Die letzten 11 Jahre ARD, die Freien und die IG Medien
Das Wort Honorar kommt aus dem Lateinischen und bedeutet Ehrengeschenk für eine in ihrem wirtschaftlichen Wert nicht einschätzbare Leistung. Betrachtet man die Honorierungspraxis, so muss man häufig den Eindruck gewinnen, dass diese alte Interpretation immer noch beim Wort genommen wird, auch bei der ARD.
Das mit den Ehrengeschenken ist so eine Sache, denn die Größe, oder besser der Geldbetrag hängt von der Einschätzung der Leistung ab, und da sind Auftraggeber der ARD und die Freien und natürlich auch die IG Medien nicht immer einer Meinung. Ist der oder die Freie wirtschaftlich nicht abhängig von der ARD oder zählt zum Kreis der Edlen, setzt sich häufig die Meinung der Freien durch. Aber leider ist das die Minderheit und für die Mehrheit gilt dann die Meinung der Auftraggeberseite.
Die ARD und die Honorare
Alles Quatsch, höre ich schon die Vertreter der ARD sagen, schließlich gibt es, wie bei Ärzten und Anwälten, eine Gebührenordnung, nur heißt die bei uns ,Tarifverträge über Mindestvergütungen‘ und schließlich haben wir regelmäßig in Tarifverhandlungen, wenn die Erhöhung der Gehälter der Angestellten anstand, auch die Mindesthonorare um den gleichen Prozentsatz angehoben. Stimmt! Und die Gewerkschaften haben diese frohe Kunde auch immer in Flugblättern verkündet, schließlich will man ja auch, dass solche Erfolge gebührend zur Kenntnis genommen werden.
Dass dann in der Praxis häufig die Honorare für ein und dieselbe Leistung gar nicht angehoben wurden, wird den Laien verwundern, den Praktiker natürlich nicht. Denn zu den genannten ,Tarifverträgen über MindestvergütungenÕ gibt es als Anhang sogenannte Honorarrahmen, in denen für die einzelnen Leistungskategorien von-bis Honorare stehen. Das ,vonÕ ist wie gesagt tarifiert, also darf nicht unterschritten werden. Das ,bis‘ wird von der Auftraggeberseite, also jeder ARD-Anstalt gesetzt, um eine hausinterne Obergrenze festzulegen. Alles dazwischen ist dann der freien Einschätzung für die Auftraggeberseite und die Freien unterworfen, siehe oben. Das ist an sich auch richtig so. Denn der Aufwand für den jeweiligen Auftrag ist durchaus unterschiedlich und dem soll das System auch Rechnung tragen.
Das hat auch lange einvernehmlich funktioniert. Doch politisch niedrig gehaltene Gebührenerhöhungen, Kostensteigerungen vor allem für Sportübertragungen in der Konkurrenz zu privaten Rundfunkanbietern und politisch gewollte Programmausweitungen im Rahmen der festgeschriebenen vorhandenen Gesamtetats während einer Gebührenperiode haben auf wundersame Weise die Vorstellungen über den Geldwert einer Leistung nach unten entwickelt. Konkret, während lange Zeit die Einschätzung dieses Geldwertes sich bei professionellen Freien im oberen ersten Drittel oder der Mitte der von-bis Skala bewegte, ist in den 11 Jahren, auf die hier der Blick gerichtet wird, die Bewertung immer näher an die Mindesthonorare herangewandert, im Bereich der aktuellen Berichterstattung hat sie diese bei einigen Sendern schon erreicht.
Vor einiger Zeit wurde in der Hauszeitschrift einer ARD-Anstalt das 10jährige Bestehen einer E-Musiksendung im Hörfunk gefeiert. Hervorgehoben wurde die hervorragende Resonanz der Zuhörer, die über die Jahre angehalten hatte. Hervorgehoben wurde auch der Beitrag, den die Freien Moderatoren mit ihrem hohen Sachwissen und entsprechenden Begleitmoderationen geleistet hatten und die einen großen Teil des Erfolges ausmachten. Nicht erwähnt wurde, dass sie seit 10 Jahren das gleiche Honorar erhielten.
