Leistungsschutzrecht für Presseverlage?
Schon vor der Bundestagswahl 2009 haben die Verlage der periodischen Presse massive Lobbyarbeit für spezifisches Verlegerrecht betrieben. Dieses „Verlegerleistungsschutzrecht“ hat in den Koalitionsvertrag Eingang gefunden. In ihrer „Berliner Rede zum Urheberrecht“ am 16. Juni 2010 erklärte Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, es sei nicht die Frage, ob es am Ende der Legislaturperiode ein solches Recht geben werde, sondern nur, wie es ausgestaltet sei. Regierungsamtlicher Wille ist es also, die Ausstattung der Verlage mit Rechten zu verbessern. Für den 28. Juni hat das Bundesjustizministerium zu einer ersten Anhörung eingeladen. Wie das Parlament mit…
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