Tarifabschlüsse in Sachsen und Bayern

Für die Angestellten an Zeitungsverlagen in Sachsen wurde Ende 2009 ein Tarifabschluss vereinbart. Spätestens mit der Gehaltsabrechnung Februar 2010 wird eine Einmalzahlung in Höhe von 260 Euro fällig. Auszubildende erhalten 125 Euro. Eine lineare Erhöhung konnte nicht erreicht werden. Der Tarifabschluss hat eine Laufzeit von 16 Monaten bis zum 31. August 2010.
Am 25. Januar wurde für die Angestellten in Zeitungsverlagen in Bayern eine Einigung erzielt. Auch hier gibt es im Februar zum Gehalt eine Einmalzahlung dazu: 150 Euro (Azubis 75 Euro, Teilzeitkräfte anteilig). Zum 1.August erfolgt eine lineare Erhöhung um 1,6 %. Die Laufzeit des Tarifvertrages beträgt 24 Monate, kündbar zum 30. April 2011.

nach oben

Weitere aktuelle Beiträge

Rechtsstaat lässt Journalist*innen im Stich

Mehr als siebeneinhalb Jahre nach dem schweren Angriff von Neonazis auf zwei Journalisten in Fretterode (Thüringen) im April 2018 beginnt zwei Tage vor Weihnachten am Montag, den 22. Dezember 2025 am Landgericht Mühlhausen das Revisionsverfahren gegen zwei Neonazis aus dem Umfeld von Thorsten Heise in Fretterode (Thüringen).
mehr »

Russland erklärt DW zur «unerwünschten Organisation»

Nach der gestern, am 14. Dezember 2025, bekanntgewordenen Hochstufung des deutschen Auslands-TV durch den russischen Staat von einer Auslandsagenten-Organisation zur unerwünschten Organisation fordert die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) den wirksamen Schutz von durch Sanktionen betroffenen Journalistinnen und Journalisten.
mehr »

Freie unter Honorar-Druck

Die prekären Arbeitsverhältnisse im Journalismus sind schon lange bekannt. Besonders trifft es aber freie Journalist*innen, deren Honorare sogar noch weiter sinken. Das hat auch Auswirkungen auf die Art des journalistischen Arbeitens.
mehr »

Anti-SLAPP-Gesetz ungenügend

Die Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union (dju) in ver.di kritisiert das von der Bundesregierung beschlossene Anti-SLAPP-Gesetz. Es beschränke den Schutz vor Einschüchterungsklagen nur auf grenzüberschreitende Fälle. Damit bleibe ein Großteil der realen Bedrohungslagen für Journalist*innen in Deutschland unberücksichtigt.
mehr »