Details zum Deal in Hollywood

Der Schauspieler Christian Slater beim Protest der Gewerkschaft am Times Square in New York. Ihre Forderung: bessere Bezahlung, bessere Arbeitsbedingungen und klare Richtlinien für den Einsatz von KI in Film- und Fernsehproduktionen. Foto: Charles Sykes/Invision/AP

118 Tage lang haben Mitglieder der US-Schauspielergewerkschaft SAG-AFTRA gestreikt. Am 8. November gab es einen Deal mit den großen Hollywood-Studios. Aus der 18-seitigen Zusammenfassung der Gewerkschaft zur Vereinbarung zitierte die „Los Angeles Times“ am 13. November. Die Zusammenfassung enthalte demnach Vereinbarungen zu Restgagen, Casting und Vorsprechen, Renten- und Gesundheitsleistungen, Leistungserfassung, Löhnen und Gehältern, Gleichberechtigung und Eingliederung, Verhinderung sexueller Belästigung und dem Einsatz Künstlicher Intelligenz (KI).

Nach dem vorläufigen Vertrag werden die Mindestlöhne für Schauspieler*innen  mit sofortiger Wirkung um sieben Prozent erhöht, gefolgt von einer weiteren Erhöhung um vier Prozent im Juli 2024 und 3,5 Prozent mehr im Juli 2025. Die Mindestlöhne für Hintergrunddarsteller, Ersatzdarsteller und Fotodoubles werden demnach ebenfalls erhöht.

Beim Einsatz von Künstlicher Intelligenz, etwa einer „digitalen Kopie“ der Stimme oder des Abbilds des Schauspielers und deren Verwendung an seiner Statt, müsse der Arbeitgeber zunächst die „klare und unübersehbare“ Zustimmung des ausübenden Künstlers einholen. Und: Der Arbeitgeber müsse den ausübenden Künstler für die Tage bezahlen, an denen er Szenen mit seinem digitalen Abbild hätte spielen müssen. Eine zusätzliche Vergütung sei nicht erforderlich, wenn die Nachbildung den Schauspieler später in Szenen ersetzt, für die er bereits bezahlt wurde.

Wenn der Arbeitgeber die digitale Kopie eines Darstellers für ein Projekt verwenden möchte, das über die Produktion hinausgeht, für die der Darsteller angestellt war, müsse der Arbeitgeber eine gesonderte Zustimmung des Darstellers einholen und die Verwendung der Kopie „angemessen konkret“ beschreiben. Diese Zustimmung gelte auch nach dem Tod des ausübenden Künstlers, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt sei, zitiert die „Los Angeles Times“ weiter. Der ausübende Künstler würde auch für Material, in dem seine digitale Kopie verwendet wird, entschädigt werden (einschließlich Restzahlungen).

Die Arbeitgeber müssten außerdem die Zustimmung der Schauspieler einholen, bevor sie ihre Darbietungen digital wesentlich verändern. Zu den Ausnahmen gehörten Standardanpassungen in der Postproduktion und die Anpassung der Lippen eines Darstellers an eine synchronisierte Fremdsprache. Arbeitgeber dürften auch die Körperbewegungen eines Darstellers ohne dessen Zustimmung digital verändern, „wenn die Foto- oder Tonspur des Darstellers im Wesentlichen so bleibt, wie sie im Drehbuch steht, aufgeführt und/oder aufgenommen wurde“.

Mitglieder müssen zustimmen

Die Arbeitsniederlegung der Schauspieler*innen sei ausgesetzt, bis der neue Vertrag von den 160.000 Mitgliedern der Gilde ratifiziert worden ist. Die Mitglieder von SAG-AFTRA hätten seit Dienstag die Möglichkeit, über den Vertrag abzustimmen, nachdem 86 Prozent des nationalen Vorstands der Gilde dem vorläufigen Abkommen zugestimmt haben.

„Es gibt Dinge, die wir in dieser Verhandlung erreichen wollten, aber nicht erreichen konnten“, sagte der nationale Direktor und Chefunterhändler der SAG-AFTRA, Duncan Crabtree-Ireland, am 10. November auf einer einer Pressekonferenz. Auch einige Vorstandsmitglieder seien  unzufrieden gewesen, vor allem mit Blick auf den Einsatz von KI. „Aber genau darum geht es bei Verhandlungen. Es ist ein Prozess des Gebens und Nehmens – nicht ein Prozess, bei dem eine Seite kommt und einfach alles bekommt, was auf ihrer Liste steht.“

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