Am 23. September hat der Bundestag die radikale Kürzung des Gründungszuschusses beschlossen. Die Streichung von weit über eine Milliarde Euro jährlich allein bei dieser Maßnahme der Arbeitsförderung ist nun gesetzlich umgesetzt und wird zum 1. November in Kraft treten.
Nachdem bereits der Bundestagsausschuss für Arbeit und Soziales am 21. September der „Reform“ der Förderinstrumente zugestimmt hatte, war das Ergebnis vorhersehbar: Das entsprechende Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt wurde mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen angenommen. Alle Oppositionsparteien stimmten geschlossen dagegen.
Das heißt: Es werden künftig deutlich weniger Menschen Mittel der Arbeitsmarktförderung bekommen als heute und die radikalste Kürzung erfolgt beim Gründungszuschuss. Konkret gilt hier in Zukunft: Es wird keinen Rechtsanspruch auf den Zuschuss mehr geben. Dessen Vergabe liegt ab November im Ermessen der Arbeitsagenturen; der Zeitraum, in dem der Zuschuss in Höhe des bisherigen Arbeitslosengeldes gezahlt wird, beträgt zukünftig sechs statt bisher neun Monate; den Zuschuss bekommt künftig nur noch, wer noch mindestens 150 Tage Anspruch auf Arbeitslosengeld hat (bisher reichten 90 Tage).
Gegen die Kürzungen ausgerechnet bei diesem außerordentlich erfolgreichen Instrument der Arbeitsmarktförderung hatten sich im Vorfeld fast alle Arbeitsmarktexperten ausgesprochen. So auch eine Ende Juli erschienene Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (http://doku.iab.de/forschungsbericht/2011/fb0311.pdf) der Bundesanstalt für Arbeit. Protest und politischer Druck gegen das Maßnahmenpaket kam vor allem von der Gewerkschaft ver.di, die auf ihrem Bundeskongress ihre Position noch einmal in einer einstimmigen Resolution bekräftigte und alle Abgeordneten aufforderte, das Gesetz abzulehnen. Speziell gegen die Kürzungen der Gründungsförderung protestierten die Selbstständigen in ver.di unter anderem mit einer Kampagnenseite
Die Regierung blieb jedoch dabei, einigermaßen zynisch zu behaupten, mit dem Gesetz erhielten die Fallmanager den Entscheidungsspielraum, den sie bräuchten, um schneller und passgenauer zu helfen. Inzwischen sind Fälle bekannt geworden, wonach Arbeitsagenturen den Gründungszuschuss schon jetzt verweigern, obwohl das Gesetz derzeit noch einen Rechtsanspruch darauf garantiert. Deshalb: Wer sich demnächst selbstständig machen will, sollte sich zügig bei der Arbeitsagentur melden und den Antrag stellen.