„Geheimverträge“: Universität Mainz muss Einblick gewähren

Justitia Foto: Hermann Haubrich

Das Verwaltungsgericht Mainz hat einer Klage des Publizisten Thomas Leif gegen die Universität Mainz stattgegeben. Leif begehrte Zugang zu Vertragskopien über Drittmittelforschung zwischen der Johannes-Gutenberg-Universität Mainz und der Boehringer Ingelheim Stiftung. „Ein guter Tag für die Presse- und Informationsfreiheit“, erklärte der Publizist nach dem Urteil vom 11. Mai 2016.

Maßgeblich für die Entscheidung des Gerichts sei gewesen, dass die Stiftung im Sommer 2015 bereits einigen ausgewählten Journalisten Zugang zu den Verträgen gewährt hatte, wobei der Präsident der Universität aufgetreten war und die Vertragsunterlagen erläuterte. So heißt es in der Pressemitteilung der Berliner Anwaltskanzlei MMR Müller Müller Rößner, die den Journalisten vor Gericht vertreten hatte. Leif war zu jener Präsentation nicht eingeladen worden, auch danach weigerte sich die Universität, dem SWR-Chefreporter Zugang zu den Verträgen zu gewähren.

Das Verwaltungsgericht sah kein Geheimhaltungsinteresse der Universität, nachdem die Verträge bereits anderen Journalisten zugänglich gemacht worden waren. Auf Grundlage des rheinland-pfälzischen Landesmediengesetzes wurde die Uni verpflichtet, auch Leif Einsicht zu gewähren. Eine Berufung gegen das Urteil (Az.: 3 K 636/15.MZ) wurde nicht zugelassen.

Boehringer Ingelheim ist das größte forschende Pharmaunternehmen in Deutschland. Nach Angaben von Thomas Leif hatte die Eignerfamilie 2009 über die Boehringer Ingelheim Stiftung 100 Millionen Euro an die Uni Mainz gespendet, um damit das Internationale Exzellenzzentrum für Lebenswissenschaften zu finanzieren, 2013 weitere 50 Millionen Euro. Bislang seien alle Bemühungen, die „Geheimverträge“ zu veröffentlichen, vom Universitätspräsidenten mit dem Verweis auf die „Wissenschaftsfreiheit“ blockiert worden.

 

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