MDR und ORB haben sich nach ihrer Gründung noch konsequenter verhalten. Sie haben ihre Honorarrahmen gar nicht erst tarifiert, sondern nach eigenem Gusto aufgestellt. Das Niveau, wie sollte es natürlich anders sein, liegt unter den gängigen Mindesthonoraren der anderen ARD-Anstalten. Man will schließlich beweisen, dass es im Osten auch billiger geht. Und die IG Medien? Die würde ja gern etwas daran ändern. Aber leider sind die meisten Freien beim MDR und ORB froh, überhaupt Arbeit zu haben, denn sie sehen die vielen Kolleginnen und Kollegen in den neuen Ländern, die ohne Arbeit sind, und die Existenzangst hält sie davon ab, zusammen mit der Gewerkschaft um besser Honorare zu kämpfen.
Die ARD und die soziale Sicherung der Freien
Auf den ersten Blick kann man im Vergleich zu den privaten Rundfunkanstalten und den Produktionsfirmen auf dem Medienmarkt nur sagen, Hut ab. Arbeitnehmerähnliche Freie und auf Produktionsdauer Beschäftigte, die von den ARD Anstalten nach ¤ 12a TVH wirtschaftlich abhängig und sozial schutzbedürftig sind, haben, nachdem in den siebziger Jahren entsprechende Tarifverträge geschlossen wurden, Anspruch auf Urlaub, im selben Umfang wie die Angestellten. Sie haben Anspruch auf Zahlungen im Krankheitsfall und bei Schwangerschaft. Nach Länge der Beschäftigungsdauer steigen die Ankündigungsfristen für das nicht mehr Erteilen von Aufträgen auf zwölf Monate. Und seit 1991 leisten die ARD Auftraggeberbeiträge zur Pensionskasse für freie Mitarbeiter und dem Presseversorgungswerk, was den Freie erstmals ermöglichte, eine vernünftige Altersvorsorge aufzubauen.
Ein schönes Bild, das aber ab Mitte der siebziger Jahre einen dicken Schönheitsfleck bekommen sollte. Man hatte schlicht übersehen, das man neben dem angestellten Personal auch eine große Anzahl von Freien beschäftigte, die nur statt Gehalt Honorare erhielten, größtenteils sogar mehr verdienten als die Angestellten, weil Arbeitszeitregelungen für sie nicht galten. Als der dann einsetzende Kostendruck Programmveränderungen und Auftragsreduzierungen für diese Freien auslöste, wollten sie sich das nicht gefallen lassen.
Man bemühte mit Hilfe der Gewerkschaften die Gerichte, die schlicht feststellten, sie seien keine arbeitnehmerähnlichen Personen, sondern Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, folglich den Angestellten gleichzustellen.
Eine böse Falle, wie sich herausstellen sollte, für alle Beteiligten, die ARD, die Freien und die Gewerkschaften. Besonders betroffene ARD-Anstalten, wie der NDR, der WDR und der SWR wehrten sich, aus ihrer Sicht verständlich, mit Restriktionen in der Einkommenshöhe pro Jahr oder sogenannten Prognoseregelungen mit Beschränkungen der Beschäftigung im Monat oder im Jahr. Man versuchte es teilweise mit Rahmenverträgen, die befristeten Arbeitsverträgen gleichkamen, aber auch nur bis zu sechs Jahren zulässig waren. Das Wort hatten fortan die Juristen in den ARD-Anstalten, wie man erreichen kann, dass langjährige ständig für eine ARD-Anstalt tätige Freie auch jederzeit wieder vor die Tür gesetzt werden können. Der soziale Schutzgedanke ist auch hier durch Kostenkalkulationen überlagert worden. In den elf Jahren, die ich hier betrachte, hat es nur beim NDR einen neuen Tarifvertrag gegeben, der versucht, dem sozialen Schutzbedürfnis von Freien Rechnung zu tragen, aber auch nur auf Grund der Umstände, denn ohne ihn hätte der NDR Programmteile, die mit den Leistungen der Freien erbracht werden, einstellen oder mit neuem noch nicht qualifizierten Freien weiter betreiben müssen.
