Durch METIS zu Online-Tantiemen

Neues VG-Wort-Meldesystem für Texte im Internet

Für die zusätzliche Veröffentlichung ihrer Texte im Internet haben Printjournalisten und Autoren bisher kaum einen Cent erhalten. „Alles inklusive“, behaupteten Verlage anfangs dreist und legalisierten den Urheberrechtsraub später durch Formularverträge oder Allgemeine Geschäftsbedingungen. 2008 soll es nun in größerem Umfang Geld für die Autoren von Online-Texten geben – von der Verwertungsgesellschaft Wort. Das Meldesystem METIS wurde am 1. Januar 2007 gestartet.

Die VG Wort honoriert allerdings nicht die Veröffentlichung im Internet anstelle der Verleger, sondern wird auch an sie Tantiemen ausschütten. Es geht um die Vergütungen für zulässige Privat-Kopien (§ 53 UrhG), die beim Kauf von Vervielfältigungsgeräten oder Speichermedien erhoben und über die Verwertungsgesellschaften an Urheber und Rechteinhaber verteilt werden.
Bekanntlich ist die Bundesregierung gerade dabei, diese „Geräteabgaben“ durch eine Urheberrechtsreform („Zweiter Korb“) drastisch um etwa 80 Prozent zu senken – wenn nicht noch mehr Urheber dagegen aktiv werden und erfolgreich sind. Während es für die heute gebräuchlichsten Vervielfältigungsgeräte, PC und Drucker, noch keine Urheberabgaben gibt, so doch seit ein paar Jahren für CD- und DVD-Brenner. Und genau um die geht es bei dem neuen VG-Wort-Meldesystem METIS (Meldung von Texten auf Internet-Seiten).

15 Millionen Euro sind zu verteilen

Durch Konsumentenstudien wurde nicht nur ermittelt, wie diese Urheberabgaben auf die verschiedenen Werkkate­gorien (Musik, Film, Text, Bild etc.), also unter den einzelnen Verwertungsgesellschaften zu verteilen sind, sondern auch, dass rund die Hälfte aller urheberrechtlich geschützten Texte, die auf CD oder DVD gebrannt werden, aus dem Internet heruntergeladen werden (Rest: eingescannt oder von CD-ROM). Zur Ausschüttung der CD/DVD-Brenner-Abgabe für diese Texte haben sich mittlerweile rund 12 Millionen Euro bei der VG Wort angesammelt. 2008, wenn die erste Ausschüttung erfolgt (es wird dann allerdings nicht alles verteilt), werden es wohl 15 Millionen Euro sein.
Da die Verwertungsgesellschaften gesetzlich verpflichtet sind, wenn möglich, diese Gelder individuell an die entsprechenden Urheber zu verteilen, wurde das Meldesystem METIS entwickelt, um durch die Registrierung von Aufrufen einzelner Internet-Texte einen Anhaltspunkt dafür zu bekommen, wie oft er auf CD bzw. DVD gebrannt worden sein könnte.
Das Verfahren funktioniert wie das der IVW und stammt auch von dort. Es handelt sich um „Zähl-Pixel“ (genauer Java-Scripts) die in jeden Internet-Text eingebunden werden müssen. Diese senden dann bei jedem (nicht nur kurzem) Aufruf des entsprechenden Textes eine Meldung an ein Rechenzentrum – gegen Missbrauch sind etliche Vorkehrungen getroffen. Das neue Meldesystem ist natürlich ziemlich aufwändig und muss jetzt erstmal in der Praxis getestet werden.

Verlage müssen Texte bepixeln

Da die wenigsten Autoren Selbstverwerter ihrer Texte im Internet sind und diese folglich nicht selbst mit VG-Wort-Pixeln versehen können, kann das System nur funktionieren, wenn die Internetverwerter selbst dieses System einsetzen. Die wissenschaftlichen Verlage sind dabei, es einzuführen, mit den Verbänden der Tageszeitungs- und Zeitschriftenverlage, die in der VG Wort selbst nicht vertreten sind, laufen derzeit Gespräche darüber. Automatisierte Verfahren zur Bepixelung von Texten in Redaktionssystemen sind möglich.
Beteiligen werden sich die Verlage an METIS aber wohl nur, wenn es sich für sie „rechnet“, ihr Anteil an den Tantiemen also zumindest mittelfristig ihre Aufwandskosten übersteigt. Ob sich METIS unter diesen Prämissen durchsetzen oder letztlich scheitern wird, vermag derzeit niemand zu prognostizieren. Denn das neue Meldesystem kann nicht dazu führen, dass die Autoren und insbesondere die freien Journalisten ein zweites Mal die Internetaktivitäten der Verlage aus den ihnen zustehenden Geldern sponsern.
Als Rahmendaten für METIS hat der Verwaltungsrat der VG Wort auf seiner Sitzung am 1. Dezember 2006 beschlossen, dass nur Texte erfasst werden sollen, die mindestens 1800 Zeichen haben (Ausnahme: Lyrik). Die Vertreter der Journalistinnen und Journalisten wollten eine niedrige Mindestzahl, sind aber eben auch nur eine von sechs Berufsgruppen in der VG Wort, unter denen Konsens erreicht werden muss. Zudem werden sehr kurze Texte (wie Nachrichten) wahrscheinlich eher nicht auf CD gebrannt.
Noch keinen Beschluss gibt es darüber, wie oft ein Text abgerufen werden muss, um an der Ausschüttung teilzunehmen. Um aber etwa Betreibern von privaten Homepages nicht zu massenhaften Meldungen an die VG Wort zu ermuntern, wird eine vermutliche Abrufzahl von 3000 genannt, die derzeit als realistisch für die Relevanz erscheint. Wie die rund 15 Millionen Euro zwischen den verschiedenen Sparten (Belletristik, Journalismus, Fach- und wissenschaftliche Veröffentlichungen) verteilt werden, soll METIS erst herausfinden. Und auch den spannendsten Beschluss wird die VG Wort erst 2008 treffen – wie dieses Geld zwischen Autoren und Verwertern (Verlegern) verteilt wird.

Mehr Informationen

VG-Wort-Meldesystem METIS: http://www.vgwort.de/metis.php

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