Mediengestalter: Mehr Kontakt zur Redaktion

Mediengestalterausbildung findet auch an Oberstufenzentren wie der Berliner Ernst-Litfaß-Schule statt.
Foto: Christian von Polentz

Weniger Elektrotechnik, mehr Informationstechnologie und Zusammenarbeit mit den Redaktionen. So lässt sich die Neugestaltung des Ausbildungsberufs „Mediengestalter/in Bild und Ton“ auf einen Nenner bringen. Gerade wurde die Aktualisierung im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Sie ist auch für Ausbildungsbetriebe und all jene wichtig, die sich ab jetzt auf einen Ausbildungsplatz bewerben wollen.

Die Neuordnung des Berufs tritt – wie bei der Berufsausbildung üblich – zum 1. August in Kraft. Den Betrieben soll durch mehr Flexibilität und Praxisnähe die Ausbildung erleichtert werden.

Für Ausbildungsverhältnisse, die ab dem 1. August 2020 beginnen, gilt die neue Ausbildungsverordnung verbindlich. Bereits bei den Industrie- und Handelskammern registrierte Ausbildungsverhältnisse mit Ausbildungsbeginn ab 1. August 2020 sollen entsprechend von den IHKs umgeschrieben werden.

Die „produktionstechnischen und -organisatorischen Veränderungen der betrieblichen Praxis“ sollen sich damit auch in Berufsschule und Prüfung widerspiegeln. Die Neuorientierung durch die zunehmende Digitalisierung des Berufs war bereits 2016 geplant. Bei der Aktualisierung von Ausbildungsberufen arbeiten Arbeitgeber und Gewerkschaften mit dem Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) zusammen. Das dauert dann zuweilen, bis alle Erwartungen zu einem Leitbild zusammengebastelt sind.

Die Berufe „Mediengestalter/in Bild und Ton“ und „Filmeditor/in“ waren 1996 als erste Ausbildungsberufe speziell für elektronische Medien eingerichtet worden. 2006 wurde die Ausbildung „Mediengestalter/in Bild und Ton“ an die Entwicklung in der Medienbranche angepasst, die Ausbildung „Filmeditor/in“ – eine Art Neuformulierung des Filmcuts – blieb wegen Uneinigkeit der Ausbildungspartner über das wirkliche Interesse unbearbeitet. Jetzt sind beide alten Ausbildungen durch die Neuordnung zum 1. August 2020 Vergangenheit.

In der Abschlussprüfung für künftige Mediengestalter soll die eigenständige Erstellung eines „Bild-Ton- oder eines Ton-Produktes auf Grund einer redaktionellen Vorgabe“ durch ein Fachgespräch überprüft werden. Dadurch könne der Prüfungsaufwand reduziert werden, heißt es bei der IHK München und Oberbayern. Für die Prüflinge heißt es, auch in der mündlichen Darstellung des eigenen Projekts überzeugend zu sein – wie so oft im Berufsleben.

 

nach oben

Weitere aktuelle Beiträge

Neues Mediengesetz für MV tritt in Kraft

Privates Lokal- und Regionalfernsehen steht unter hohem wirtschaftlichen Druck. Sinkende Werbeerlöse, steigende Kosten, fortschreitende Digitalisierung und veränderte Mediennutzung machen ihnen zu schaffen. In mehreren Bundesländern wird bereits seit längerem kommerzielles Lokal-TV mit Steuergeldern gefördert, um Medienvielfalt zu sichern. Auf diesen Weg setzt jetzt auch Mecklenburg-Vorpommern.
mehr »

Filmtipp: Friedas Fall

Angeklagt war eine Mutter, schuldig war die Gesellschaft: Das historische Justizdrama „Friedas Fall“ von Maria Brendle schildert den authentischen Prozess gegen eine Schneiderin aus St. Gallen, die vor 120 Jahren ihr Kind getötet hat. Eine gesellschaftlichen Auseinandersetzung über Recht und Gerechtigkeit.
mehr »

BPK: Umstrittene Mitgliedschaft

Sachlich, an Tatsachen orientiert und fair – diesen Anspruch erhebt die Bundespressekonferenz (BPK), der Verein der Hauptstadtpresse, für die Berichterstattung ihrer Mitglieder. Parallelmedien haben dort dennoch einen Fuß in der Tür. Und werden damit normalisiert.
mehr »

Kämpferischer Auftakt im ÖRR

In politisch umkämpften Zeiten beginnen auch im ÖRR die Tarifverhandlungen. Ver.di ruft die Hamburger Beschäftigten beim NDR daher heute zum Warnstreik auf. Er beginnt am Dienstag und endet am Mittwoch um 1.30 Uhr. Seit Februar läuft der Tarifkonflikt um die Gehälter, Honorare und Ausbildungsvergütungen der rund 5.000 festen und freien NDR-Beschäftigten.
mehr »