Goetz Buchholz

Total-Buy-out abgelehnt

Die mecklenburg-vorpommersche Tageszeitung Nordkurier darf ihren freien Mitarbeitern nicht weiterhin sämtliche Nutzungsrechte an ihren Beiträgen gegen eine einmalige Pauschalvergütung abpressen. Die entsprechenden „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ der Zeitung stellen eine „unangemessene Benachteiligung der freien Journalisten“ dar und dürfen deshalb nicht weiter verwendet werden, urteilte das Landgericht Rostock am 14. Mai.
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Versicherung bleibt

Zur freiwilligen Arbeitslosenversicherung für Selbstständige gibt es eine gute und eine schlechte Nachricht. Die gute: Diese für Selbstständige wichtige und von ver.di lange geforderte Versicherungsmöglichkeit wird es auch im kommenden Jahr geben. Ihre ursprüngliche Befristung bis zum 31.12.2010 hat der Bundestag am 8. Juli aufgehoben. Die schlechte: Mit dem gleichen „Gesetz für bessere Beschäftigungschancen am Arbeitsmarkt“ wurden die Versicherungsbedingungen drastisch verschlechtert.
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Rechtswidrig

In gleich drei Entscheidungen haben Gerichte in letzter Zeit verfügt, dass Total-Buy-out-Verträge, wie sie immer mehr Zeitungs- und Zeitschriftenverlage ihren Freien aufzwingen, rechtswidrig sind und in der üblichen Form nicht mehr verwandt werden dürfen. Zentrales Argument: Die dort vereinbarte honorarfreie Zweit- und Drittnutzung von Artikeln und Fotos verstößt gegen das „Leitbild“ des im Urheberrechtsgesetz verankerten Anspruchs auf ein angemessenes Honorar.
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Sparen bei den Freien: Überbrückungsgeld und Ich-AG „ersetzt“

Mit derselben Nacht- und Nebenaktion, mit der er die freiwillige Arbeitslosenversicherung für langjährig Selbstständige kippte (siehe Seite 3), hat der Bundestag am 1. Juni auch die Regeln für den neuen Gründungszuschuss beschlossen.
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Lieber frei als arbeitslos

Nach den Hartz-IV-Reformen hat die dju ihren "Ratgeber für arbeitlose Journalistinnen und Journalisten" in einer aktualisierten Fassung ins Internet gestellt. Besonders interessant darin: Die Chancen für Arbeitslose, sich mit Hilfe der Arbeitsagentur selbstständig zu machen, sind im Medienbereich immer noch deutlich besser als in anderen Berufen.
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Finger weg von der „Limited“!

Die in der «M» 04 / 2004 ausgesprochene Empfehlung, auch freie Journalisten könnten profitieren, wenn sie ihrer Arbeit die Rechtsform einer englischen "Limited" geben, ist falsch. Höflicher lässt sich das leider nicht formulieren: Für Freie im Journalismus bringt die Gründung einer Limited heftigste finanzielle Belastungen - aber keinerlei Vorteile.
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Gesetz zur Förderung der Scheinselbständigkeit

Mit einem "Gesetz zur Förderung der Selbständigkeit" hat die rot-grüne Koalition das vor einem Jahr erlassene Gesetz zur Bekämpfung der Scheinselbständigkeit faktisch wieder aufgehoben. Mehr noch: Das finanzielle Risiko für Arbeitgeber, die ihre Beschäftigten widerrechtlich als Selbständige führen, ist nach dem neuen Gesetz sogar noch geringer als zu CDU-Regierungszeiten.
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Chance zur Trendwende

Mit Fragebogen und Fehlinformationen zum Thema Scheinselbständigkeit haben Verleger in den letzten Wochen für Unruhe unter den Freien gesorgt. In der Abwehr dieser Zumutungen wurden die Chancen des neuen Gesetzes oft übersehen: Wenn die Betriebsräte mitziehen, kann es nicht nur die Lage der Freien, sondern auch die Besetzung der Redaktionen verbessern. Das Problem war schon lange erkannt: Fast eine Million Menschen arbeiten in Deutschland als Scheinselbständige ohne soziale Absicherung, als Arbeitnehmer ohne Arbeitnehmerrechte.
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Scheinselbständigkeit – wer hat Probleme?

Die IG Medien bittet um Praxisberichte: Wer hat Erfahrungen mit den neuen Bestimmungen zur Scheinselbständigkeit gemacht? Die ersten Versuche, das neue Gesetz (siehe "M" 1-2/99) anzuwenden, haben die Befürchtungen bestätigt: Es gibt Chaos.
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Die Freien wurden schlicht vergessen

Von der Öffentlichkeit kaum bemerkt, hat der Bundestag ein Gesetz gegen Scheinselbständigkeit beschlossen, das die Flucht der Arbeitgeber aus der gesetzlichen Sozialversicherung stoppen soll. Im Kunst- und Medienbereich aber droht es das Gegenteil zu bewirken: Freie können nun noch leichter aus der Künstlersozialversicherung ausgesperrt werden.
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