Weniger Elektrotechnik, mehr Informationstechnologie und Zusammenarbeit mit den Redaktionen. So lässt sich die Neugestaltung des Ausbildungsberufs „Mediengestalter/in Bild und Ton“ auf einen Nenner bringen. Gerade wurde die Aktualisierung im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Sie ist auch für Ausbildungsbetriebe und all jene wichtig, die sich ab jetzt auf einen Ausbildungsplatz bewerben wollen.
Die Neuordnung des Berufs tritt – wie bei der Berufsausbildung üblich – zum 1. August in Kraft. Den Betrieben soll durch mehr Flexibilität und Praxisnähe die Ausbildung erleichtert werden.
Für Ausbildungsverhältnisse, die ab dem 1. August 2020 beginnen, gilt die neue Ausbildungsverordnung verbindlich. Bereits bei den Industrie- und Handelskammern registrierte Ausbildungsverhältnisse mit Ausbildungsbeginn ab 1. August 2020 sollen entsprechend von den IHKs umgeschrieben werden.
Die „produktionstechnischen und -organisatorischen Veränderungen der betrieblichen Praxis“ sollen sich damit auch in Berufsschule und Prüfung widerspiegeln. Die Neuorientierung durch die zunehmende Digitalisierung des Berufs war bereits 2016 geplant. Bei der Aktualisierung von Ausbildungsberufen arbeiten Arbeitgeber und Gewerkschaften mit dem Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) zusammen. Das dauert dann zuweilen, bis alle Erwartungen zu einem Leitbild zusammengebastelt sind.
Die Berufe „Mediengestalter/in Bild und Ton“ und „Filmeditor/in“ waren 1996 als erste Ausbildungsberufe speziell für elektronische Medien eingerichtet worden. 2006 wurde die Ausbildung „Mediengestalter/in Bild und Ton“ an die Entwicklung in der Medienbranche angepasst, die Ausbildung „Filmeditor/in“ – eine Art Neuformulierung des Filmcuts – blieb wegen Uneinigkeit der Ausbildungspartner über das wirkliche Interesse unbearbeitet. Jetzt sind beide alten Ausbildungen durch die Neuordnung zum 1. August 2020 Vergangenheit.
In der Abschlussprüfung für künftige Mediengestalter soll die eigenständige Erstellung eines „Bild-Ton- oder eines Ton-Produktes auf Grund einer redaktionellen Vorgabe“ durch ein Fachgespräch überprüft werden. Dadurch könne der Prüfungsaufwand reduziert werden, heißt es bei der IHK München und Oberbayern. Für die Prüflinge heißt es, auch in der mündlichen Darstellung des eigenen Projekts überzeugend zu sein – wie so oft im Berufsleben.