Kino: Existenzsichernde Löhne gefordert

"Großes Kino, kleiner Lohn" hieß es unter anderem, als die Kinobeschäftigten zur Berlinale am Potsdamer Platz für bessere Arbeitsbedingungen demonstrierten.
Foto: Annette Rose

CinemaxX, Cinestar und die Berliner Yorck-Kinos befinden sich zurzeit in Tarifauseinandersetzungen mit ver.di. In bundesweiten Warnstreiks untermauerten die Beschäftigten von CinemaxX nach der dritten erfolglosen Verhandlung im Februar ihre Forderungen nach existenzsichernden Löhnen. Mit einfallsreichen Spruchplakaten und einem Pfeifkonzert waren Kino-Beschäftigte zur Berlinale am Roten Teppich unterwegs. Unterstützt wurden sie am 9. Februar von Delegierten der Bundeskonferenz der Fachgruppe Medien (s. Seite 20).

Seit 2015 gilt auch in den Kinos der Mindestlohn. Die Arbeit wird in der Regel von ca. 90 Prozent Teilzeitkräften und 10 Prozent Vollzeitkräften erbracht. Neueinstellungen werden meist befristet. In Berlin arbeiten 1.500 Mitarbeiter*innen in ca. 100 Kinos, davon etwa 450 Beschäftigte in 8 Kinos (UCI, CineStar und CinemaxX) tarifgebunden. Ein Vollzeitbeschäftigter erhält ein Bruttoeinkommen von durchschnittlich 1.600 Euro (39 Std./Woche), was einem Stundenentgelt von ca. 9,47 Euro entspricht, wenige Cent über dem Mindestlohn. Die Kinobranche in Deutschland boomt jedoch trotz des schlechten Filmjahres 2018. Seit dem Kino-Krisenjahr 2007 haben sich die Umsätze um ca. 30 Prozent gesteigert (2017) bei einer fast gleichbleibenden Anzahl von Kinos.

In den Verhandlungen zwischen ver.di und CinemaxX geht es – ebenso wie bei Cinestar – um deutliche Lohnerhöhungen. ver.di fordert ein Einstiegsgehalt von mindesten 10 Euro. Aber auch von Arbeitgeberseite aufgeworfene Themen des Manteltarifvertrages wurden erörtert. Dabei ging es um die Einführung des Service Managers, veränderte Tätigkeitsbeschreibungen für die Berufsgruppen, die Einführung von Kombikassen und Veränderungen der Regelung zu Arbeitszeitkonten. Jedoch konnte auch in der vierten Verhandlungsrunde am 25. Februar keine Tarifeinigung mit CinemaxX erzielt werden. Abgesprochen ist nun, dass die Arbeitgeber bis zum 4. März ein verbessertes Angebot vorlegen, das die Tarifkommission im Vorfeld der nächsten Verhandlung am 26. März in Hamburg beraten kann. Bis dahin soll es keine weiteren Streiks geben.

Die dritte Verhandlungsrunde zwischen ver.di und CineStar findet am 13. März in Hamburg statt. Bei den Yorck-Kinos in Berlin kommen die Tarifparteien am 12. März zum dritten Mal zusammen.

 

nach oben

Weitere aktuelle Beiträge

Schlaffe Tarifangebote bei der ARD

Programmeinschnitte, Sparmaßnahmen und minimale Tarifangebote der ARD. Die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di kritisiert die Haltung der Sender und kündigt Proteste an. Im Rahmen der Tarifverhandlungen im öffentlich-rechtlichen Rundfunk habe es zwar erste Angebote vom Bayerischen Rundfunk (BR) und vom Norddeutschen Rundfunk (NDR) gegeben. Die Angebote blieben aber laut ver.di weit hinter den berechtigten Forderungen der Mitglieder zurück. Sie liegen auch weit unter den Tarifabschlüssen anderer Branchen oder dem öffentlichen Dienst.
mehr »

Top Tarifergebnis im Kino

In den Tarifverhandlungen mit der Kino-Kette UCI (United Cinemas International GmbH) wurde am 19. Februar 2024 ein Tarifergebnis erzielt, das an vielen Stellen die ver.di-Forderungen erreicht, so auch den Einstiegslohn von 14 Euro. In der anschließenden Befragung der Mitglieder bis zum 4. März gab es keinerlei Ablehnung. Somit beschloss auch die ver.di-Tarifkommission einstimmig die Annahme des Tarifergebnisses.
mehr »

Einschüchterungsversuche der Hohenzollern

Eine Studie der Universität Leipzig hat am Beispiel der deutschen Adelsfamilie Hohenzollern untersucht, wie kritische Berichterstattung und Forschung durch gezielte Anwaltsstrategien beeinflusst oder behindert werden sollen. Die Kommunikationswissenschaftler*innen haben dabei die Wirkung von SLAPPs (Strategic Lawsuits Against Public Participation) aus Sicht der Betroffenen nachvollzogen. Verunsicherung und Einschränkung der Arbeitsfähigkeit sind direkte Folgen bei ihnen.
mehr »

Honoraruntergrenzen bei der Kulturförderung

Claudia Roth will ein Versprechen einlösen und Mindeststandards für Honorare von Freien bei der Kulturförderung des Bundes sichern. Laut Ampel-Koalitionsvertrag von 2021 sollten öffentliche Gelder für die Kultur an faire Vergütung gekoppelt sein. Nun, so die Kulturstaatsministerin, werden „für den Kernbereich der Bundeskulturförderung“ Mindesthonorare für Künstler*innen und Kreative eingeführt.
mehr »