Urheberrecht

Grokipedia: Musks Angriff auf die Wahrheit

Einen Monat nach dem Start von Elon Musks Grokipedia wird deutlich: Mithilfe von „Künstlicher Intelligenz" lässt sich im großen Stil „Informationskrieg" führen. Das alternative Online-Lexikon des rechten Milliardärs zielt erklärtermaßen darauf ab, den Stellenwert von Wikipedia zu unterminieren. Dabei geht es heutzutage unter anderem darum, in die Trainingsdaten großer Sprachmodelle (LLMs) einzufließen.
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Urheberrecht: ChatGPT-Urteil ist ein Anfang

Ein Präzedenzfall ist das Urteil im Rechtsstreit zwischen der Verwertungsgesellschaft Gema und dem KI-Unternehmen OpenAI vom 11. November 2025 sicherlich. Aber abgesehen von einem zu erwartenden längeren Instanzenweg stellt sich auch die Frage, wie sich die gesamte Kreativwirtschaft gegen die ungefragte Nutzung von geistigem Eigentum wehren kann.
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Lichterfestival schränkt Pressefreiheit ein

Die Deutsche Journalistinnen und Journalisten Union (dju) in ver.di bewertet die vom Veranstalter des Berliner Festival of Lights versuchte Unterbindung von Fotografien von Pressefotograf*innen als unrechtmäßig. Medienvertreter*innen haben nach dem Wunsch des Veranstalters keine eigenen Bilder der Kunstprojektionen an Berliner Gebäuden anzufertigen und an Verlage und Bildagenturen zur Verbreitung zu verkaufen.
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Das Recht an der eigenen Stimme

KI bereitet vielen Menschen Kopfzerbrechen. Wer kreativ arbeitet, sorgt sich um künftige Aufträge. So geht es auch vielen Sprecher*innen in Deutschland, die mit ihrer Stimme in Hörspielen für Bilder im Kopf sorgen oder in Filmen bekannte Hollywood-Größen charaktervoll in Szene setzen. Deswegen fordert der Verband Deutscher Sprecher:innen e.V. (VDS) klare Regeln. Ein Urteil des Landgerichts Berlin gibt ihnen Rückenwind.
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Roboter KI AI digital Digitalisierung

ARD schützt ihre Inhalte vor KI

Die ARD hat ihren Umgang mit Anbietern von KI geändert. Seit Ende Mai dürfen Unternehmen wie etwa Open AI, Perplexity oder Google (Gemini) Inhalte aus den Online-Angeboten der ARD nicht mehr nutzen, um damit ihre KI-Systeme zu trainieren. Das bestätigte der Senderverbund auf Nachfrage. Die ARD hat nun in ihre Webseiten einen sogenannten maschinenlesbaren Nutzungsvorbehalt technisch eingebaut. Damit wird KI-Crawlern signalisiert, dass sie die Inhalte dieser Angebote nicht verwenden dürfen.
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VG Wort und co: Für alle etwas dabei

Bis zum 31. Januar können der Verwertungsgesellschaft (VG) Wort noch Beiträge des letzten Kalenderjahres gemeldet werden. Alle, die journalistisch arbeiten, sollten bei VG Wort und VG Bild-Kunst dabei sein, findet die Deutsche Journalistinnen- und Journalisten Union (dju) in ver.di. Warum? Eine klare Antwort liefert sogar ChatGPT: „Insgesamt ist dies für Journalist*innen eine praktische und wertvolle Lösung, um ihre Rechte zu wahren und gleichzeitig ein stabiles Einkommen aus der Zweitverwertung zu generieren.“ Wichtiges und Wissenswertes dazu haben wir zusammengetragen.
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Roboter KI AI digital Digitalisierung

„PR-Puppen“ proben den Aufstand 

Kreative, die der Tech-Konzern OpenAI (ChatGPT, DALL-E) zu einem geschlossenen Produkttest eingeladen hatte, leakten den Testzugang kürzlich und griffen OpenAI in einem Protestschreiben öffentlich an. Sie warfen dem Unternehmen u.a. vor, sie für Marketing und PR zu missbrauchen und Art Washing zu betreiben.Eine teilnehmende Person schildert M , wie es zu dem Leak kam und was Techkonzerne künftig bei der Zusammenarbeit mit Kreativen besser machen können.
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KI beinflusst Vielfalt in den Medien

Künstliche Intelligenz kann journalistische Texte in verschiedene Sprachen übersetzen und damit viel mehr Nutzer*innen ansprechen. Gleichzeitig kann sie aber auch Stereotype, die in diesen Texten enthalten sind, verfestigen. Gefahren und Chancen von KI-Anwendungen im Journalismus standen im Fokus der diesjährigen NxMedienkonferenz der Neuen deutschen Medienmacher*innen (NdM), die sich für mehr Vielfalt in den Medien einsetzen.
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Netflix collage laptop pink

