Ein zivilgesellschaftliches Bündnis aus Gewerkschaften, Menschenrechts- und Nichtregierungsorganisationen warnt vor einer drohenden Verwässerung der geplanten EU-Richtlinie zum Schutz vor Einschüchterungsklagen. Sogenannte SLAPPs (Strategic Lawsuits against Public Participation) sind strategische Klagen gegen öffentliche Beteiligung – eine rechtsmissbräuchliche Form von Klagen, mit denen kritische Stimmen eingeschüchtert und ihre Kritik aus der Öffentlichkeit verbannt werden sollen.
Auch die dju in ver.di war bereits von SLAPP betroffen. Sie ist Mitglied des Bündnis und forderte die Bundesregierung schon im vergangenen Jahr zum Handeln auf. Dass das Problem mit strategischen Klagen gegen öffentliche Beteiligung europaweit zunimmt, hat die Europäische Kommission erkannt und im April 2022 einen Richtlinienentwurf eingebracht, der SLAPPs eindämmen soll (Anti-SLAPP-Richtlinie). Im jüngsten Kompromissvorschlag des Europäischen Rates wurden jedoch entscheidende Schutzmaßnahmen für Betroffene von SLAPPs wieder gestrichen und der Anwendungsbereich der Richtlinie stark verkürzt.
Die dju in ver.di kritisiert den Kompromissvorschlag. Die vormals angedachten Schutzmechanismen dürften nicht nivelliert werden. „Der nun vorliegende Kompromissvorschlag zur Anti-SLAPP-Richtlinie stellt für die Betroffenen keine Verbesserungen beim Schutz vor abschreckenden Gerichtsverfahren dar. Dies macht diejahrelange Arbeit zahlreicher zivilgesellschaftlicher Akteure im Kampf gegen europaweit zunehmende SLAPPs weitgehend zunichte. Im Koalitionsvertrag hat die Ampel-Koalition Maßnahmen gegen SLAPPs angekündigt, nun muss die Bundesregierung dies einlösen und eine Verwässerung der Richtlinie verhindern.“ sagt die dju-Vorsitzende Tina Groll.