Schlösser und Gärten frei fotografieren

Park Sanssouci, Blick über den Stichgraben und Figurenrondell zum Schloss Foto: Hans Bach/SPSG

Die Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg (SPSG) gibt sich eine neue Foto- und Filmrichtlinie. Sie vereinfacht die zustimmungsfreie Veröffentlichung und Vermarktung von Aufnahmen der Parkanlagen und Gebäude. Die Öffnung der Direktive für professionelles Bildmaterial ist unter anderem „Ergebnis eines konstruktiven Dialogs zwischen SPSG und dem Bundesverband professioneller Bildanbieter (BVPA)“, vermeldet die Interessenvertretung für deutsche Pressebild-Agenturen und Bildarchive in einer Presseinformation.

Die neue Richtlinie vom 3. Juni 2021 über Foto-, Film- und Fernsehaufnahmen vom Äußeren und Inneren ihrer Gebäude sowie sonstiger Kunstschätze und ihrer Gartenanlagen gestattet grundsätzlich das Fotografieren und Filmen auf dem Stiftungsgelände. Bis dahin galt die Regelung von 1998, nach der das Fotografieren und Filmen in den Schlössern und Parkanlagen und die spätere Veröffentlichung und Nutzung der Aufnahmen nur mit einer vorherigen schriftlichen Zustimmung der SPSG gestattet war.

„Treiber der positiven Entwicklung war unter anderem ein konstruktiver Dialog zwischen SPSG und BVPA“, so der BVPA-Vorstandsvorsitzende Torsten Hoch. Der BVPA habe den Kontakt seit der Entscheidung „Sanssouci“ des Bundesgerichtshofs im Dezember 2010, die eine Einschränkung der professionellen Bildverwertung zur Folge hatte, nicht abreißen lassen. Die gemeinsame Suche nach lösungsorientierten Ansätzen führte nun zu einem Erfolg. „Die Nachfrage nach professionellem Bildmaterial zum Thema SPSG kann nun wieder leichter gedeckt werden“, so Hoch.

Durch die Neuausrichtung wird die Veröffentlichung und kommerzielle Verwertung professioneller Bilder durch Bildagenturen und Fotografen enorm erleichtert. Fotografien und Videomaterial, die keiner zusätzlichen Technik (wie Leiter, Scheinwerfer, Reflektorschirme o.ä.) und keines weiteren Personals (wie Models, Darsteller, Protagonisten, Visagisten, Stylisten, Assistenten o.ä.) bedürfen, können ohne vorherige Zustimmung aufgenommen und veröffentlicht werden, wenn dies der Richtschnur des respektvollen Umgangs mit den Kulturgütern entspricht. Dazu gehört auch die Veröffentlichung auf Social-Media-Kanälen.

Die SPSG betreut rund 300 Gebäude, tausende Kunstschätze sowie fast 800 Hektar historische Park- und Gartenanlagen in Berlin und Brandenburg, die zu großen Teilen auf der UNESCO-Welterbeliste stehen. Aufgabe der SPSG ist es, dieses Kulturerbe zu schützen. Gleichzeitig sollen die Bau- und Kulturdenkmäler der Öffentlichkeit zugänglich und die Auswertung für die Allgemeinheit möglich sein.


M berichtete über jahrelange Streitigkeiten um das Fotografieren in den Preußischen Schlössern und Gärten

https://mmm.verdi.de/medienpolitik/nur-gegen-knipsgebuehr-1531

https://mmm.verdi.de/beruf/urteil-gegen-freie-fotografie-444

https://mmm.verdi.de/medienpolitik/kein-burgfrieden-2841

https://mmm.verdi.de/beruf/fotogebuehr-gekippt-3824

https://mmm.verdi.de/beruf/angriff-auf-die-freie-fotografie-11533

 

 

 

 

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