Zeitung obsiegt gegen die Bahn

Unterlassungsklage gegen Artikel zu Stuttgart 21 zurückgezogen

Die Stuttgarter Zeitung obsiegte in zweiter Instanz im Rechtsstreit mit der Bahn, die Artikel über das Projekt Stuttgart 21 missfielen. Bei der Verhandlung vor dem Oberlandesgericht Stuttgart am 9. April hat das Kommunikationsbüro von Stuttgart 21 seine Unterlassungsklage zurückgenommen.

Foto: bahnprojekt-stuttgart- ulm.de / Arnim Kilgus
Foto: bahnprojekt-stuttgart-
ulm.de / Arnim Kilgus

In dem Streit ging es darum, dass die Stuttgarter Zeitung im Vorfeld einer Sitzung des Bahn-Aufsichtsrats aus internen Papieren zitierte, dass das Millionenprojekt ein Jahr später als geplant fertiggestellt wird. Statt 2021 sollen danach Züge erst 2022 durch den Tunnelbahnhof rollen, wurde berichtet und ausrissweise bildlich dokumentiert.
Dass das Kommunikationsbüro von Stuttgart 21 mit dem Knüppel Unterlassungsklage gegen die Berichterstattung vorging, überraschte. Laut Kontext: Wochenzeitung gehört die Stuttgarter Zeitung zu „denjenigen Presseorganen, deren Führungsetage sich unumwunden für den Bau von Stuttgart 21 ausspricht.“
In erster Instanz gewann die Bahn, vertreten durch den Projektsprecher Wolfgang Dietrich. Die 11. Zivilkammer des Landgerichts Stuttgart untersagte der Zeitung im Urteil vom 4. November 2013, einige Punkte aus zwei beanstandeten Artikeln zu wiederholen: „Dem Bahn-Aufsichtsrat wird am Mittwoch mitgeteilt, dass Stuttgart 21 und die Neubaustrecke Wendlingen-Ulm erst Ende 2022 in Betrieb genommen werden können. Das Projekt hinkt nun schon mindestens drei Jahre hinter dem Zeitplan her“ und … „Die Unterlage konterkariert die Aussage des Pressesprechers Dietrich: Es ist erst wenige Wochen her, da hatte er als Reaktion auf den grünen Verkehrsminister Winfried Herrmann, der aus bahninternen Unterlagen das Datum 2022 herausfischt, verkündet: ‚Der Termin ist falsch’. Es sei ‚für uns nach wie vor Dezember 2021 der Zeitpunkt der Inbetriebnahme’. Darauf seien alle Planungen ausgerichtet.“
Gegen dieses Urteil des Landgerichts hat die Zeitung Berufung eingelgt. Die nun erfolgreich zur Rücknahme der Unterlassungsklage führte. Vor dem Stuttgarter Oberlandesgericht gab die Bahn klein bei, nachdem Richter Matthias Haag, ein bekennender S-21-Befürworter, erklärte, es werde im Saal 12 des OLG „nicht über den Bau des Bahnhofs entschieden“, sondern ihm läge daran, dass die beiden Parteien den „nicht nötigen Streit“ beendeten. Als Kommunikationsunternehmen seien sie in den nächsten Jahren aufeinander angewiesen. Diesen Eindruck hatte offenbar auch Bahn-Anwalt Josef-Walter Kirchberg. Er erklärte, die Rücknahme der Klage damit, dass die Stuttgarter Zeitung und das Kommunikationsbüro „wieder gut miteinander auskommen“ und ein fortwährender Streit mit dem Blatt nicht weiter helfen würde.
Ganz so eng scheint die neue alte Liebe aber doch nicht zu sein. Als wäre er in einer anderen Verhandlung gewesen erklärt sich Dietrich auf seiner Homepage zum Sieger. Stur behauptet er: „Wir haben das eigentliche Prozessziel erreicht, Landgericht und Oberlandesgericht haben die Berichterstattung der Stuttgarter Zeitung vom 17. September 2013 presserechtlich beanstandet und inhaltlich die zentrale Rüge des Kommunikationsbüros bestätigt.“

nach oben

Weitere aktuelle Beiträge

Das Netz hat ein SLOP-Problem

Künstliche Intelligenz verändert das Internet wie wir es kannten. KI dient als Beschleuniger von immer neuen Inhalten. Nicht immer entstehen auf diese Weise sinnvolle Inhalte. AI Slop, also digitaler Müll, flutet das Netz. Und KI geht nicht mehr weg. Denn KI-Modelle, finden sich inzwischen an allen möglichen und unmöglichen Stellen des privaten und beruflichen Lebens.
mehr »

Big Tech verändert TV und Streaming

Bei den Video-Streaming-Plattformen verteidigte YouTube im Jahr 2025 erfolgreich seine Führungsposition und erreicht 72 Prozent der deutschen Bevölkerung ab 14 Jahren. Die öffentlich-rechtlichen Streaming-Netzwerke von ARD, ZDF, Arte und 3sat kommen auf über 60 Prozent, dicht gefolgt von Netflix und Amazon Prime Video. Doch auch die Sender des ÖRR nutzen YouTube als Ausspielweg ihrer Inhalte. 
mehr »

Europas Machtprobe mit den Plattformen

Wegen mangelnder Transparenz bei Werbung und Nutzerkonten hat die EU-Kommission eine Strafe in Höhe von 120 Millionen Euro gegen den Onlinedienst X verhängt. Mit dem Digital Services Act (DSA) will die EU das Netz demokratisch kontrollieren. Doch Verfahren gegen X, TikTok und Meta zeigen, wie schnell die angestrebte Regulierung zur politischen Auseinandersetzung wird.
mehr »

Gespräche aufnehmen: Was ist erlaubt?

"Ich lasse nun die Aufnahme mitlaufen.“ In Interviewsituationen am Telefon sind Tonaufnahmen unproblematisch, wenn die Beteiligten sich darauf verständigen. Unsicherheiten bestehen aber, wenn Gespräche heimlich aufgenommen wurden, beispielsweise von Informant*innen. Darf die Aufnahme veröffentlicht werden? Können die Informationen aus dem Gespräch verwendet werden?
mehr »