Die ARD und die Nutzungsvergütungen nach dem Urheberrecht
Alle ARD-Anstalten erkennen an, dass Urhebern und Leistungsschutzberechtigten, entsprechend der Nutzung ihrer Werke, ein entsprechendes Honorar oder Zusatzhonorare zustehen. Doch in welcher Höhe und ob nach der Zahlung des Ersthonorars überhaupt, möchten sie gern selbst bestimmen, siehe oben. Lediglich der NDR, WDR und der damalige SWF haben sich überhaupt Anfang der achtziger Jahre darauf eingelassen, hierzu Tarifverträge zu schließen. Man hat sich mit den drei ARD-Anstalten in Folge auch noch über die Vergütung der Nutzung in Satellitenprogrammen verständigt, aber bei der Verbreitung über nationale und internationale Kabelnetze fing es dann an schon zu haken. Die Beteiligung an den Erlösen aus dieser Verbreitung, sie machen nicht erst seit heute schon siebenstellige Beträge aus, wurde dann zum Zankapfel. Während man beim NDR und damaligen SWF noch zu einer tarifvertraglichen Lösung kam, die sich dann als Mogelpackung herausstellte und zur Kündigung der Tarifverträge führte, hatten dann wieder einmal die Juristen der ARD das Wort. Erst eine Richtlinie der EU-Kommission und die Umsetzung in nationales Recht, nachdem solche Regelungen mit den Verwertungsgesellschaften zu treffen seien – es sei denn, tarifvertragliche Regelungen leisteten das Gleiche – führte bei den ARD-Anstalten zu einem Umdenken, zumindest beim NDR, dem neuen SWR und WDR, die mit den Gewerkschaften um einen neuen Tarifvertrag ringen. Die Entwicklung der Medienlandschaft brachte dann auch noch das Problem der Lösung der neuen Online Dienste und die Vermehrung anderer außerrundfunkmäßigen Nutzungen auf den Verhandlungstisch. Ein Lichtblick war, dass der BR und MDR als Beobachter an diesen Tarifverhandlungen teilnahmen. Letzterer ist leider Anfang des Jahres ohne Angaben von Gründen ausgestiegen. Eine tarifvertragliche Lösung mit NDR, SWR und WDR ist zum Greifen nahe, doch was machen die anderen ARD-Anstalten, keiner weiß es. Ziel der IG Medien war und ist es, mit allen zu einer einvernehmlichen tarifvertraglichen Lösung zu kommen.
Fazit:
Oh ARD, du bist nach fünfzig Jahren immer noch ein guter Auftraggeber, und die Freien arbeiten in der Regel immer noch gerne für Dich. Aber Dein Image hat auf Grund der beschrieben Praxis bei den Freien und der IG Medien, aber auch den anderen Gewerkschaften, dicke Kratzer abbekommen. Wir kennen den Druck, unter dem Du von Seiten der privaten Konkurrenz und auch von Seiten der Politik stehst, aber das sollte uns nicht hindern, gemeinsam etwas für eine Aufbesserung zu tun.
- Klaus-Peter Hellmich – freier Autor und Regisseur aus Wuppertal – ist seit langem in der IG Medien (und vorher in der RFFU) auf den verschiedensten Ebenen für die Belange der Freien aktiv und zurzeit Sprecher der Fachgruppe Rundfunk(Film/Audiovisuelle Medien (RFFU) in der IG Medien auf Bundesebene und Mitglied des Hauptvorstandes der IG Medien.