Die Schmuddel-Liste aus Bayern

Portrait von Günter Herkel

Günter Herkel lebt in Berlin und arbeitet als freier Medienjournalist für Branchenmagazine in Print und Rundfunk.
Foto: Jan-Timo Schaube

Meinung

Die bayerischen Verfassungsschützer haben Schreckliches entdeckt. In ihrem jüngsten Halbjahresbericht 2024 warten sie mit brandneuen Erkenntnissen zu russischen Desinformationskampagnen auf, unter anderem zu sogenannten Doppelgängerseiten. Das sind solche, die aussehen wie echte Nachrichtenportale, aber gefälschte Inhalte verbreiten. Der bayerische VS begnügt sich jedoch nicht mit Doppelgängern, sondern nimmt die originalen Inhalte deutscher Medien ins Visier.

Unter der Kategorie „Webseiten, die Nachrichten passend zum russischen Narrativ verbreiten“ listet er eine Reihe von Medien auf, deren Berichte angeblich öfter von „Doppelgängern“ aufgegriffen werden, um die Reichweite einzelner Inhalte zu erhöhen. Im Bericht werden dann zum Beispiel die Wochenzeitung „der Freitag“ und die „Berliner Zeitung“ genannt, sogar der NDR taucht in diesem Kontext auf. Und zwar in einer Reihe mit rechten Seiten wie Compact online, Tichys Einblick und der Jungen Freiheit.

Nun gehen bekanntlich die Uhren in Bayern anders als in Restdeutschland. Aber auch die dort agierenden Beamte sollte schon mal etwas von Artikel 5 GG, dem Grundrecht auf Meinungs- und Informationsfreiheit, gehört haben. Klar: Medien bewegen sich nicht im rechtsfreien Raum, können sich strafbar machen, etwa bei Verletzung von Persönlichkeitsrechen Einzelner, Aufrufen zu Gewalt oder Verharmlosung des Holocaust. Hier aber maßt sich eine Behörde an, in das Kerngeschäft von Medien einzugreifen und die alltägliche Berichterstattung – negativ – zu bewerten. Eine schlichte Kompetenzüberschreitung, die von den Betroffenen zu Recht als ruf- und potentiell geschäftsschädigend empfunden und zurückgewiesen wird. Wer schaltet schon gern Werbung in Medien, die im Ruf stehen, russische Narrative zu verbreiten?

„Wieso passt den Münchnern der freie Meinungsaustausch nicht?“ beschwert sich folgerichtig die Chefredaktion der Berliner Zeitung. Und argwöhnt, das Unterdrücken von Meinungen sei möglicherweise der geheime Wunsch jener Kritiker, die den Debattenpluralismus der Zeitung „diffamieren und ihr düstere Absichten andichten“. Als sei der Umstand, dass russische Akteure Teile der Berichterstattung aufgriffen und verbreiteten, ein Beleg dafür, „dass die Berliner Zeitung ‚anscheinend grundsätzlich‘ Nachrichten mit russischem Narrativ publiziert“. Was genauso absurd erscheine, wie Olaf Scholz das Bedienen von Kreml-Narrativen zu unterstellen, wenn er – wie soeben geschehen – zu Friedensverhandlungen aufrufe.

Die Forderung nach Frieden dürfte sicherlich vom Grundgesetz gedeckt sein, konstatiert auch die Freitag-Chefredaktion. Mit seinem Bericht verstoße der Verfassungsschutz daher ausgerechnet gegen eine der Normen, die es doch angeblich schützen soll: die Wahrnehmung der grundgesetzlich garantierten Meinungsfreiheit.

Wie die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts in Sachen Compact-Magazin, belegt, gilt diese Meinungsfreiheit selbst für eher unappetitliche, rechtsextremistische Inhalte.

So gesehen ist die Diffamierungspraxis des bayerischen Verfassungsschutzes der eigentliche Skandal.


Update vom 13.09.2024: Verfassungsschutz ändert Bericht nach Protesten.

 

 

 

nach oben

Weitere aktuelle Beiträge

Mit Perspektiven gegen soziale Spaltung

Die Berichterstattung über den Nahostkrieg zwischen Staatsräson und Menschenrechten ist heikel, denn die Verengung des Diskurses begünstigt einen Vertrauensverlust der Medien und die soziale Spaltung in Deutschland. Beides wird durch den politischen Rechtsruck befeuert. Grund genug, den medialen Diskurs genauer unter die Lupe zu nehmen.
mehr »

Das „Compact“-Verbot wurde ausgesetzt

Das rechte Magazin „Compact“ darf vorerst weiter erscheinen. Nachdem das Bundesinnenministerium im Juni ein Verbot verfügt hatte, gab das Bundesverwaltungsgericht zwei Monate später einem Eilantrag des Unternehmens statt, das das Magazin herausgibt (BVerwG, Beschluss vom 14. August 2024 – BVerwG 6 VR 1.24). Dennoch ist der Beschluss kein Freifahrschein, denn das Gericht hat einem Verbot rechter Medien nicht grundsätzlich eine Absage erteilt.
mehr »

Pressefreiheit gegen rechts verteidigen

Die Wahlergebnisse der AfD in Brandenburg, Sachsen und vor allem in Thüringen sind für unsere offene, vielfältige und demokratische Gesellschaft eine Katastrophe. Noch ist unklar, wie sich das parlamentarische Erstarken der Rechtsextremisten und Faschisten konkret auf unser Zusammenleben auswirken wird. Absehbar ist aber schon jetzt, dass Medienschaffende und das Mediensystem insgesamt noch stärker unter Druck geraten werden.
mehr »

Schlappe für Nancy Faeser

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat das vom Bundesinnenministerium (BMI) vor einem Monat exekutierte Verbot des rechtsextremistischen Magazins „Compact“ am 14. August im Eilverfahren ausgesetzt. Das BMI hatte sein Verbot damit begründet, dass die Compact Magazin GmbH ihre Medienerzeugnisse gezielt missbrauche, um verfassungsfeindliche Zielsetzungen reichweitenstark zu verbreiten.
mehr »