auf Vergessen und untermauert damit das Grundrecht auf den Schutz der Privatsphäre. Führt die Trefferliste einer Suchmaschine auf heikle persönliche Daten, kann der Betroffene künftig „unter bestimmten Voraussetzungen die Entfernung des Links aus der Ergebnisliste erwirken“, entschieden die Richter. Geklagt hatte ein Spanier gegen den Google-Konzern. Über ihn war in der Zeitung La Vanguardia und online über die Zwangsversteigerung seines Hauses im Jahre 1998 geschrieben worden. Bis heute führt der gesuchte Name per Google ohne Umwege direkt zur damaligen Situation des Mannes. Die Zeitung ist jedoch nicht der Adressat für eine Löschung, zudem sie die „betreffenden Informationen rechtmäßig veröffentlicht“ habe. Google dagegen wurde vom EuGH als Datenverarbeiter klassifiziert, der „automatisch, kontinuierlich und systematisch im Internet veröffentlichte Daten aufspürt“, die Daten auslese, speichere und weitergebe. Damit trage der Suchmaschienenbetreiber die volle Verantwortung für Eingriffe in die Persönlichkeitsrechte. Diese würden noch dadurch gesteigert, dass der Internetnutzer mit Hilfe der Ergebnisliste ein mehr oder weniger detailliertes Profil der gesuchten Person erstellen könne.
Der Gerichtshof fußte seine Entscheidung auf die 1995 erlassene EU-Richtlinie zum Datenschutz sowie auf die jüngst verabschiedeten Vorstellungen des Europäischen Parlaments für eine neue Datenschutzregelung, in denen erstmals auch auf das „Recht auf Vergessen“ hingewiesen wurde. Nun sind die Länder gefordert, endlich einen gemeinsamen europäischen Datenschutz auf den Weg zu bringen!