KÖLN. In der zweiten Runde der Kinotarifverhandlungen am 8. Juni in Köln ist deutlich geworden, der HDF will den Tarifvertrag an vielen Stellen abwerten. Die im Jahr 2001 vereinbarte Arbeitszeitverkürzung auf 38 Std. soll auf 40 Std. ohne Lohnausgleich zurückgedreht werden.
Für die Beschäftigten heißt dies in erster Linie etwa 5% weniger Lohn. Die kürzeste Schichtlänge soll von bisher 4 auf 3 Stunden verkürzt werden, für Teilzeiter hieße dies mehr Arbeitstage oder weniger Lohn. Der Zuschlag von 100% für Arbeit am Heiligabend soll ebenso gestrichen werden wie Nachtzuschläge und Feiertagszuschläge bei der Berechnung von Lohnfortzahlung bei Krankheit. Weitere Verschlechterungen sind für Filmvorführer und Servicekräfte vorgeschlagen worden.
All das wird mit dem Begriff „Modernisierung“ bemäntelt. Die ver.di-Verhandlungskommission hat dagegen in dieser Verhandlung eine echte Modernisierung des Tarifvertrags gefordert, der für alle Beschäftigten in Kinounternehmen gelten muss ebenso wie für die MitarbeiterInnen in den Kinoverwaltungen. Für letztere sollen auch erstmals Mindestgehälter eingeführt werden. Dabei sind bessere Arbeitsvertragsregelungen und -Einkommen zu erhalten. Zukünftige Tariferhöhungen sollen auch hier Anwendung finden. ver.di bleibt für alle Beschäftigten bei der Lohnforderung von 5%. Gerade Kinobeschäftigte benötigen nach Jahren unterdurchschnittlicher Tariferhöhungen nun eine spürbare Einkommensverbesserung. Als nächster Verhandlungstermin wurde der 12. Juli (nach Redaktionsschluss) in Berlin vereinbart.