Die Berliner „Junge Welt“ wird als einzige überregionale Tageszeitung im Verfassungsschutzbericht jährlich unter der Rubrik Linksextremismus aufgeführt. Jetzt wehrt sich die Zeitung juristisch und in einer öffentlichen Kampagne gegen die Nennung. Denn der Eintrag wirke sich negativ auf den Betrieb der Zeitung aus.
Am 18. Juli muss das Berliner Verwaltungsgericht über die Klage der Tageszeitung junge Welt (jW) entscheiden. Der Verlag 8. Mai, der die Zeitung herausgibt, hatte bereits 2021 Klage gegen die Nennung der jW im Verfassungsschutzbericht des Bundes erhoben. Bereits seit 1998 wird jW dort als linksextremistische genannt. Begründet wird das mit der marxistischen Orientierung der Zeitung Seit einigen Jahren zeigten sich zunehmend die Folgen der Listung im VS-Bericht, begründete der Stellvertretende Chefredakteur der jW Nick Brauns gegenüber M die Einreichung der Klage.
„Die junge Welt kann bei Nahverkehrsbetrieben in Großstädten, bei der Deutschen Bahn und selbst bei Drittanbietern in Bahnhofsgebäuden keine bezahlte Werbung mehr schalten. Der öffentlich-rechtliche Sender RBB hat einen Werbespot mitten in einer crossmedialen Werbekampagne abgesetzt,“ benennt Brauns die konkreten Folgen der Erwähnung im VS-Bericht.
Beeinträchtigung der Redaktion
Doch auch die redaktionelle Arbeit der Zeitung werde beeinträchtigt. „Manche Institutionen verweigern Redakteur*innen und Autor*innen Auskünfte auf Presseanfragen, mögliche Interviewpartner*innen lehnen ab. In einigen öffentlichen Bibliotheken ist die Website der jungen Welt gesperrt. Das Archiv einer großen überregionalen Tageszeitung, mit dem wir lange kooperiert haben, wollte uns keine Fotos mehr verkaufen.“ Immer wurde als Begründung die Nennung der Zeitung im VS-Bericht vorgebracht, betont Brauns.
Diese Beeinträchtigungen sind durchaus beabsichtigt. Schließlich erklärte ein Vertreter der Bundesregierung im Frühjahr 2021 auf eine parlamentarische Anfrage der damaligen Linksfraktion dass es das Ziel der Nennung der jungen Welt im Verfassungsschutzbericht sei, der Zeitung den „Nährboden zu entziehen“ und so ihre Reichweite einzuschränken.
Marx ist nicht verboten
„Eine marxistische Zeitung hat ihre Berechtigung in einer vielfältigen Presselandschaft. Dies allein darf keine Aktivitäten des Verfassungsschutzes nach sich ziehen“, erklärt auch Matthias von Fintel von der Deutschen Journalist*innenunion in ver.di.
Das sehen die Anwält*innen des Verlags 8. Mai genauso. Sie verweisen aber auch auf ein Urteil von 2005, mit dem das Bundesverfassungsgericht die Erwähnung der extrem rechten Zeitung Junge Freiheit im Verfassungsschutzbericht des Landes NRW als rechtsextreme Publikation als unzulässige Einschränkung der Pressefreiheit zurückgewiesen hatte.
Neben dem juristischen Weg, macht der Verlag nun auch Öffentlichkeitsarbeit. Am vergangenen Wochenende veröffentlichte die jW-Redaktion eine achtseitige Kampagnenzeitung unter dem Titel „Grundrechte verteidigen“, als Beilage in verschiedenen Tages- und Wochenzeitungen, darunter die Taz.
„Wir haben bereits jetzt eine Reihe positiver Leser*innenzuschriften und Spenden für unseren Prozesskostenfonds sowie Anträge auf Mitgliedschaft in der Genossenschaft erhalten“, freut sich Brauns über die ersten Reaktionen.
Update 18.07.2024
Die „Junge Welt“ muss es hinnehmen, im Verfassungsschutzbericht in der Rubrik Linksextremismus genannt zu werden. Die entsprechende Klage wies das Verwaltungsgericht Berlin ab. Die Einschätzungen des Verfassungsschutzes seien aus Sicht des Gerichts nicht zu beanstanden.