Der im vergangenen Februar bei der AFP Agence France Presse GmbH in Berlin erzielte Tarifabschluss für die 50 Beschäftigten wurde nun um einige Änderungen ergänzt. Der Arbeitgeber hatte die Gewerkschaften nach der Tarifeinigung überraschend mit der Forderung nach Änderung der bisher geltenden Anrechnungsregeln für die Berufsjahre konfrontiert.
So sollte konkret die Anerkennung von Studienzeiten für die Berechnung der Berufsjahre gestrichen werden. Diese Forderung konnten die Gewerkschaften allerdings abwehren und sind damit auch dem Ergebnis eine Mitgliederumfrage von Anfang Juni gerecht geworden. Im Gegenzug mussten jedoch Abstriche bei der Laufzeit des Gehaltstarifvertrags (GTV) hingenommen werden. Dieser sollte eigentlich bis Ende 2017 gelten, wird nun aber ebenso wie der erneut in Kraft gesetzte Manteltarifvertrag (MTV) erstmals zum 31.12.2018 kündbar sein. Die Aufnahme von Tarifverhandlungen über Gehaltssteigerungen soll hingegen schon im August 2018 erfolgen, ohne dass eine der beiden Seiten den GTV gekündigt haben muss.
Des Weiteren soll nach der rückwirkend ab 01. Januar 2017 geltenden, neuen Gehaltstabelle zu wenig gezahltes Gehalt monatsweise nachberechnet werden. Zu viel gezahltes Gehalt wird vom Arbeitgeber hingegen nicht zurückgefordert. Der zwischenzeitlich vom Arbeitgeber als Komepnsation für die Anrechnung der Studienzeiten angebotene Freizeitausgleich entfällt nun mit der neuen Vereinbarung.
Beide Seiten haben noch bis zum 30. Juni Zeit, sich mit der neuen Tarifeinigung einverstanden zu erklären.
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