BGH: SWR darf Burda nicht unterstützen

Justitia Foto: Hermann Haubrich

Öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten dürfen Verlage nicht bei der Herausgabe von Zeitschriften unterstützen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) am 26. Januar 2017 entschieden. Ähnlich wie die „Tagesschau“-App greife dies in die Pressefreiheit ein und sei damit wettbewerbswidrig. Das Urteil führt praktisch zu einem Verbot des „ARD Buffet Magazins“, das der Burda-Verlag in Kooperation mit dem Südwestrundfunk (SWR) herausgibt.

Der für das Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs  verwies den Fall zwar noch einmal an das Oberlandesgericht (OLG) Hamburg zurück. Die Verlagsgruppe Bauer, die gegen die Kooperation geklagt hatte, muss dort aber nur noch ihren Unterlassungsantrag nachbessern. OLG wie Landgericht (LG) Hamburg hatten die Bauer-Klage abgewiesen, da der SWR nicht selbst die wirtschaftliche und die publizistische Verantwortung für die Zeitschrift „ARD Buffet“ trage, sondern der Burda Verlag.

Nach Ansicht der Karlsruher Richter müssten die Vorschriften des Rundfunkstaatsvertrages allerdings dahingehend weiter ausgelegt werden, „dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk beim Angebot von Druckwerken nicht stärker als zur Erfüllung seiner Aufgaben notwendig in die Pressefreiheit eingreifen darf“, heißt es in der BGH-Pressemitteilung. Das sei aber dann der Fall, wenn er die Veröffentlichung eines Druckwerks durch einen Dritten unterstützt, „weil er damit in das Konkurrenzverhältnis der Anbieter von Druckwerken eingreift und dem von ihm unterstützten Dritten Vorteile im Wettbewerb verschafft.“ Gegen dieses Verbot hätten der SWR und Burda verstoßen, da der SWR über ein Tochterunternehmen die Markenlizenz an den Verlag vergeben habe und beispielsweise auf dem Cover der Zeitschrift das Logo des Ersten abgebildet sei.

Der SWR habe das Urteil des BGH „mit Überraschung zur Kenntnis genommen, reagierte der Rundfunksender in einer ersten Stellungnahme. „Der SWR wird die schriftliche Begründung des BGH sorgfältig prüfen und analysieren, sobald diese vorliegt.“

„Ein Meilenstein für die deutsche Medienlandschaft“, kommentierte der Chefjurist der Bauer Media Group die Entscheidung. „Wir sind sehr erfreut, dass der BGH eine klare Grenze für die Betätigung öffentlich-rechtlicher Sender im Zeitschriftenmarkt zieht“, erklärte Gerald Mai gegenüber dpa. Der BGH schütze damit das Wettbewerbsverhältnis unter privatwirtschaftlichen Verlagen vor Eingriffen öffentlich-rechtlicher Rundfunkanstalten, indem er verbiete, öffentlich-rechtliche Marken im Pressebereich zu benutzen. „Dies ist für die deutsche Pressevielfalt von enormer Bedeutung.“

Der SWR hat die monatliche Zeitschrift mit Rezepten, Deko-Tipps, Reportagen und Ratgebertexten auf seiner Homepage als Begleitheft zur Sendung „ARD Buffet“ präsentiert. Die Auflage bewegte sich nach SWR-Angaben zuletzt zwischen 145.000 und 150.000 Exemplaren. Die redaktionelle und wirtschaftliche Verantwortung für das Magazin liegt bei Burda.

(Az.: I ZR 207/14)

Weitere aktuelle Beiträge

RBB: Nach- und Neubesetzungen

Beim Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) wird es voraussichtlich im Herbst eine neue Leitung der Programmdirektion geben. Es gehe darum, dann die Neubesetzung mit dem eingeleiteten Konsolidierungs- und Reorganisationsprozess aufeinander abzustimmen, erklärte der RBB auf Anfrage. Damit wird es keine schnelle Nachbesetzung der Programmdirektorenstelle geben.
mehr »

Aktive Medien gegen Rechts

„Wie weiter?“ – unter dieser Fragestellung wollten am 7. Mai in der rheinland-pfälzischen Landesvertretung in Berlin Medienpolitiker*innen und Journalist*innen über „Visionen für eine demokratische Medienlandschaft“ diskutieren. Den Rahmen bildete das Roman Brodmann Kolloquium zum Oberthema „Rechtsruck in Europa! Ohnmacht der Medien?“ Anstelle von überzeugenden Visionen spiegelte die Debatte eher die Ratlosigkeit der Demokraten angesichts eines erstarkenden Rechtsextremismus.
mehr »

Medienrat: Chance für den ÖRR

Der Medienrechtler Wolfgang Schulz hält es grundsätzlich für positiv, einen Medienrat zu schaffen, der evaluiert, ob die öffentlich-rechtlichen Sender ihren Auftrag insgesamt erfüllen. Es sei „eine gute Idee“ eine Institution zu haben, die gesamthaft die Entwicklung der Rundfunkanstalten in den Blick nehme, erklärt Schulz, Vorstandsvorsitzender des Leibniz-Instituts für Medienforschung Hans-Bredow-Institut (HBI).
mehr »

Die unendliche Krise des RBB

Der Schock sitzt nach wie vor tief. „2025 wird ein Schicksalsjahr für den RBB“, so die unfrohe Botschaft von Intendantin Ulrike Demmer Ende Januar auf einer Informationsveranstaltung vor der fassungslosen Belegschaft. Was folgte, war ein radikales Sanierungsprogramm für den Sender. Insgesamt 22 Millionen Euro will die Geschäftsleitung am Personal- und Honoraretat einsparen. Das entspricht 10,2 Prozent der bisherigen Aufwendungen und ziemlich genau 254 Vollzeitstellen.
mehr »