Stern“ musste über Freispruch berichten

BVerfG-Urteil zur Verdachtsberichterstattung

Das Verfassungsgericht lehnte die Beschwerde der Hamburger Wochenzeitung ab. Presse darf nicht nur über Verdächtigung schreiben.

In der Ausgabe 20/97 mußte der „Stern“ wider Willen über ein Urteil des Landgerichts Gießen berichten. Der Angeklagte Horst B. war dort vom Vorwurf des sexuellen Mißbrauchs an seinem Sohn freigesprochen worden. Nachdem der „Stern“ Jahre zuvor über den Verdacht gegen den Vater geschrieben hatte, wollte B. eine Richtigstellung erreichen. B. ging erneut vor Gericht und hatte wieder Erfolg. Das Oberlandesgericht (OLG) Hamburg verurteilte den „Stern“ zum Abdruck einer redaktionellen Klarstellung. Die hiergegen gerichtete Verfassungsbeschwerde des Magazins hatte keinen Erfolg.

Im Juli 1991 hatte der „Stern“ über den Mord an zwei Ehepaaren im hessischen Wetteraukreis berichtet. Die Täter waren mehrere Jugendliche, einer davon der Sohn von B. Dieser sei von seinem Vater jahrelang sexuell mißbraucht worden, berichtete der „Stern“ in einem Artikel über die Mordtat. B. verlangte erfolglos eine Richtigstellung. Erst wenn B. vor Gericht freigesprochen werde, käme dies in Betracht, entgegnete damals der „Stern“.

Nachdem der Sohn seine Anschuldigungen zurückzog, wurde B. 1993 tatsächlich „aus Mangel an Beweisen“ freigesprochen. Erst 14 Monate später meldete B. sich wieder beim „Stern“ und verlangte die versprochene Richtigstellung. Grundsätzlich war das Magazin hierzu auch bereit, umstritten war jedoch die Form der Mitteilung.

„Wir haben B. angeboten, einen von ihm verfaßten Hinweis auf den Freispruch abzudrucken“ erklärt Andreas Ruppert, der Justitiar von Gruner+Jahr. Das wäre eine Art hervorgehobener Leserbrief gewesen, immerhin mehr als eine presserechtliche Gegendarstellung (die unabhängig vom Wahrheitsgehalt abgedruckt werden muß). Mehr hatte in solchen Fällen bisher auch der Bundesgerichtshof, das höchste deutsche Zivilgericht, nicht zugebilligt.

B. jedoch war das zuwenig. Er verlangte vom „Stern“ eine redaktionelle Meldung. Dies aber wollte der „Stern“ nicht akzeptieren. „Immerhin lag das Urteil schon über ein Jahr zurück, das war ja überhaupt nicht mehr aktuell“, gibt Justitiar Ruppert zu bedenken. Als das Hamburger OLG den „Stern“ tatsächlich zum Abdruck einer Meldung verurteilte, ging das Magazin nach Karlsruhe. Sein Argument: Die Pressefreiheit garantiere auch, daß eine Zeitung nicht mel-den muß, was sie nicht melden wolle.

An diesem Prinzip wollte das Verfassungsgericht auch durchaus festhalten. Im Falle der sogenannten „Verdachtsberichterstattung“ gelte jedoch etwas anderes. Hier sei es durchaus zulässig, ein Presseorgan zum Bericht über einen später erfolgten Freispruch zu verpflichten. Von sich aus muß die Presse allerdings nicht nachforschen, ob ein den Leserinnen und Lesern mitgeteilter Verdacht letztlich auch vor Gericht Bestand hat, betonte die mit drei Richtern besetzte Kammer des Gerichtes. Ein Klarstellungsanspruch komme nur in Betracht, wenn der Betroffene dies ausdrücklich wünsche.

 

nach oben

Weitere aktuelle Beiträge

Paragraph gefährdet Pressefreiheit

Die Staatsanwaltschaft Berlin hatte gegen den Journalisten und Chefredakteur von FragDenStaat, Arne Semsrott Anklage erhoben. Sie wirft ihm vor, drei Dokumente aus einem laufenden Ermittlungsverfahren im Netz veröffentlicht zu haben. Damit soll Semsrott gegen den §353d Nr. 3 Strafgesetzbuch verstoßen haben. Der Bundesgerichtshof wies die Revision von Semsrott nun zurück und bestätigt dessen Verurteilung durch das Landgericht Berlin.
mehr »

Meta ignoriert Transparenzvorgaben

Leicht wahrnehmbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar: So müssen etwa Social-Media-Plattformen offenlegen, nach welchen Kriterien sie Inhalte auswählen, anzeigen und sortieren. Auch der Einsatz von Algorithmen muss verständlich erklärt werden. Das schreibt der Medienstaatsvertrag vor. Weil Facebook sich nicht daran hielt, griff die Medienaufsicht ein. Doch gegen die Beanstandung klagt der Meta-Konzern. Vor Gericht geht es um grundsätzliche Rechtsfragen.
mehr »

Pressefeindliche Angriffe in Leipzig

Die Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union (dju) in ver.di Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen beobachtete am Samstag in Leipzig Connewitz eine Demonstration. Neben zahlreichen Behinderungen der Berichterstattung kam es auch zu einem körperlichen Angriff auf ein Kamerateam des Mitteldeutschen Rundfunks (MDR). Die dju äußert große Besorgnis über die Lage der Pressefreiheit und fordert ein konsequenteres Eingreifen der Polizei auf Grundlage des sächsischen Versammlungsgesetzes.
mehr »

Shorts sind keine Hosen

Ein Video-Clip zeigt, wie die Entsorgungsbetriebe einer großen Ruhrgebietsstadt Sperrmüll aufladen und entsorgen. Ein anderer befasst sich mit einem Fußballspiel des Regionalligisten Rot-Weiss-Essen. Und dann noch ein Clip, indem eine junge Redakteurin ihren Arbeitsalltag bei der Westdeutschen Allgemeinen Zeitung (Funke Mediengruppe) in Bochum beschreibt.
mehr »