Media Broadcast führt Vier-Tage-Woche ein

Hautpsitz von Media Broadcast in Köln. Das Unternehmen ist Teil der freenet Group und Deutschlands größter Serviceprovider der Rundfunk- und Medienbranche
Foto: Media Broadcast

Freitag wird frei: Media Broadcast führt für seine deutschlandweit 700 Beschäftigten die Vier-Tage-Woche ein. Im Konflikt um die Zukunft des größten deutschen Dienstleisters für Bild- und Tonübertragung wurde nach langen Verhandlungen mit ver.di die Einführung einer Vier-Tage-Woche mit Teillohnausgleich und Beschäftigungssicherung vereinbart. Betriebsbedingte Kündigungen sind so bis Ende 2023 ausgeschlossen.

Die Einführung der 32-Stunden-Woche ab 1. April 2019 wird durch ein umfassendes Verhandlungspaket möglich. In diesem Paket werden unter anderem die materiellen Wirkungen der Arbeitszeitverkürzung begrenzt bzw. weitgehend ausgeglichen. Dies erfolgt durch einen Teillohnausgleich, durch Verbesserungen bei variablen Zahlungen sowie durch Ausgleichszahlungen in der betrieblichen- und in der gesetzlichen Altersversorgung. „Das Ergebnis ist ein Erfolg. Es ist uns gelungen, drohende betriebsbedingte Kündigungen abzuwenden und stattdessen eine Vier-Tage-Woche, Schutz und Perspektiven zu vereinbaren“, so Frank Sauerland, ver.di-Bereichsleiter Tarifpolitik. Mit dem Ergebnis werde der speziellen wirtschaftlichen Situation der Media Broadcast GmbH – man erwartet auch in Zukunft schrumpfende Geschäfte – Rechnung getragen, doch auf klassischen Personalabbau verzichtet. „Das Ergebnis stellt für uns eine zukunftsweisende Alternative zur Lösung von Problemen dar, die durch digitale Umbrüche entstehen können.“ Es sei nur mit starker Rückendeckung der Mitglieder zu erreichen gewesen.

Unter anderem sind folgende Regelungen vorgesehen: Ab April 2019 wird in dem Unternehmen die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit auf 32 Stunden gesenkt. Zusätzlicher freier Tag soll in der Regel der Freitag sein. Während die wöchentliche Arbeitszeit um 6 Stunden auf 32 Stunden sinkt, werden beim Entgelt gut 35 Stunden weiterbezahlt. Die monatliche Entgeltwirkung wird zusätzlich durch weitere Ausgleichszahlungen sowie einer Absicherung und monatlichen Auszahlung bisheriger variabler Vergütungen abgefedert. Beschäftigte ab dem 50. Lebensjahr erhalten einen Ausgleich in der gesetzlichen Rentenversicherung; in diese Regelung wachsen alle Beschäftigten hinein, die bis 1974 geboren wurden. Zur Abmilderung persönlicher Härtefälle wird ein Fonds eingerichtet.

Parallel zu den Regelungen für die Vier-Tage-Woche wurden bereits die Entgelttariferhöhungen für 2020 und 2021 festgelegt. Sie sichern den Beschäftigten, auch in Zukunft an allgemeinen Gehaltsentwicklungen teilzunehmen und sorgen so für eine finanzielle Planbarkeit.

Die zuständigen Gremien müssen dem Verhandlungsergebnis noch zustimmen. Die ver.di-Verhandlungskommission hat einstimmig die Annahme empfohlen.

 

 

 

 

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