Wie ein Griff ins Rad der Geschichte
Als das Verwaltungsgericht Berlin am 4. Juli sein Urteil im Rechtsstreit zwischen Altbundeskanzler Helmut Kohl und der Gauck-Behörde vor Dutzenden von Medienvertretern aus dem ganzen Land verkündete, sprach es gleichsam zu Betroffenen. Nachdem das Gericht Kohls Klage Recht gab, darf die Gauck-Behörde keinerlei Akten, die die DDR-Staatssicherheit über ihn angelegt hatte, an die Öffentlichkeit, sprich an Journalistinnen und Forscher, herausgeben.
mehr »