Nach über drei Jahren wurde der Rechtsstreit zwischen der rechtspopulistischen österreichischen FPÖ und dem Erfurter Verein Filmpiratinnen und Filmpiraten mit einem Vergleich beendet. Geklagt hatten die Filmpirat*innen, weil die Partei ohne deren Einwilligung Filmausschnitte verwendet und mit eigenem Text versahen hatte. Für diese Urheberrechtsverletzung muss die FPÖ dem Verein nun 6100 Euro zahlen und hat sich verpflichtet, das Videomaterial nicht mehr zu verwenden.
Gegenstand des Streits war ein Film über den Prozess gegen den Jenaer Studenten Josef S., der 2013 im Zuge der Proteste gegen den Wiener Akademikerball, einem Stelldichein der europäischen Rechtsaußenpolitiker auf Einladung der FPÖ, unter dem Vorwurf des schweren Landfriedensbruchs verhaftet worden war und in Österreich mehrere Monate in Untersuchungshaft gesessen hat. Jenas Oberbürgermeister Albrecht Schröter (SPD) verlieh dem Studenten später einen Preis für Zivilcourage.
Als Reaktion auf die Klage der Filmpirat*innen hatte die FPÖ ihrerseits Klage gegen die Filmpirat*innen vor dem Wiener Handelsgericht erhoben. Die Partei warf den Erfurter_innen darin Behinderung der Meinungsfreiheit und falsche Anschuldigungen vor. Die Prozesskosten hätten für den kleinen Verein, der nur aus Ehrenamtlichen besteht, existenzbedrohend sein können. Daher herrschte große Erleichterung, als die FPÖ ihre Klage im September 2016 in erster Instanz verloren hat. Das Urteil wurde später vom Obersten Gerichtshof in Wien bestätigt.
Die Klage der Filmpirat*innen gegen die FPÖ wegen der widerrechtlichen Nutzung des Videomaterials wurde mit dem Abschluss des Vergleichs zurückgezogen. „Nach über 3 Jahren gerichtlicher Auseinandersetzung ist die FPÖ auf alle unseren außergerichtlichen Forderungen eingegangen. Die Auseinandersetzung hat die letzten Jahre viel Kraft, Geld und Nerven gekostet“, erklärte Filmpirat*innensprecher Jan Smendeck gegenüber M. Nun will der Verein seinen nächsten Film fertigstellen, der den Opfern rechter Gewalt in Thüringen gewidmet ist.