Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) hat am 27. Juli in Hamburg ein Ergebnis zur Umsetzung der im Mai vereinbarten Eckpunkte über die Änderung der Altersversorgungs-Tarifverträge der Beschäftigten von ARD und Deutschlandradio erzielt. Mit der Umstellung auf eine beitragsfinanzierte Altersversorgung für alle Neueingestellten haben nun endlich auch befristet Beschäftigte Anspruch auf eine betriebliche Alterssicherung.
Seit fünf Jahren hatten die Gewerkschaften mit der ARD über die Zukunft der Altersversorgung in den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten verhandelt. Im Mai konnte dann mit der Einigung auf ein Eckpunktepapier ein erster Teilerfolg erzielt werden. Nach weiteren vier Arbeitsgruppen-Sitzungen wurde in der finalen 13. Verhandlungsrunde am 26. und 27. Juli eine Gesamteinigung erzielt.
„Die Beschäftigten von ARD und Deutschlandradio haben schon mit der Einigung auf die Eckpunkte der neuen Altersversorgungsregelungen ihre Bereitschaft unter Beweis gestellt, für die Zukunftssicherung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks große materielle Zugeständnisse zu machen. Nun stehen die Details zum Umbau und zur langfristigen Sicherung der Betriebsrenten fest“, sagte Frank Werneke, stellvertretender ver.di-Vorsitzender.
Das Verhandlungsergebnis beinhaltet, dass der von der ARD zum Ende des Jahres 2016 gekündigte Versorgungstarifvertrag (VTV) erneut abgeschlossen wird. Die Betriebsrenten werden nach dieser Neuregelung zwar künftig geringer steigen als die Gehälter, sie bleiben aber an die Tarifsteigerungen gekoppelt und sind damit inflationsgeschützt. So wird die Erhöhung der Betriebsrenten bei Tariferhöhungen ab zwei Prozent um ein Prozent niedriger ausfallen, bei Tariferhöhungen zwischen einem und zwei Prozent steigen sie hingegen jeweils genau um ein Prozent. Mehr als ein Prozent Verlust pro Jahr gegenüber der Gehaltserhöhung ist jedoch ausgeschlossen. „Das Gesamtpaket zur Altersversorgung gilt für 15 Jahre, bis Ende 2031, und wird durch eine Veränderungssperre vor weiteren Einschnitten geschützt. Ohne diese Zusicherung wäre solch ein grundlegender Umbau nicht akzeptabel gewesen“, erklärte Werneke.
Für alle Beschäftigten, die nach dem 01. Januar 2017, also nach der Kündigung des VTV durch die ARD, eingestellt wurden, wird hingegen auf den beitragsfinanzierten Altersversorgungstarifvertrag (BTVA) umgestellt. Diese erhalten demnach keine Rentenzusage mehr, sondern zugesagte Beiträge für die Bildung einer Altersversorgung. „Die Rundfunkanstalten – und damit auch die Beitragszahler – werden finanziell erheblich entlastet. Wir hatten dabei das Ziel, die künftigen Beiträge möglichst sozial gerecht auszugestalten. Mit dem im BTVA nun ausgehandelten Beitragssatz von 7,38 Prozent sowie einem Zusatzbeitrag von 3,35 Prozent ab der Beitragsbemessungsgrenze ist uns das gelungen. Wir ermöglichen auch in Zukunft auskömmliche Betriebsrenten für alle Beschäftigten“, sagte Werneke. Zudem ist es gelungen, zu vereinbaren, dass diese Alterssicherung nicht nur für dauerhaft, sondern auch für befristet Beschäftigte gelten wird.
Über die Annahme des Verhandlungsergebnisses wird nun in den ver.di-Senderverbänden entschieden. Dabei stellte Werneke allerdings klar, dass die neuen Regelungen für alle Anstalten gelten müssten, auch für die Deutsche Welle. Davon hänge das Inkrafttreten des gesamten Verhandlungsergebnisses ab. Der deutsche Auslandssender sei von Beginn an den Verhandlungen beteiligt gewesen, zeige sich derzeit aber noch nicht bereit, das Tarifergebnis anzunehmen. Eine abschließende Verhandlungsrunde mit der Deutschen Welle wird am 12. September in Berlin stattfinden. „Wir akzeptieren keinen Sonderweg. Bleibt es auch nach weiteren Einigungsversuchen dabei, wird ver.di das Ergebnis auch für den Rest der ARD-Anstalten und Deutschlandradio nicht mittragen. Dann gibt es kein Ergebnis“, kündigte Werneke an.
Wird das Verhandlungsergebnis angenommen, wäre die Altersversorgung als anhaltendes Junktim in den Gehalts- und Honorartarifverhandlungen für die nächsten 15 Jahre vom Tisch. Denn seit Jahren hatte die ARD ihre Forderung nach einer Deckelung der Dynamisierung der betrieblichen Altersversorgung mit den Entgeltrunden in den Sendern verknüpft. Werneke machte in diesem Zusammenhang deutlich, dass mit dem Abschluss für die Sender durch die Auflösung von Rückstellungen und niedrigere Aufwendungen für Betriebsrenten gesperrte Personalkostenbudgets frei würden: „Es gibt damit vor allem keine Gründe mehr, in den Gehaltstarifverhandlungen immer wieder Abschläge auf Einkommenserhöhungen zur Finanzierung der Betriebsrenten einzufordern. Wir erwarten nun langfristig an den tatsächlichen und wachsenden Aufgaben der Sender orientierte Finanzausstattungen.“