Wenn Nutzer*innen auf YouTube Videos veröffentlichen, die gegen das Urheberrecht verstoßen, haftet die Plattform laut dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) dafür nicht automatisch. Betreiber von Onlineplattformen verbreiteten „nicht selbst urheberrechtlich geschützte Inhalte, die illegal von Usern gepostet wurden“, hieß es in der Urteilsbegründung. Die Plattformen würden lediglich den Zugang zu den Inhalten bereitstellen. Deshalb könnten die Betreiber nicht haftbar gemacht werden.
Die Ausnahme von der Haftung hat nach Ansicht des EuGH in Luxemburg allerdings Grenzen. Wenn die Plattform urheberrechtlich geschützte und illegal hochgeladene Inhalte aktiv verbreitet, könne sie dafür zur Verantwortung gezogen werden. Auch wenn eine Plattform von einem Urheberrechtsverstoß erfährt und den entsprechenden Verstoß bewusst nicht löscht oder blockiert, könnte sie dafür haftbar gemacht werden.
Hintergrund sind Klagen eines Verlages und eines Musikproduzenten. Der Bundesgerichtshof hatte den EuGH um seine Einschätzung in Fällen gebeten. In beiden Fällen geht es um das Urheberrecht, dessen wesentlicher Inhalt von europäischem Recht bestimmt wird. Für die Auslegung von EU-Recht ist daher der EuGH zuständig. Das Urteil ist für die gesamte Kreativbranche relevant.
Über die konkreten Klagen müssen nun wieder die deutschen Gerichte entscheiden.