Vom Roten Teppich zu Hartz IV

Finanzielle Situation von Schauspielern keinesfalls rosig

Vom Roten Teppich zu Hartz IV. Für viele der 20.000 Film- und Fernsehschaffenden in Deutschland ist dies seit Jahren bittere Realität. Mit dem umstrittenen Änderungsgesetz zum Bezug von Arbeitslosengeld 1, das am 1. August 2009 in Kraft trat, wollte die Große Koalition ihnen unter die Arme greifen. Ob das Gesetz die Lage der Betroffenen verbessert, soll jährlich überprüft werden. Nach drei Jahren wird dann evaluiert. Doch schon jetzt zeichnet sich ab, dass die Kritiker Recht behalten. Das Gesetz geht wohl an den spezifischen Bedingungen der Branche vorbei. Um dies mit eigenem Datenmaterial zu unterlegen, hat der Bundesverband Film von ver.di eine Umfrage gestartet. Bis zum 31. März können sich Filmschaffende unter http://umfrage.connexx-av.de beteiligen.

Tatort-Kommissarin beim Arbeitsamt skandalisierte die Boulevardpresse und stellte Ulrike Folkerts als Sozialschmarotzerin hin. „Ich kann von meiner Gage bei den Tatorten gut leben. Auch wenn sie bei weitem nicht so hoch ist, wie die Zahlen, die mal verbreitet wurden,“ kontert die beliebte Schauspielerin. „Ich melde mich in der drehfreien Zeit beim Arbeitsamt, denn ich möchte später eine Rente bekommen, für die ich die lückenlose Beitragszahlung belegen muss.“
Tausende Filmschaffende ohne übertarifliche Gagen haben nicht das finanzielle Polster wie Ulrike Folkerts, Monate ohne Aufträge finanziell abzufedern. Arbeitslosengeld bekommen nur die wenigsten, obwohl alle einzahlen müssen. In letzter Sekunde wollte die Große Koalition ihre Situation verbessern. Auf Druck von Finanzminister Peer Steinbrück entstand jedoch ein kompliziertes Regelwerk, von dem die Vertreter der Kreativen sofort befürchteten, es gehe an den Interessen der Beschäftigten vorbei.
Wer Arbeitslosengeld erhalten möchte, muss in zwei Jahren mindestens sechs Monate angestellt gewesen sein. Der sozialversicherungspflichtige Verdienst darf in den letzten 12 Monaten vor der Antragstellung nicht höher als 30.240 € brutto sein, was dem Jahres-Durchschnittsentgelt der abhängig Beschäftigten entspricht. Die Beitragsbemessungsgrenze, bis zu der auch Beiträge bezahlt werden und sonst ALG I gewährt wird, ist allerdings doppelt so hoch. Die Dauer der einzelnen Beschäftigungsverhältnisse sollte sechs Wochen nicht überschreiten, wenn doch, kann dies bei einer einmaligen Überschreitung durch viele kurzfristige Engagements wieder ausgeglichen werden. Ein Kameramann, der an einem Spielfilm im Schnitt 15 Wochen arbeitet, müsste also 15 Wochen plus einen Tag aus anderen Verträgen zusammen bekommen.
Die BEMA Forschungsgruppe an der Uni Münster befragte im Auftrag des Bundesverbands der Film- und Fernsehschauspieler im August/September 2010 dessen Mitglieder nach deren Erfahrungen. Danach sind nur 4,6% der Betroffenen zusätzlich in den Genuss von Arbeitslosengeld gekommen 50,7% der 700 Mitglieder des BFFS, die sich beteiligten, gaben aber an, in den letzten zwei Jahren weniger als sechs Monate sozialversicherungspflichtig beschäftigt gewesen zu sein.
Fast 40% der Schauspielerinnen und Schauspieler scheitern an der zweiten Hürde, die eine Befristung der Engagements auf höchstens sechs Wochen vorsieht, wobei sich hier vor allem Theaterengagements negativ auswirken. 68,1% der Befragten gaben an, in den letzten 12 Monaten weniger als 30.240 Euro verdient zu haben, womit sie immerhin die dritte Hürde des Reformgesetzes erfüllen. Gut ein Drittel der Betroffenen liegt darüber. Sie haben damit keine Chance ALG I zu erhalten, obwohl sie besonders viel eingezahlt haben.
Die Leiterin der Studie, Prof. Dr. Andrea D. Bührmann, resümiert: „Unsere Studie zeigt, dass die finanzielle Situation von Schauspielern und Schauspielerinnen keinesfalls rosig ist. Öffentliche Wahrnehmung und Schauspieler-Realität liegen zumeist weit auseinander.“

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