Hausdurchsuchung bei Radio Dreyeckland

Razzia bei Radio Dreyeckland in Freiburg, Foto: RDL

Bei einer polizeilichen Durchsuchung der Redaktionsräume des Freiburger Radiosenders Radio Dreyeckland (RDL) und von Privatwohnungen wurden mehrere Computer, Mobiltelefone und Datenträger beschlagnahmt. Die Staatsanwaltschaft Karlsruhe hatte die Durchsuchungen mit dem Vorwurf angeordnet, RDL habe gegen das Vereinigungsverbot verstoßen. Ein Artikel auf der Webseite des Radios soll einen Link zum Archiv der Plattform linksunten.indymedia enthalten.

Grund der Durchsuchung am vergangenen Dienstag war ein Artikel, der bereits im Juli 2022 auf der Webseite von Radio Dreyeckland veröffentlicht wurde. Darin geht es um die Einstellung eines Strafverfahrens gegen die Betreiber der verbotenen Plattform linksunten.indymedia. Am Ende des Artikels steht der Satz: „Im Internet findet sich linksunten.indymedia.org als Archivseite.“ Dabei war die Seite verlinkt.

„Eingriff in die Rundfunkfreiheit“

„Die Durchsuchungen und Beschlagnahme verletzen in gravierender Weise die Rundfunkfreiheit und den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit,“ sagte die Geschäftsführung von Radio Dreyeckland am vergangen Dienstag. Durchsuchung, Beschlagnahme und Auswertung verstoße gegen die aus den Verfassungsgrundsätzen folgenden Bestimmungen der Strafprozessordnung, die einen Schutz der Redaktionsfreiheit gewährleisten.

Auf den beschlagnahmten Geräten der Journalisten liegen vom Redaktionsgeheimnis geschützte Daten. Betroffen sind auch Geräte der Lebensgefährtin eines Redakteurs, die ihren Arbeitslaptop mit sensiblen Daten im Homeoffice nutzt. Beschlagnahmungen in den Geschäftsräumen konnten in letzter Minute verhindert werden, als die Beamt*innen sich bereits in den Räumen von Radio Dreyeckland befanden.

In einer Beschwerde hat Radio Dreyeckland  nun das sofortige Auswertungsverbot aller beschlagnahmten Unterlagen beantragt sowie die sofortige Herausgabe aller bei der Durchsuchung beschlagnahmten Geräte und Datenträger.

Linkhaftung für Medien?

Begründet wird das Ermittlungsverfahren mit Paragraf 85 des Strafgesetzbuchs – Verdacht eines Verstoßes gegen ein Vereinigungsverbot. In der Pressemitteilung von Staatsanwaltschaft und Polizei heißt es dazu:

„Den Beschuldigten liegt zur Last, auf der Homepage des genannten Rundfunksenders einen Artikel veröffentlicht zu haben, der eine Verlinkung eines Archivs der verbotenen Vereinigung „linksunten.indymedia“ enthält. Die Vereinigung „linksunten.indymedia“ wurde mit Verfügung des Bundesministers des Innern vom 14.08.2017 verboten und aufgelöst, da Zweck und Tätigkeiten der Vereinigung den Strafgesetzen zuwiderliefen und sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung richteten.“

Der ehemalige Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) hatte die Internetplattform Linksunten.indymedia.org im August 2017 schließen lassen. Die mutmaßlichen Betreiber wurden von den Behörden förmlich als Verein eingestuft, um mithilfe des Vereinsgesetzes gegen die Seite vorgehen zu können. Die damalige Durchsuchung der Räume des autonomen Zentrums KTS in Freiburg wurde vom Verwaltungsgericht Baden-Württemberg später als unzulässig bewertet. Sämtliche Ermittlungsverfahren gegen angeblich beteiligte Personen, unter anderem wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung, wurden eingestellt oder verliefen im Sande. Das Archiv der Website, das bis 2017 entstandene Beiträge enthält, existiert online weiterhin, und ist für jedermann zugänglich.


Update vom 19.01.2023: Der Bundesverband Freier Radios fordert im Zusammenhang mit den Durchsuchungen bei Radio Dreyeckland:

  • die sofortige Einstellung des Ermittlungsverfahrens, das zur Hausdurchsuchung geführt hat,
  • die sofortige Herausgabe aller beschlagnahmten Gegenstände,
  • die Löschung aller bereits kopierten Daten im Beisein von durch den BFR zu benennenden Fachleuten,
  • die vollumfängliche Entschuldigung seitens der Staatsanwaltschaft Karlsruhe und
  • eine Stellungnahme des Innenministeriums Baden-Württembergs.
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