Die Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union (dju) in ver.di hat sich mit dem Verband für Zeitschriftenverlage (VDZ) auf einen Tarifvertrag zur Beschäftigungssicherung geeinigt. „Danach ist es für Verlage in tatsächlicher wirtschaftlicher Notlage möglich, eine Betriebsvereinbarung abschließen, deren Verhandlung von den Gewerkschaften begleitet wird“, heißt es in einer Medieninformation. Bis Ende 2021 könnten danach einmalig eine Kürzung der Jahresleistung, des Urlaubsgeldes und der Wochenarbeitszeit vereinbart werden.Mit dieser Vereinbarung sollten die Beschäftigungsmöglichkeiten für freie Journalistinnen und Journalisten des Verlags stabilisiert werden. Für angestellte Journalistinnen und Journalisten sehe das Tarifergebnis den Ausschluss betriebsbedingter Kündigungen für ein weiteres Jahr nach der Absenkung der Tarifleistungen vor.
„Eine Mehrzahl der Verlage hat auf die gesunkenen Werbeumsätze in diesem Jahr bereits mit Kurzarbeit reagiert. Sollten Zeitschriftenverlage trotz der verschiedenen Unterstützungsleistungen und dem Konjunkturpaket nachweislich in wirtschaftliche Not geraten, haben wir als Tarifparteien nun ein Instrument zur Sicherung von Beschäftigung von freien und in den Redaktionen angestellten Journalistinnen und Journalisten geschaffen“, erklärte ver.di-Verhandlungsführer Matthias von Fintel am Montag. Die Gewerkschaft werde die Verhandlungen von Betriebsvereinbarungen in den einzelnen Verlagen eng begleiten und strebe faire Lösungen für Feste und Freie an. „Vor allem werden wir keine überzogenen Tarifabsenkungen akzeptieren und ungeachtet des Tendenzschutzes genau auf die wirtschaftliche Lage im Einzelnen schauen“, kündigte von Fintel an.
Das Tarifergebnis hat eine Erklärungsfrist bis Ende August und wird nach Zustimmung aller Tarifparteien ab dem 1. September 2020 bis Ende des Jahres 2021 gelten. Der Tarifvertrag gilt bundesweit für im VDZ organisierte Verlage für Publikumszeitschriften, Fachpublikationen und konfessionelle Presse. Diese Verlage beschäftigen etwa 5.000 Redakteurinnen und Redakteure und ebenso viele freie Journalistinnen und Journalisten.
Für Zeitungsverlage hatte die dju in ver.di und der Zeitungsverlegerverband (BDZV) bereits am 3. Juli einen Tarifvertrag zur Beschäftigungssicherung abgeschlossen, der bis Ende 2020 gilt. Danach erhalten Redakteurinnen und Redakteure, denen die Jahresleistung gekürzt wird, mindestens bis Mitte nächsten Jahres Kündigungsschutz. Freie Journalist*innen können dagegen eine Ausgleichszahlung für Corona-bedingte Honorarrückgänge geltend machen.