Kein Arbeitsplatzabbau bei Kinodigitalisierung
In der dritten Verhandlungsrunde zwischen CinemaxX und ver.di über die Digitalisierung der Kinoprojektion und die Einführung von Kombikassen wurde eine Einigung erzielt.
Damit wird durch verbindliche Tarifregeln sichergestellt, dass keine Arbeitsplätze abgebaut werden und, dass ein finanzieller Ausgleich an die betroffenen Mitarbeiter zu zahlen ist. Auf dieser Basis können dann die konkreten betrieblichen Vereinbarungen zur Umstellung der Arbeitsabläufe aufbauen.
Für Kinovorführer wird beim Wechsel in einen anderen Arbeitsbereich über drei Jahre eine Ausgleichszahlung gezahlt, für die Arbeit an Kombikassen ist mit dem örtlichen Betriebsrat eine Zulage für die Kinomitarbeiter zu vereinbaren.
Im Einzelnen ist für die Digitalisierung der Kinoprojektion vereinbart worden:
- Wird die Projektion digitalisiert, erhalten die Vorführerinnen und Vorführer ein Weiterbeschäftigungsangebot im Kino.
- Eine künftige Entgeltdifferenz wird über drei Jahre ausgeglichen. Im ersten Jahr wird das gleiche Entgelt gezahlt, im zweiten Jahr zu zwei Drittel und im dritten Jahr zu einem Drittel ausgeglichen.
- Diese Regelung läuft bis Ende 2015.
Für die Einführung der Kombikasse gilt als Rahmenregelung: Voraussetzung für den Einsatz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an Kombikassen ist, dass eine Betriebsvereinbarung die Zustimmung dazu gibt und darüber hinaus festlegt, - wie hoch die Zulage für die Arbeit an Kombikassen ist.
- Betriebsbedingte Kündigungen sind ausgeschlossen.
- Die Rahmenregelung zur Kombikasse ist bis Ende 2011 befristet.
Damit seien für die Arbeitsplatzveränderungen „zuverlässige Mindeststandards für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei CinemaxX geschaffen“, erklärte der Tarifsekretär Matthias von Fintel.