Freiheit im Angesicht der Mächtigen

Auch bei seinem Deutschland-Besuch vergangene Woche sorgte der türkische Präsident Erdogan dafür, dass türkische Journalisten nicht frei ihrer Arbeit nachgehen konnten – diesmal allerdings mit Zustimmung der Bundesregierung. Ist Pressefreiheit ein verhandelbares Gut, das im Falle höherer Diplomatie außer Kraft tritt? Eine T-Shirt-Aktion in der Regierungspressekonferenz wirft prinzipielle Fragen auf.

„Mich wundert es, dass sich die türkische Politik auf deutschem Boden fortsetzt.“ Das sagte Adil Yigit schon im Juli 2017 gegenüber M, nachdem ihm, wie rund 30 anderen Journalisten, die Akkreditierung fürs Medienzentrum des G20-Gipfels entzogen worden war. Der in Hamburg lebende Journalist und Herausgeber des türkischsprachigen Online-Magazins Avrupa Postasi mutmaßte, dass er bei einem Fototermin zu Beginn des Gipfels türkischen Funktionären aufgefallen sein könnte. Im türkischen Konsulat in Hamburg habe er wegen seiner Berichterstattung schon vorher Hausverbot gehabt.

Selbst wenn damals nicht türkische Stellen für den durch nichts zu rechtfertigenden Akkreditierungsentzug verantwortlich waren, gegen den Yigit mit Hilfe der dju immer noch klagt – am vergangenen Freitag wurde klar, dass Yigits Eindruck von 2017 nicht trügt. In der Berliner Regierungspressekonferenz mit dem türkischen Präsidenten als Staatsgast wurde Yigit vom Sicherheitspersonal aus dem Saal gezerrt, weil er ein T-Shirt mit der deutschen und türkischen Aufschrift trug: „Pressefreiheit für Journalisten in der Türkei“.

„Ich hatte kein Wort gesagt“, betont Yigit im Gespräch mit M Online. Das T-Shirt habe er sich angezogen, weil sein Kollege und Freund Can Dündar nicht an der Pressekonferenz teilnahm. Dündar wird von der türkischen Regierung wegen kritischer Artikel als Staatsfeind verfolgt und lebt und arbeitet in Deutschland. Erdogan soll gedroht haben, die Pressekonferenz abzusagen, sollte Dündar anwesend sein.

Nun ist es schon ein handfester Skandal, wenn angebliche politische Grundwerte für einen so unfreundlichen Gast über Bord geworfen werden. Merkel sagte am Freitag, dass sie im Fall Dündar anderer Meinung sei als Erdogan. Dann hätte sie eine Pressekonferenz ohne Erdogan machen müssen, statt Dündar zu opfern. Der ehemalige Cumhuriyet-Chefredakteur sah von einer Teilnahme angeblich freiwillig ab, hätte das aber vielleicht nicht angeboten, wenn er die Bundesregierung auf seiner Seite gewusst hätte!

Noch schlimmer wurde alles aber durch den Umgang mit Adil Yigit: Der will gesehen haben, dass der türkische Innenminister, der direkt hinter Regierungssprecher Seibert stand, mit dem Finger auf ihn gezeigt habe, woraufhin Seibert dem Sicherheitspersonal ein Zeichen gab. Seibert begründete Yigits dramatischen Rauswurf später damit, dass bei Pressekonferenzen „keine Kundgebungen politischer Anliegen“ erwünscht seien.

Was für eine Steilvorlage! Wer zu einer der nächsten Merkel-Pressekonferenzen geht, sollte ein T-Shirt mit einem durchgestrichenen Hakenkreuz oder einem anderen Anti-Nazi-Symbol entblößen. Oder auch die Aufschrift: „Pressefreiheit für alle Journalisten in Deutschland!“ wählen. Es wären eindrückliche Bilder, wenn Träger solcher Botschaften aus dem Saal gezerrt würden! Blieben sie unbehelligt, demonstrierte die Regierung dagegen klar, dass sie die Meinungsfreiheit für ihre Beziehung zu Erdogan geopfert hat.

Übrigens ist die Berliner Staatsanwaltschaft laut taz der Meinung, dass die Aussage: „Erdogan ist ein Mörder und Faschist“ von der Meinungsfreiheit gedeckt ist. Auch dieser Satz empfiehlt sich als T-Shirt-Aufschrift für die nächste Regierungspressekonferenz. Denn wo hat der Kampf für Meinungs- und Pressefreiheit mehr Sinn als im Angesicht der Mächtigen?

nach oben

Weitere aktuelle Beiträge

Die unangemessene Provokation

Sie haben es wieder getan. Zum zweiten Mal nach 2020 verweigern die Ministerpräsidenten den öffentlich-rechtlichen Anstalten die von der KEF empfohlene Anpassung des Rundfunkbeitrags. Gegen diesen abermaligen Verfassungsbruch ziehen ARD und ZDF erneut vor das Bundesverfassungsgericht. Gut so! Denn nach Lage der Dinge dürfte auch dieses Verfahren mit einer Klatsche für die Medienpolitik enden.
mehr »

Mit Perspektiven gegen soziale Spaltung

Die Berichterstattung über den Nahostkrieg zwischen Staatsräson und Menschenrechten ist heikel, denn die Verengung des Diskurses begünstigt einen Vertrauensverlust der Medien und die soziale Spaltung in Deutschland. Beides wird durch den politischen Rechtsruck befeuert. Grund genug, den medialen Diskurs genauer unter die Lupe zu nehmen.
mehr »

Das „Compact“-Verbot wurde ausgesetzt

Das rechte Magazin „Compact“ darf vorerst weiter erscheinen. Nachdem das Bundesinnenministerium im Juni ein Verbot verfügt hatte, gab das Bundesverwaltungsgericht zwei Monate später einem Eilantrag des Unternehmens statt, das das Magazin herausgibt (BVerwG, Beschluss vom 14. August 2024 – BVerwG 6 VR 1.24). Dennoch ist der Beschluss kein Freifahrschein, denn das Gericht hat einem Verbot rechter Medien nicht grundsätzlich eine Absage erteilt.
mehr »

Pressefreiheit gegen rechts verteidigen

Die Wahlergebnisse der AfD in Brandenburg, Sachsen und vor allem in Thüringen sind für unsere offene, vielfältige und demokratische Gesellschaft eine Katastrophe. Noch ist unklar, wie sich das parlamentarische Erstarken der Rechtsextremisten und Faschisten konkret auf unser Zusammenleben auswirken wird. Absehbar ist aber schon jetzt, dass Medienschaffende und das Mediensystem insgesamt noch stärker unter Druck geraten werden.
mehr »