Recht auf Vergessen kennt Ausnahmen

Justitia Foto: Hermann Haubrich

War eine Verdachtsberichterstattung zum Zeitpunkt der Veröffentlichung zulässig, muss ein Presseartikel in Online-Archiven nur in Ausnahmefällen nachträglich gelöscht werden. Mit dieser Begründung hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) jetzt eine Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen. Sie richtete sich gegen Urteile zweier Hamburger Zivilinstanzen, mit denen ein Löschungsbegehren gegenüber einem Pressearchiv zurückgewiesen worden war.

Das BVerfG hat unter Verweis auf seine Entscheidungen zum „Recht auf Vergessen“ vom 27. November 2019 festgehalten, dass ein zulässiger Bericht das berechtigte gesteigerte Interesse der Presse begründe, diesen auch ohne Änderungen dauerhaft öffentlich verfügbar zu halten. Dabei haben die Karlsruher Richter erneut festgehalten, „dass die ursprüngliche Zulässigkeit einer Berichterstattung ein entscheidender Faktor für die Zulässigkeit einer über das Internet zugänglichen Archivierung ist und im Normalfall eine unveränderte öffentliche Bereitstellung auch nach langer Zeit noch rechtfertigt“, heißt es in der Pressemitteilung zur Entscheidung vom 7. Juli 2020, die am 30. Juli 2020 veröffentlicht wurde (Az.: 1 BvR 146/17).

Im konkreten Fall ging es um den Bericht in der Europaausgabe einer US-Tageszeitung im Jahr 2007 über einen Unternehmensberater, der unter anderem für den Siemens-Konzern gearbeitet hatte. Die Zeitung hatte damals über den Verdacht berichtet, der Unternehmensberater habe für Siemens Bestechungsgelder in großem Umfang an potenzielle Kunden gezahlt.

Mit der Begründung, dass damals nicht einmal ein förmliches Ermittlungsverfahren eröffnet worden war, verlangte der Berater nun, die Berichte, die noch immer online verfügbar sind, zu löschen oder zumindest einen Nachtrag anzufügen. Die Berichterstattung sei, als sie veröffentlich wurde, zulässig gewesen, es habe ein erhebliches Interesse der Öffentlichkeit an den Bestechungsvorwürfen in Millionenhöhe gegeben, urteilten dazu die Zivilgerichte. Entsprechend dürfte der Bericht auch unverändert online im Archiv vorgehalten werden.

Nur in Ausnahmefällen könne der Zeitablauf seit der ursprünglichen Berichterstattung eine Löschung des Artikels rechtfertigen, begründeten die Karlsruher Richter. Der konkrete Fall ergebe aber keine Anhaltspunkte für solch eine Ausnahme. Auch ein Nachtragsanspruch zu dem ursprünglichen Artikel über den weiteren Fortgang der Sache sei nicht gegeben, da sich die Sachlage zwischenzeitlich nicht entscheidend verändert habe.

nach oben

Weitere aktuelle Beiträge

Klimakiller in der TV-Werbung

Knapp ein Drittel aller Spots in TV und auf YouTube wirbt für klimaschädliche Produkte. Das verstößt gegen den Medienstaatsvertrag, wie die am 6. Mai veröffentlichte Studie „Reklame für Klimakiller“ der Otto Brenner Stiftung offenlegt. Denn der Medienstaatsvertrag untersagt explizit Werbung für „in hohem Maße“ umweltschädliches Verhalten. Die Autoren fordern von der Medienpolitik eine strengere Regulierung klimaschädlicher Werbung.
mehr »

ARD und ZDF: Offene technische Plattform 

ARD und ZDF stellen sich mit einer Open-Source-Initiative und einer gemeinsamen Tochterfirma für den Betrieb ihrer Mediatheken als Streaming-Anbieter auf dem deutschen Markt neu auf. Beide wollen künftig zentrale Komponenten arbeitsteilig entwickeln und gemeinsam nutze, teilten sie gemeinsam mit. Zugleich sollen wichtige Bausteine als Open Source anderen Dienstleistern offen stehen. Das gelte unter anderem für den Player, das Empfehlungs- und das Designsystem.
mehr »

Negativrekord der Pressefreiheit

Mehr Übergriffe im Umfeld von Wahlen und eine Rekordzahl von Ländern mit katastrophalen Bedingungen für Medienschaffende. Die Lage der Pressefreiheit hat sich im weltweiten Vergleich weiter deutlich verschlechtert. Dies geht aus der Rangliste der Pressefreiheit 2024 von Reporter ohne Grenzen (RSF) hervor. Der Analyse zufolge befanden sich im vergangenen Jahr 36 Länder in der schlechtesten Wertungskategorie. Das sind so viele wie seit mehr als zehn Jahren nicht.
mehr »

Medienhäuser müssen Journalisten schützen

„Die Pressefreiheit ist auch in Deutschland zunehmend bedroht”, kritisiert die Bundesvorsitzende der Deutschen Journalistinnen- und Journalistenunion (dju) in ver.di, Tina Groll, zum Internationalen Tag der Pressefreiheit. Die dju in ver.di verzeichne mit großer Sorge eine wachsende Anzahl der Angriffe, die die Gewerkschaft für Medienschaffende in einem internen Monitoring festhält.
mehr »