Demo gegen Missbrauch von Leiharbeit und Werkverträgen

Tausende sind dem Aufruf des DGB und seiner Gewerkschaften gefolgt und demonstrieren auf dem Odeonsplatz in München gegen die Blockade des Gesetzentwurfs zur Eindämmung von Leiharbeit und Werkverträgen durch die CSU. Obwohl SPD und Union ein entsprechendes Gesetz im Koalitionsvertrag vereinbart hatten, wurde der auch von Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden getragene Gesetzentwurf von Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles durch die CSU gestoppt. Laut ver.di-Chef Bsirske, der ebenfalls an der Kundgebung teilnimmt, sei dies ein klarer Bruch des Koalitionsvertrags. Die Kanzlerin sei nun in der Pflicht, diesen Konsens und den Koalitionsvertrag per Richtlinienkompetenz umzusetzen. Am 13. April tage der Koalitionsausschuss. „Es reicht. Wir haben lange genug gewartet und diskutiert. Spätestens dann muss die Kanzlerin das Gesetz erneut vorantreiben – und zwar unverändert“, so der DGB-Vorsitzende Reiner Hoffmann in einer Pressemitteilung.

 

Die Blockadehaltung der CSU verhindere, dass das dringend notwendige Gesetz gegen den Missbrauch von Leiharbeit und Werkverträgen endlich auf den Weg gebracht werde, heißt es auch im DGB-Aufruf zur Kundgebung. Das Fehlen einer gesetzlichen Regulierung würde Lohndumping, Zwei-Klassen-Belegschaften und dem Missbrauch von Leiharbeitern als Streikbrecher Tür und Tor öffnen.

Arbeitsministerin Nahles hatte zudem in ihrem Referentenentwurf vom 16. November 2015 unter anderem einen Kriterienkatalog erarbeitet, der dazu dienen sollte, zwischen einer selbstständigen Tätigkeit und einer scheinselbstständigen abhängigen Beschäftigung zu unterscheiden. Nach Druck von Arbeitgebern und Kritik durch die Kanzlerin legte Nahles jedoch am 18. Februar 2016 einen neuen Gesetzesentwurf vor, in dem der Kriterienkatalog zur Bestimmung von Scheinselbstständigkeit dann gänzlich fehlte. Dies wurde vom ver.di-Referat Selbstständige als „Regelungslücke“ kommentiert.

Mehr zum Thema Statusfragen und Scheinselbstständigkeit auf der Website der dju in ver.di

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