Hassrede im Internet – Prävention und Strafverfolgung

Ein bundesweiter Aktionstag mit ersten Hausdurchsuchungen am 14. Juni 2018 hat erneut gezeigt: Das Internet ist kein rechtsfreier Raum, und strafrechtlich relevante Hassrede wird konsequent verfolgt und geahndet. Um ein wirksames Vorgehen gegen Hassrede in Online-Foren ging es auch beim Fachtag „Hassrede – Prävention und Rechtsdurchsetzung in NRW“ in der Landesanstalt für Medien NRW am 27. Juni 2018. Die Landesanstalt für Medien NRW setzte zwei Schwerpunkte, die den Kern der Gesamtstrategie gegen Hass im Internet ausmachen:

Die Rechtsdurchsetzung gegenüber den Verfassern rechtswidriger Hasskommentare einerseits und die individuelle Ermächtigung von betroffenen Online-Redakteur_innen durch Praxisempfehlungen auf Basis wissenschaftlicher Erkenntnisse andererseits. Nach einer Begrüßung durch Dr. Tobias Schmid berichtete Daniel Fiene von der Rheinischen Post Online von persönlichen Erfahrungen aus dem Redaktionsalltag und zeigte anschauliche Beispiele für Kommentare, mit denen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Community Managements regelmäßig konfrontiert werden. Auch demonstrierte er die Vorzüge eines engagierten Austausches mit den Leserinnen und Lesern:

Durch deren Hinweise im Kommentarbereich sei das eigens geschaffene „Listening Center“ schon auf so manche Geschichte aufmerksam gemacht worden. Dr. Meike Isenberg von der Landesanstalt für Medien NRW gab einen ersten Einblick in neue Ergebnisse der diesjährigen Forsa-Befragung zur Wahrnehmung von Hassrede im Internet, die in der kommenden Woche veröffentlicht wird. Prof. Stephan Weichert von der Hamburg Media School stellte die Ergebnisse einer 6-monatigen, im Auftrag der LFM NRW und mit Unterstützung der Google Germany GmbH durchgeführten Studie vor und beantwortete Fragen wie: „Wie gelingt es Redaktionen, besser zuzuhören?“ und „Wie können Redaktionen möglichst niedrigschwellig Strategien in ihren Arbeitsalltag integrieren?“ Die zweite Hälfte des Fachtages war dem Thema Rechtsdurchsetzung gewidmet. Nach einer Vorstellung der Initiative „Verfolgen statt nur Löschen“ durch Dr. Tobias Schmid, der als Europabeauftragter der DLM auch von dem großen Interesse berichtete, das die Initiative als nordrhein-westfälisches „role model“ auf EU-Ebene wecke, führte Staatsanwältin Janina Menzel in die Feinheiten der juristischen Strafverfolgung von Hassrede ein. Anhand konkreter Fallbeispiele machte sie deutlich, wie kompliziert die Abwägung des Rechtsgutes der Meinungsfreiheit und der Strafgesetze ist, die sich gegenseitig einschränken, und betonte, dass der Äußerungsinhalt eines Kommentars im Zweifel stets wohlwollend ausgelegt werde. Miriam de Groot von der LFM NRW erläuterte im Anschluss die Maßnahmen, die die Landesanstalt für Medien NRW selbst ergreifen kann: Mittels Verwaltungs- und Ordnungswidrigkeitsverfahren kann sie medienrechtliche Verstöße von Telemedienanbietern, denen auch Profilinhaber in Sozialen Netzwerken zugerechnet werden, ahnden. Das Schlusswort oblag Staatssekretär Nathanael Liminski, der dazu aufrief, mehr Kraft, Zeit und Ressourcen darauf zu verwenden, demokratische Diskurse zu befrieden. „In Sozialen Netzwerken gelten Gesetze nicht nur theoretisch, sondern auch ganz praktisch“, so Liminski. Ein Factsheet „Hasskommentare im Netz. Steuerungsstrategien für Redaktionen sowie eine Handreichung „Hasskommentare im Netz. Steuerungsstrategien für Redaktionen“ stehen als PDF zur Verfügung.

 

 

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