Neue Vergütungsregeln für Netflix vereinbart

Für alle von Netflix vollfinanzierten deutschen Filmproduktionen gelten bereits Gemeinsame Vergütungsregeln (GVR), die die Kreativen am Erfolg der Netflix-Filme beteiligen. Der Bundesverband Schauspiel (BFFS), ver.di und Netflix konnten sich nun auf  weitere Vergütungsregeln einigen. Eine weitere Vereinbarung zur Finanzierung von Beiträgen zur Pensionskasse Rundfunk bringt eine entscheidende Verbesserung für die Altersvorsorge von Kreativen der Filmwirtschaft.
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Collage Kunst und Medien

VG Wort: Ein Gutes Ergebnis erreicht

Im Jahr 2023 hat die VG Wort 168,88 Millionen Euro aus Urheberrechten eingenommen. Im Vorjahr waren es 174,42 Millionen Euro. Ein „gutes Ergebnis“, wie geschäftsführender Vorstand Robert Staats sagte. „Wir sind zufrieden.“ Die Hauptausschüttungen für 2023 der Verwertungsgesellschaft Wort sind gesichert, da die Mitgliederversammlung am 1. Juni 2024 dem Jahresabschluss mit großer Mehrheit zugestimmt hat. An der hybriden Versammlung nahmen 144 Mitglieder teil, davon 66 in Präsenz in Berlin, die insgesamt 523 Stimmen vertraten.
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VG Bild-Kunst tagt in Leipzig

Die Verwertungsgesellschaft VG Bild-Kunst lädt am Donnerstag, 20. April 2023, um 10 Uhr ins Pentahotel Leipzig zur Berufsgruppenversammlung ein. Thema werden die Verhandlungen mit den Social-Media-Plattformen, mit META für Facebook und Instagram, mit Pinterest, Flickr, Twitter und anderen sein. Wer persönlich teilnehmen möchte, kann sich per E-Mail anmelden. Wer nicht persönlich dabei sein kann, den bittet die dju, die Stimmrechtsübertragung an die dju in ver.di nicht zu vergessen. Auf dem Formular, der allen Einladungsbriefen beigelegt ist, findet sich die dju unter "ver.di Fachgruppe Journalismus (dju)". Wer möchte, kann die Stimmrechtsübertragung auch gleich für die geplante…
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Stopp für „Compact“-Sonderheft

Das Magazin „Compact“ ist bekannt für seine Verschwörungserzählungen und rechtsextremen Narrative. Ein Sonderheft zur ARD-Fernsehserie „Babylon Berlin“ darf das Magazin nun nicht mehr verkaufen. Der Grund ist allerdings nicht Zensur, wie „Compact“-Geschäftsführer und Chefredakteur Jürgen Elsässer behauptet. Das „Heft zur Serie“ war ohne Genehmigung der Produktionsfirma entstanden, für das abgedruckte Bildmaterial besitzt „Compact“ nicht die Rechte.
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Ecosia zahlt für Leistungsschutzrecht

Die Verwertungsgesellschaft Corint Media hat sich erstmals mit einer Suchmaschine zum Leistungsschutzrecht geeinigt. Das gemeinwohlorientierte Angebot Ecosia werde für Überschriften, Vorschaubilder und kurze Textausschnitte in den Suchergebnissen je nach Umfang der von Corint Media vertretenen Presseleistungsschutzrechte bis zu elf Prozent seiner Umsätze als Vergütung an die Verwertungsgesellschaft zahlen, erklärten beide Vertragspartner gemeinsam am 27. Juli.
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Bröckelnde Front gegen Google & Co.?

Der Streit um das Leistungsschutzrecht für Presseverlage und dessen Durchsetzung gegenüber Plattformen wie Facebook und Google dauert an. Die Verlage bestehen darauf, am Milliardenumsatz der Internet-Konzerne, der nicht unwesentlich durch ihren angezeigten Content generiert wird, beteiligt zu werden. 
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Gutachten: BGH stärkt Informationsfreiheit

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat ein Urteil bestätigt, wonach die Veröffentlichung eines Glyphosat-Gutachtens keine Urheberrechtsverletzung darstellt. Nach dem Landgericht und dem Oberlandesgericht Köln hat jetzt auch der BGH klargestellt, dass das Online-Portal „Frag den Staat“ 2018 die Bewertung von Krebsrisiken durch das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) veröffentlichen durfte. Damit endet ein langer Urheberrechtsstreit zwischen der Transparenz-Initiative und der Bundesregierung.
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Urheberrecht verletzt oder ein Copy-Trick?

Eine Freundin macht Stadtführungen und besitzt eine Homepage. Dort bot sie Touren durch die Hamburger Altstadt mit vielen Fotos an, unter anderem mit der kleinen Abbildung einer Sehenswürdigkeit. Das Foto stammte von der freien Fotoplattform Flickr, wo eine Userin namens „Peggy Hohenwulsch“ es mit einer cc-Lizenz zur freien und kostenlosen Verfügung angeboten hatte. Selbstverständlich hatte die Stadtführerin die vorgeschriebene Kennzeichnung für cc-Fotos beachtet, auf die Urheberin sowie die Plattform hingewiesen.
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