ver.di und CineStar haben sich auf eine Verlängerung der geltenden Tarifverträge bis in das kommende Jahr hinein geeinigt. Die Verhandlungspartner tragen damit der schwierigen Lage der Kinobranche in der Corona-Krise Rechnung. Dabei hat ver.di insbesondere die wichtige Forderung der Mitglieder nach Beschäftigungssicherung in dieser von Unsicherheit geprägten Zeit durchsetzen können. Die ver.di-Tarifkommission hat dem Ergebnis am 26. Mai bereits einstimmig zugestimmt.
Die bestehenden Entgelt-, Entgeltrahmen- und Manteltarifverträge gelten nun weiter bis zum 30. Juni 2022. Dabei wurde festgehalten, dass der gesetzliche Mindestlohn, der zum 1. Juli 2021 auf 9,60 Euro und zum 1. Januar 2022 auf 9,82 Euro steigt, keinesfalls unterschritten wird.
Verbunden mit der Verlängerung der bestehenden Tarifverträge hatte ver.di den Ausschluss betriebsbedingter Kündigungen gefordert. Für die zum Teil langjährigen und loyalen Beschäftigten sei dies ein wichtiges Signal, um für die nächsten, möglicherweise schwierigen Monate, abgesichert zu sein, heißt es in der Tarifinformation. Das sei erreicht worden: Betriebsbedingte Kündigungen sind demnach für Mitarbeiter*innen ausgeschlossen, die zum Zeitpunkt des Abschlusses in einem Arbeitsverhältnis mit CineStar stehen. Allerdings sind von der Regelung ausgenommen die Kollege*innen aus den drei Standorten Berlin Tegel, Frankfurt Metropolis und Bamberg, für die schon vor und während der Tarifverhandlung bereits Sozialplan- und Interessensausgleichsverhandlungen mit den örtlichen Betriebsräten stattgefunden haben.
Die Tarifverträge können mit einer Frist von drei Monaten zum 30. Juni 2022 gekündigt werden.