Redaktionsdurchsuchung verfassungsrechtlich prüfen

Die Zeitschrift Cicero will wegen der Durchsuchung ihrer Redaktionsräume das Bundesverfassungsgericht anrufen. In Karlsruhe soll geprüft werden, ob der Eingriff in die Pressefreiheit rechtens war.

„Es geht um einen exemplarischen Fall für die Sicherung von Quellen- und Informationsschutz“, sagte Chefredakteur Wolfram Weimer in Potsdam. „Redaktionsräume sind kein Selbstbedienungsladen für verärgerte Politiker, die ihre undichte Stelle suchen.“ Vom Potsdamer Landgericht waren die Durchsuchungen bei Cicero für rechtens erklärt worden.
Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Weimer, einen Journalisten und den Auslandschef der Schweizer Zeitung Sonntagsblick wegen Beihilfe zum Geheimnisverrat. Ihnen wird vorgeworfen, in der Cicero-Ausgabe vom April 2005 aus einem internen Auswertungsbericht des Bundeskriminalamtes (BKA) über den irakischen Terroristenführer Abu Mussab al-Sarkawi zitiert zu haben. Auf der Suche nach dem Leck im BKA waren am 12. September 2005 Redaktionsräume und die Wohnung des Cicero-Autors durchsucht worden.

dpa
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