Kritischer Journalist wird nicht ausgewiesen

Mit diesem T-Shirt schreckte Adil Yigit am 28. September die Bundespressekonfrenz, zielte aber vor allem auf Staatsgast Erdogan.
Foto: Reuters/Fabrizio Bensch

„Wir erwarten, dass Adil Yigit jetzt ein unbefristetes Aufenthaltsrecht in der Bundesrepublik bekommt und hier ungestört seiner journalistischen Arbeit nachgehen kann“, erklärte ver.di-Vize Frank Werneke. Die Klarstellung der Hamburger Ausländerbehörde, dass der Journalist Adil Yigit, anders als zunächst befürchtet, nicht in die Türkei abgeschoben werden soll, sei eine „gute Nachricht“. Die dju in ver.di macht sich seit einem Jahr für einen sicheren Aufenthaltsstatus seines Mitglieds Yigit stark.

Eine Ausreisepflicht in die Türkei, wie sie Yigit schon Ende 2017 von der Hamburger Ausländerbehörde angedroht wurde, sei weder ihm noch anderen türkischen Kolleginnen und Kollegen zumutbar, da ihnen dort politische Verfolgung, Verhaftung und Gefängnis drohten, so die Position von ver.di.

Ertugrul „Adil“ Yigit, der unter anderem als Kolumnist für die Tageszeitung (taz) und die Zeit sowie für türkische Exil- und Oppositionsmedien arbeitet, lebt seit 29 Jahren in Hamburg. Er hat damit mehr als die Hälfte seines Lebens hier verbracht. Yigit betreibt auch das Erdogan-kritische Onlineportal Avrupa Postasi. Er gehört zu den 32 Journalisten, denen beim G20-Gipfel im Sommer 2017 in Hamburg nachträglich die Akkreditierung entzogen wurde und hat wie acht weitere betroffene Journalistinnen und Journalisten eine Klage gegen diesen Entzug laufen. Der Verdacht, dass der Entzug zumindest in einigen Fällen auf Wunsch der türkischen Regierung geschah, ist bislang nicht ausgeräumt.

Der Ausweisungsbescheid des Bezirksamts Hamburg-Mitte vom 22. Oktober, in dem es hieß, Yigit müsse zum 22. Januar 2019 ausgereist sein oder er werde auf eigene Kosten abgeschoben, wurde von Ygit selbst, aber auch öffentlich in direkten Zusammenhang mit dem Protest gebracht, den der Journalist bei der Pressekonferenz von Kanzlerin Angela Merkel und dem türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan Ende September in Berlin startete. Er trug dort ein T-Shirt mit der Aufschrift „Gazetecilere Özgürlük – Freiheit für Journalisten in der Türkei“. Sicherheitskräfte schritten ein und entfernten Yigit aus dem Saal.

Gegen die am Wochenende bekannt gewordene Ausweisungsandrohung gab es sofort Proteste. So schrieb die in der Türkei unter Anklage stehende Journalistin Mesale Tolu: „Einen kritischen Journalisten in die Türkei abschieben zu wollen, zeigt, dass man die Repressionen und Menschenrechtsverletzungen in der Türkei auf die leichte Schulter nimmt oder ignoriert.“ Linken-Politikerin Sevim Dagdelen nannte die Ausweisungsverfügung „ungeheuerlich“. Verschiedentlich wurde der Vorgang Kanzlerin Merkel persönlich angelastet.

Heute erklärte die Hamburger Ausländerbehörde nun, die Ablehnung der Aufenthaltsverlängerung stehe in keinem Zusammenhang mit den politischen Ansichten Yigits. Vielmehr sei sein Verlängerungsantrag abgelehnt worden, weil die gesetzlichen Voraussetzungen nicht mehr erfüllt seien. Derartiges sei „standardmäßig“ auch mit einer Ausreiseaufforderung verbunden. In dem Bescheid sei ihm aber „gleichzeitig schriftlich zugesichert“ worden, dass ihm eine andersartige Aufenthaltserlaubnis erteilt werde.

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