Bessere Bedingungen für Freie beim MDR

Beim MDR wurde nach vierjähriger Verhandlungsdauer Ende Juni ein Bestandschutztarifvertrag für arbeitnehmerähnliche Freie mit nicht programmgestaltender Tätigkeit – wie Kameraleute, Cutter, Redaktionsassistenten – abgeschlossen. Er soll zum 1. Januar 2013 in Kraft treten und steht derzeit noch unter dem Vorbehalt der Zustimmung durch die zuständigen Gremien. Nach dem neuen Vertrag erhalten die nicht programmgestaltenden freien Mitarbeiter eine Angebotsgarantie in Höhe von 85 Prozent ihres Einkommens, wenn sie in zwei Kalenderjahren von 2007 bis 2010 mindestens 110 Tage pro Jahr beschäftigt waren.
Gleichfalls liegt nunmehr für freie MDR-Journalisten der neue verbesserte 12a-Tarifvertrag zur Unterschrift vor, der rückwirkend zum 1. Januar 2012 gelten soll. Verlängert wurden die Fristen für die Mitteilung zur Beendigung oder einer wesentlichen Einschränkung der Tätigkeit langjährig Beschäftigter nach 15 Jahren auf acht und nach 20 Jahren auf 12 Monate. Wer 25 Jahre arbeitnehmerähnlich beim MDR beschäftigt ist, darf nur aus wichtigem Grund gekündigt werden. Außerdem ist im neuen 12a-Tarifvertrag erstmals ein Anspruch auf Fort- und Weiterbildung bei angemessener Honorierung fixiert. Die Höchstgrenze zur Feststellung von Arbeitnehmerähnlichkeit wurde angehoben, die unter anderem Voraussetzung für den Anspruch auf Urlaubs- und Krankengeld ist. Sie beträgt 68.000 Euro im Jahr, ab 2015 dann 73 000 Euro.

 

nach oben

Weitere aktuelle Beiträge

ZDF textet nur noch in Ausnahmefällen

Seit Dezember 2025 gilt der Reformstaatsvertrag zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Damit haben die Bundesländer die Vorgaben für die Sender verschärft, ihre Online-Angebote nicht presseähnlich zu gestalten. Eine Textberichterstattung erfordert seitdem, mit wenigen Ausnahmen, einen aktuellen Sendungsbezug. Das ZDF reagierte auf den erhöhten Bewegtbild-Bedarf mit strukturellen Änderungen.
mehr »

Spanien: Strafe für Berichterstattung?

Die spanische Datenschutzbehörde will Zeitungen bestrafen, weil sie illegal in soziale Bewegungen eingeschleuste Polizisten enttarnt oder darüber berichtet hatten. Bislang sind Gerichte nicht tätig. Die Vorgänge drohen zu einem Präzedenzfall zu werden, warnen die betroffenen Medien und Menschenrechtsorganisationen.
mehr »

Kahlschlag bei DuMont in Köln

Die dju in ver.di kritisiert den Kahlschlag der Regionalredaktionen von Kölner Stadt-Anzeiger und Kölnischer Rundschau. Zum 30. September endet die Tätigkeit der Rheinischen Redaktionsgemeinschaft (RRG). 57 tarifgebundene Vollzeitstellen entfallen. Die betroffenen Beschäftigten müssen sich jedoch auf neu zugeschnittene Stellen bewerben. Eine Übernahmegarantie gibt es nicht.
mehr »

AI Act legt KI-Kennzeichnung fest

Petra Schwegler fasst für die Webseite der Medientage München die seit dem 2. August 2026 geltenden Bestimmungen zur KI-Kennzeichnung zusammen. Der AI Act gilt: Wer KI-generierte oder -manipulierte Inhalte veröffentlicht, muss das kennzeichnen. Die Regel gilt für Chatbots, für Deepfakes, für Werbespots, für alles künstlich Generierte.
mehr »