Kollektive Rechte für Selbstständige in der EU gefordert

Foto: Unsplash/Sammie Vasquez

Sind Solo-Selbstständige wie Unternehmen zu behandeln? Sind Honorarempfehlungen gleichzusetzen mit verbotenen Kartellen? Um diese Fragen aus der Politik der Europäischen Union ging es bei der Online-Diskussion „Selbstständige – gemeinsam im Wettbewerb“, zu der die ver.di-Landeskommission der Selbstständigen in Berlin-Brandenburg eingeladen hatte.

„Dürfen wir uns absprechen oder nicht?“ Mit dieser Frage begrüßte Annette Zimmermann von der Landeskommission die mehr als 40 Zuhörer*innen, die nicht nur aus den ver.di-Reihen stammten. Anlass der Veranstaltung ist eine neue EU-Leitlinie, zu der ver.di bereits Stellung genommen hat und mit deren Verabschiedung Veronika Mirschel vom ver.di-Referat Selbstständige noch in diesem Jahr, also „ungewöhnlich schnell“, rechnet. Nach Jahren der neoliberalen Ausrichtung der EU-Wettbewerbskommission scheine sich dort die Einsicht durchgesetzt zu haben, dass Solo-Selbstständige mit ihren Auftraggebern selten auf Augenhöhe verhandeln können. Seit 2005 waren laut EU-Kartellrecht Solo-Selbstständige wie Unternehmen betrachtet und damit Honorarempfehlungen als unzulässige Preisabsprachen eingeordnet worden. Nun habe die EU endlich „ein Ungleichgewicht festgestellt“, so Mirschel. Worauf die Gewerkschaftsvertreter*innen in Brüssel allerdings immer hingewiesen haben. „Hierzu stehen ver.di und die europäischen Partnergewerkschaften im ständigen Dialog mit den verschiedenen EU-Institutionen und die Gewerkschaften haben vor dem Europäischen Gerichtshof mehrfach kollektive Rechte für Selbstständige erstritten“, heißt es dazu in der Darstellung des Referats Selbstständige.

„Was Selbstständige brauchen, ist kein Mindesthonorar“, sagte Mirschel in Anlehnung an den Mindestlohn in vielen EU-Ländern. Was sie brauchen, sei Markttransparenz. „Intransparenz ist ja eher der Wunsch der Auftraggeber.“ Dafür brauche es kollektivrechtliche Regelungen, branchenspezifische und rechtssichere Empfehlungen sowie die Beseitigung der Kartellrechts-Schranken.

Begonnen habe das Umdenken bei Wettbewerbskommissarin Margarethe Vestager zunächst in Hinsicht auf die Crowd- oder Clickworker der Plattformökonomie. Die bisher ins Auge gefassten Einschränkungen, für welche Selbstständigen die neue EU-Leitlinie gelten solle, seien aber für die Situation der Solo-Selbstständigen in Deutschland zu eng gefasst. So würden etwa die Selbstständigen, die eigene Produkte verkaufen, ausgenommen. Damit, so Mirschel, wären beispielsweise alle Bildenden Künstler raus aus den Regelungen. Auch die Abhängigkeit von einer Auftraggeber-Gruppe sei zu präzisieren. Ebenso sei nicht zu akzeptieren, dass kleine Unternehmen, etwa Startups, als Auftraggeber nicht von der beabsichtigten bindenden Wirkung von Vergütungsregeln erfasst werden sollen.

Als größter Verband von Selbstständigen in Europa werde sich ver.di weiterhin mit dem Vorsitzenden Frank Werneke an vorderer Front dafür einsetzen, dass alle Solo-Selbstständigen erfasst werden. „Da werden wir noch viel bohren. Wer die neuen Regeln dann nicht für sich in Anspruch nehmen möchte, muss das nicht“, so Mirschel, aber wichtig sei, dass sie oder er es könnte. „Was wir brauchen, ist ein inklusives und nicht diskriminierendes Rechtsinstrument.“

Die EU-Wettbewerbskommission solle gemeinsames Verhandeln ermöglichen, sich jedoch nicht in nationale Tarif- oder Honorarverhandlungen einmischen. Klar müsse sein, dass nicht von „Preisabsprachen“ der Solo-Selbstständigen die Rede sei, sondern von „Erwerbseinkommen“. „Und solange das Gegenüber nicht greifbar ist, müssen wir Honorarempfehlungen machen können.“

Dass manche Selbstständige wie Ärzte oder Rechtsanwälte solche verbindlichen Honorarsätze kennen, liege an der alten Tradition der Kammern, die es für viele Solo-Selbstständige aber nicht gebe. Bisher habe es noch keine gerichtliche Verfolgung von Honorartipps gegeben, wo sie – wie bei den Fotografen – veröffentlicht würden. Das liege aber wohl auch daran, dass sie insgesamt nicht marktbeherrschend erfolgreich seien, meinten die ver.di-Referentin und ihr Kollege Gunter Haake sarkastisch. Mit viel Druck seien allerdings in Berlin Ausstellungshonorare erreicht worden: „Das werden wir Branche für Branche angehen müssen.“

Dafür sei die öffentliche Aufmerksamkeit sehr wichtig, unterstrich Mirschel, und sah in der Corona-Krise zumindest den einen positiven Effekt, dass nun sehr viele Menschen von Solo-Selbstständigen und ihren Problemen erfahren hätten. „Man muss das Problem in der Politik wie hier beim Berliner Senat immer wieder addressieren“, betonte sie. Was bei etlichen Diskussionsteilnehmer*innen zu der Schlussfolgerung führte, viel mehr Lobbyarbeit in eigenem Interesse zu organisieren und auch mit Demonstrationen auf ihre Erwerbssituation aufmerksam zu machen, gerade auch bei öffentlichen Auftraggebern. So schloss die Runde mit dem optimistischen Anspruch, zusammen aktiv zu werden und im eigenen Interesse gemeinsam für kollektive Regeln zu kämpfen.

 

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