Beim MDR wurde nach vierjähriger Verhandlungsdauer Ende Juni ein Bestandschutztarifvertrag für arbeitnehmerähnliche Freie mit nicht programmgestaltender Tätigkeit – wie Kameraleute, Cutter, Redaktionsassistenten – abgeschlossen. Er soll zum 1. Januar 2013 in Kraft treten und steht derzeit noch unter dem Vorbehalt der Zustimmung durch die zuständigen Gremien. Nach dem neuen Vertrag erhalten die nicht programmgestaltenden freien Mitarbeiter eine Angebotsgarantie in Höhe von 85 Prozent ihres Einkommens, wenn sie in zwei Kalenderjahren von 2007 bis 2010 mindestens 110 Tage pro Jahr beschäftigt waren.
Gleichfalls liegt nunmehr für freie MDR-Journalisten der neue verbesserte 12a-Tarifvertrag zur Unterschrift vor, der rückwirkend zum 1. Januar 2012 gelten soll. Verlängert wurden die Fristen für die Mitteilung zur Beendigung oder einer wesentlichen Einschränkung der Tätigkeit langjährig Beschäftigter nach 15 Jahren auf acht und nach 20 Jahren auf 12 Monate. Wer 25 Jahre arbeitnehmerähnlich beim MDR beschäftigt ist, darf nur aus wichtigem Grund gekündigt werden. Außerdem ist im neuen 12a-Tarifvertrag erstmals ein Anspruch auf Fort- und Weiterbildung bei angemessener Honorierung fixiert. Die Höchstgrenze zur Feststellung von Arbeitnehmerähnlichkeit wurde angehoben, die unter anderem Voraussetzung für den Anspruch auf Urlaubs- und Krankengeld ist. Sie beträgt 68.000 Euro im Jahr, ab 2015 dann 73 000 Euro.