Redaktionsdurchsuchung verfassungsrechtlich prüfen

Die Zeitschrift Cicero will wegen der Durchsuchung ihrer Redaktionsräume das Bundesverfassungsgericht anrufen. In Karlsruhe soll geprüft werden, ob der Eingriff in die Pressefreiheit rechtens war.

„Es geht um einen exemplarischen Fall für die Sicherung von Quellen- und Informationsschutz“, sagte Chefredakteur Wolfram Weimer in Potsdam. „Redaktionsräume sind kein Selbstbedienungsladen für verärgerte Politiker, die ihre undichte Stelle suchen.“ Vom Potsdamer Landgericht waren die Durchsuchungen bei Cicero für rechtens erklärt worden.
Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Weimer, einen Journalisten und den Auslandschef der Schweizer Zeitung Sonntagsblick wegen Beihilfe zum Geheimnisverrat. Ihnen wird vorgeworfen, in der Cicero-Ausgabe vom April 2005 aus einem internen Auswertungsbericht des Bundeskriminalamtes (BKA) über den irakischen Terroristenführer Abu Mussab al-Sarkawi zitiert zu haben. Auf der Suche nach dem Leck im BKA waren am 12. September 2005 Redaktionsräume und die Wohnung des Cicero-Autors durchsucht worden.

dpa
nach oben

Weitere aktuelle Beiträge

Fakten, Fame und Follower

Im Netz dominiert mittlerweile der Content, den kommerzielle BigTech-Plattformen pushen. Er ist nicht mehr gebunden an eine „öffentliche Aufgabe“ von Journalismus, nämlich durch Information und Fakten zur Selbstverständigung der Gesellschaft beizutragen.
mehr »

BVerfG stärkt Rundfunkfreiheit

Eine Hausdurchsuchung im Jahr 2022 bei einem Redakteur des freien Radios Radio Dreyeckland in Freiburg verstieß gegen die Pressefreiheit und war verfassungswidrig, entschied jetzt das Bundesverfassungsgericht (BVerfG). Damit kippt das höchste Gericht eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Stuttgart.
mehr »

Faktenbasiert, aufklärend, machtkritisch

Der Journalist Georg Restle ist seit 2012 Leiter und Moderator des Politmagazins Monitor in der ARD. Der studierte Jurist tritt für einen „werteorientierten Journalismus“ ein. Mit M sprach er über Fakenews, Fehlerkultur und journalistische Resilienz.
mehr »

Aktivrente: Keine Option für Freie

Ein Bestandteil des derzeit kontrovers diskutierten “Rentenpakts” ist die sogenannte Aktivrente. Wer trotz Ruhestand weiter erwerbstätig ist, bekommt einen Steuerbonus. Doch das geplante Gesetz enthält eine Schieflage: Freie Journalisten oder Autorinnen sind wie andere Selbstständige von der Regelung ausgenommen.
mehr »