Mit dem „Jamaika-Appell“, einem offenen Brief an die Bundesvorsitzenden von FDP und Grünen, fordert ein breites Bündnis aus mehr als 20 Organisationen die Abschaffung der Vorratsdatenspeicherung im Zuge der Koalitionsverhandlungen. Zu den Unterzeichner_innen des Briefes gehört auch die dju in ver.di, die in der anlasslosen Vorratsdatenspeicherung eine erhebliche Einschränkung der Presse- und Rundfunkfreiheit sieht.
Initiiert wurde der „Jamaika-Appell“ vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung (AK Vorrat). „Von einem Jamaika-Koalitionsvertrag mit FDP und Bündnis90/Die Grünen erwarten wir eine Beseitigung der schädlichsten Altlast der ‚Großen Koalition’, nämlich der Vorratsdatenspeicherung von Telekommunikationsdaten in Deutschland“, heißt es in dem Brief an die Bundesvorsitzenden von FDP und Grünen, Christian Lindner, Simone Peter und Cem Özdemir. Die verdachtsunabhängige und wahllose Vorratsdatenspeicherung sei die am tiefsten in die alltägliche Privatsphäre eingreifende und unpopulärste Massenüberwachungsmaßnahme, die der Staat jemals hervorgebracht habe. Die Vorratsdatenspeicherung untergrabe den Schutz journalistischer Quellen und beschädige damit die Pressefreiheit im Kern, schreiben die Initiator_innen weiter.
Auch die Bundesgeschäftsführerin der dju in ver.di, Cornelia Haß, erklärte in diesem Zusammenhang, dass die anlasslose Vorratsdatenspeicherung den Quellenschutz aushebele und dadurch in erheblichem Maße die Presse- und Rundfunkfreiheit einschränke. Der Informantenschutz und das Redaktionsgeheimnis seien aber wesentliche Voraussetzungen für unabhängige, journalistische Arbeit. „Wer an der Vorratsdatenspeicherung fest hält, gefährdet damit eine der Grundlagen unserer Demokratie.“
Die 23 Unterstützerorganisationen des offenen Briefes appellieren daher an die politisch Verantwortlichen von FDP und Bündnis 90/Die Grünen, in den Koalitionsverhandlungen ein klares Bekenntnis zur Aufhebung der Vorratsdatenspeicherung von Telekommunikationsdaten in Deutschland einzufordern. Sie weisen außerdem darauf hin, dass die verdachtsunabhängige und wahllose Vorratsdatenspeicherung sich als grundrechtswidrig erwiesen und gerichtlicher Überprüfung wiederholt nicht standgehalten habe. Im Juni 2017 etwa sei die gesetzliche Regelung zur Vorratsdatenspeicherung vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen bereits für europarechtswidrig befunden und ausgesetzt worden.
Der „Jamaika-Appell“ kann auf der Website der dju in ver.di heruntergeladen werden.